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90 lines
731 B

BESCHLUSS
3
.
September
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
3
.
September
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Frellesen
Felsch
beschlossen
:
erneute
Antrag
Beklagten
Zwangsvollstreckung
Urteil
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
25
.
Juni
einstweilen
einzustellen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Gründe
Senatsbeschlusses
19
.
August
wird
verwiesen
.
erneute
Antrag
Beklagten
einstweilige
Einstellung
Zwangsvollstreckung
rechtfertigt
andere
Beurteilung
.
Auffassung
Beklagten
kann
Bezugnahme
Berufungsbegründungsschriftsatz
mündlichen
Verhandlung
11
.
Juni
auch
schon
Berufungsgericht
17
.
April
beschiedenen
Einstellungsantrag
§
Abs.
enthält
Vollstreckungsschutzantrag
§
gesehen
werden
.
Dr.
Dr.
Dr.
Felsch