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NAMEN
Verkündet
:
1
.
August
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
§
;
SchwarzArbG
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
enthält
Verbot
Abschluss
Werkvertrages
Regelungen
enthält
dienen
Vertragspartei
Steuerpflichtige
Vertrag
geschuldeten
Werkleistungen
ergebenden
steuerlichen
Pflichten
erfüllt
.
Verbot
führt
jedenfalls
dann
Nichtigkeit
Vertrages
gemäß
§
Unternehmer
vorsätzlich
hiergegen
verstößt
Besteller
Verstoß
Unternehmers
kennt
bewusst
eigenen
Vorteil
ausnutzt
.
Mängelansprüche
Bestellers
bestehen
Fall
grundsätzlich
.
Urteil
1
.
August
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
1
.
August
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Halfmeier
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
Urteil
1
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
21
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
.
Tatbestand
:
Klägerin
begehrt
eigenem
vorsorglich
Ehemann
abgetretenem
Recht
Vorschuss
Mängelbeseitigungsaufwendungen
Feststellung
Ersatzpflicht
Beklagten
weitergehenden
Schaden
.
Klägerin
ist
Eigentümerin
Grundstücks
Ehemann
Beklagte
selben
Ort
wohnt
vereinbarten
Mai
Beklagte
große
Auffahrt
Grundstück
neu
pflastern
sollte
.
Auffahrt
sollte
Belastung
Befahren
standhalten
.
Klägerin
stellte
Material
Geräte
Radlader
Beklagten
.
Beklagte
führte
Arbeiten
Mai
Juni
.
Kurz
traten
Unebenheiten
.
Nacharbeiten
Beklagten
hatten
Erfolg
.
Klägerin
eingeleitetes
selbständiges
Beweisverfahren
ergab
Ursache
Unebenheiten
Beklagten
dick
ausgeführte
Sandschicht
Pflastersteine
sei
.
Beseitigung
sind
voraussichtlich
Aufwendungen
Höhe
brutto
notwendig
.
Klägerin
behauptet
Parteien
hätten
Werkvertrag
geschlossen
.
sei
Werklohn
Höhe
vereinbart
worden
.
habe
geeinigt
Bezahlung
bar
Rechnung
Abführung
erfolgen
solle
.
habe
Betrag
Beklagten
bezahlt
.
Beklagte
behauptet
habe
nur
Gefälligkeit
Pflasterung
Auffahrt
geholfen
Gegenzug
nur
Lieferung
verbilligten
Brennholzes
Vermittlung
Ehemanns
Klägerin
Aussicht
gestellt
worden
sei
.
Landgericht
hat
Beklagten
verurteilt
Klägerin
Zinsen
vorgerichtlich
entstandene
Kosten
zahlen
.
hat
Feststellungsantrag
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
hat
Berufungsgericht
Klage
abgewiesen
.
zugelassenen
Revision
möchte
Klägerin
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
erreichen
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
.
Berufungsgericht
ist
Beweisaufnahme
Auffassung
gelangt
Parteien
Werkvertrag
geschlossen
haben
Beklagte
Durchführung
Pflasterarbeiten
zusagte
Klägerin
Gegenzug
Zahlung
Werklohns
Höhe
verpflichtete
.
Vertrag
sei
jedoch
gemäß
§
nichtig
.
Parteien
hätten
§
Abs.
Nr.
Gesetzes
Bekämpfung
Schwarzarbeit
illegalen
Beschäftigung
Folgenden
:
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
SchwarzArbG
verstoßen
Schwarzgeldabrede
getroffen
vereinbart
hätten
Werkleistung
Rechnung
erbracht
werde
entsprechende
Umsatz
Steuerbehörden
verheimlicht
werden
könne
Klägerin
Preisvorteil
erziele
.
stehe
eigenen
Angaben
Klägerin
Anhörung
Berufungsgericht
.
Bestimmungen
§
Abs.
SchwarzArbG
seien
Verbotsgesetze
Sinne
§
.
Verstießen
Vertragsparteien
so
führe
Nichtigkeit
Werkvertrags
.
selbst
Auffassung
sei
neue
Vorschrift
§
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
habe
schon
bisher
Verbotsgesetz
existierenden
§
UStG
nur
ergänzt
so
rechtlichen
Beurteilung
Schwarzgeldabrede
geändert
habe
komme
Ergebnis
Gesamtnichtigkeit
Vertrages
.
da
Abrede
unmittelbar
Höhe
vereinbarten
Werklohns
auswirke
bleibe
Raum
Annahme
Nichtigkeit
erfassten
Vertragsteils
.
