BESCHLUSS 24 November Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 24 November Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Antrag Beklagten Bewilligung Prozesskostenhilfe wird abgelehnt beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht Erfolg bietet § Satz . Senatsurteil 8 . Dezember ist bereits geklärt Frage Berechtigung fristlosen Kündigung nachhaltiger Störung Hausfriedens psychisch kranken Mieter Tatrichter obliegt Belange Vermieters Mieters anderen Mieter Berücksichtigung Wertentscheidungen Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen aaO . vorliegenden Fall Störungen behinderten Sohn Beklagten geht kann gelten . tatrichterliche Würdigung Berufungsgerichts erforderlichen Abwägung Rahmen § Abs. Nr. vorgenommen hat ist Rechtsgründen beanstanden . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung