BESCHLUSS 27 . April Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . April Vorsitzenden Richter Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Revision Beklagten Urteil Zivilkammer Landgerichts 18 . Dezember wird zurückgewiesen . Beklagte hat Kosten Revisionsverfahrens tragen . Streitwert : € . Gründe : Revision ist gemäß § Satz Beschluss zurückzuweisen Voraussetzungen Zulassung Revision § Abs. Satz vorliegen Rechtsmittel auch Aussicht Erfolg hat . Begründung wird Hinweisbeschluss Senats 12 . Januar Bezug genommen § Satz § Abs. Satz Maßgabe Aktenzeichen dort genannten Senatsurteils 21 . Januar lautet . Ausführungen Beklagten Schriftsätzen 10 . 24 . März geben Anlass Inhalt Hinweisbeschlusses Senats abweichenden Beurteilung . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung