BESCHLUSS 3 . September Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 3 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Frellesen Felsch beschlossen : erneute Antrag Beklagten Zwangsvollstreckung Urteil 1 . Zivilkammer Landgerichts 25 . Juni einstweilen einzustellen wird zurückgewiesen . Gründe : Gründe Senatsbeschlusses 19 . August wird verwiesen . erneute Antrag Beklagten einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung rechtfertigt andere Beurteilung . Auffassung Beklagten kann Bezugnahme Berufungsbegründungsschriftsatz mündlichen Verhandlung 11 . Juni auch schon Berufungsgericht 17 . April beschiedenen Einstellungsantrag § Abs. enthält Vollstreckungsschutzantrag § gesehen werden . Dr. Dr. Dr. Felsch