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102 lines
781 B

BESCHLUSS
20
.
Dezember
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Ball
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Revision
ist
gemäß
§
Beschluss
zurückzuweisen
Voraussetzungen
Zulassung
mehr
vorliegen
§
Abs.
Satz
Rechtsmittel
hinaus
Aussicht
Erfolg
bietet
.
Begründung
wird
Hinweis
Vorsitzenden
20
Juli
Bezug
genommen
Satz
Abs.
Satz
.
Ausführungen
Revision
Schriftsatz
8
.
August
rechtfertigen
andere
Beurteilung
.
Auch
Beklagte
Aufrechnung
schon
erklärt
hat
ändert
hilfsweise
Geltendmachung
fallen
gelassen
Übrigen
zutreffenden
Erwägungen
erstinstanzlichen
Gerichts
Nichtbestehen
Gegenforderung
angegriffen
hat
.
Streitwert
:
.
Dr.
Dr.
Dr.
Ball
Vorinstanzen
:
AG
Hamburg-St
.
Entscheidung
08.07.2004
LG
Entscheidung