BESCHLUSS 22 . Mai Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Mai Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Erinnerung Beklagten Kostenansatz wird zurückgewiesen . Gründe : Eingabe Beklagten 9 . April ist Erinnerung Kostenansatz Kostenrechnung 8 . März behandeln § . Erinnerung Kostenbeamte abgeholfen hat ist unbegründet . Beklagte hat gemeinsam Beklagten Teilurteil Saarländischen Oberlandesgerichts 23 . Mai Revision eingelegt 27 November wieder zurückgenommen . haftet Revisionsverfahren entstandenen Gerichtskosten Gesamtschuldner Beklagten § § . Ko- sten übrigen zutreffend berechnet sind war Erinnerung Kostenansatz insgesamt zurückzuweisen . Dr. Dr. Dr. Dr.