BESCHLUSS 20 . Dezember Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . Dezember Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Ball Dr. Richterin beschlossen : Revision ist gemäß § Beschluss zurückzuweisen Voraussetzungen Zulassung mehr vorliegen § Abs. Satz Rechtsmittel hinaus Aussicht Erfolg bietet . Begründung wird Hinweis Vorsitzenden 20 Juli Bezug genommen Satz Abs. Satz . Ausführungen Revision Schriftsatz 8 . August rechtfertigen andere Beurteilung . Auch Beklagte Aufrechnung schon erklärt hat ändert hilfsweise Geltendmachung fallen gelassen Übrigen zutreffenden Erwägungen erstinstanzlichen Gerichts Nichtbestehen Gegenforderung angegriffen hat . Streitwert : € . Dr. Dr. Dr. Ball Vorinstanzen : AG Hamburg-St . Entscheidung 08.07.2004 LG Entscheidung