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103 lines
874 B

BESCHLUSS
24
November
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
24
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
wird
abgelehnt
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hinreichende
Aussicht
Erfolg
bietet
§
Satz
.
Senatsurteil
8
.
Dezember
ist
bereits
geklärt
Frage
Berechtigung
fristlosen
Kündigung
nachhaltiger
Störung
Hausfriedens
psychisch
kranken
Mieter
Tatrichter
obliegt
Belange
Vermieters
Mieters
anderen
Mieter
Berücksichtigung
Wertentscheidungen
Grundgesetzes
gegeneinander
abzuwägen
aaO
.
vorliegenden
Fall
Störungen
behinderten
Sohn
Beklagten
geht
kann
gelten
.
tatrichterliche
Würdigung
Berufungsgerichts
erforderlichen
Abwägung
Rahmen
§
Abs.
Nr.
vorgenommen
hat
ist
Rechtsgründen
beanstanden
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung