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92 lines
689 B

BESCHLUSS
22
.
Mai
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Mai
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Erinnerung
Beklagten
Kostenansatz
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Eingabe
Beklagten
9
.
April
ist
Erinnerung
Kostenansatz
Kostenrechnung
8
.
März
behandeln
§
.
Erinnerung
Kostenbeamte
abgeholfen
hat
ist
unbegründet
.
Beklagte
hat
gemeinsam
Beklagten
Teilurteil
Saarländischen
Oberlandesgerichts
23
.
Mai
Revision
eingelegt
27
November
wieder
zurückgenommen
.
haftet
Revisionsverfahren
entstandenen
Gerichtskosten
Gesamtschuldner
Beklagten
§
§
.
Ko-
sten
übrigen
zutreffend
berechnet
sind
war
Erinnerung
Kostenansatz
insgesamt
zurückzuweisen
.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.