Gedanken
führe
zumindest
Anwendung
Gesamtnichtigkeit
Vertrages
.
Nichtigkeit
Vertrages
bedeute
Klägerin
Beklagten
Gewährleistungsansprüche
zustünden
.
anders
lautenden
Entscheidungen
Bundesgerichtshofs
Urteile
24
.
April
NZBau
seien
überholt
geltenden
Rechtslage
ergangen
seien
allein
Steuervorschriften
Verbotsgesetze
hätten
herangezogen
werden
können
.
sei
zwischenzeitliche
Änderung
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Umsatzsteuergesetzes
anders
.
Unabhängig
begegne
auch
Anwendung
§
Bundesgerichtshof
abweichende
Beurteilung
begründet
habe
grundsätzlichen
Bedenken
.
etwaigen
Bereicherungsanspruch
mache
Klägerin
geltend
.
II
.
Beurteilung
hält
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
1
.
Parteien
geschlossene
Werkvertrag
ist
gemäß
.
V.m
.
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
nichtig
.
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
enthält
Verbot
Abschluss
Werkvertrages
Regelungen
enthält
dienen
Vertragspartei
Steuerpflichtige
Vertrag
geschuldeten
Werkleistungen
ergebenden
steuerlichen
Pflichten
erfüllt
.
Verbot
führt
jedenfalls
dann
Nichtigkeit
Vertrages
Unternehmer
vorsätzlich
hiergegen
verstößt
Besteller
Verstoß
Unternehmers
kennt
bewusst
eigenen
Vorteil
ausnutzt
.
Bundesgerichtshof
hat
1
.
August
geltenden
Fassungen
Gesetzes
Bekämpfung
Schwarzarbeit
angenommen
Verstöße
Gesetz
Nichtigkeit
Werkverträge
gemäß
führen
Vertragsparteien
Gesetz
verstoßen
haben
Urteil
23
.
September
m.w
.
;
Urteil
19
.
Januar
.
hat
früheren
Fassungen
ausschließlich
vorhandenen
Ordnungswidrigkeitstatbestände
Verbotsgesetze
Sinne
§
angesehen
.
damaligen
Fassungen
waren
§
"
Schwarzarbeit
"
Ordnungswidrigkeitstatbestände
aufgeführt
Erbringer
Werkleistungen
Adressaten
hatten
.
§
"
Beauftragung
Schwarzarbeit
"
war
Ordnungswidrigkeitstatbestand
Auftraggeber
enthalten
Personen
Ausführung
Werkleistungen
beauftragt
Leistungen
Verstoß
§
Abs.
genannten
Vorschriften
erbringen
.
Auch
Vorschrift
ausdrücklich
Erbringer
Schwarzarbeitsleistungen
Auftraggeber
gerichtet
hat
Bundesgerichtshof
herangezogen
beiderseitigen
Verstoß
Gesetz
Bekämpfung
Schwarzarbeit
anzunehmen
vgl.
Urteil
31
.
Mai
f.
Verstoß
Vorschriften
1
.
Januar
geltenden
Fassung
;
Urteil
23
.
September
aaO
S.
Fassung
Gesetzes
31
.
Mai
.
Gesetz
Bekämpfung
Schwarzarbeit
Fassung
31
.
Mai
enthielt
zwar
ausdrückliches
Verbot
Schwarzarbeit
.
Sinn
Zweck
Gesetzes
§
§
enthaltene
Androhung
Geldbuße
sprachen
jedoch
Gesetz
Verbotsgesetz
Gesetz
verstoßendes
Rechtsgeschäft
§
nichtig
anzusehen
Urteil
23
.
September
aaO
S.
.
Sinn
Zweck
Gesetzes
gingen
Interesse
wirtschaftlichen
Ordnung
zugrunde
liegenden
Rechtsgeschäft
rechtliche
Wirkung
versagen
nur
so
Ziel
Schwarzarbeit
tatsächlich
verhindern
erreicht
werden
konnte
Urteil
23
.
September
aaO
S.
.
Gesetz
Bekämpfung
Schwarzarbeit
wollte
Schwarzarbeit
schlechthin
verbieten
Leistungsaustausch
"
Vertragspartnern
"
verhindern
Urteil
31
.
Mai
aaO
S.
.
Ebenso
wurden
Fälle
beurteilt
Auftraggeber
zwar
selbst
verbotswidrig
handelte
Gesetzesverstoß
Vertragspartners
kannte
bewusst
eigenen
Vorteil
ausnutzte
Urteil
19
.
Januar
aaO
S.
;
vgl.
auch
Urteil
20
.
Dezember
;
Beschluss
25
.
Januar
NZBau
.
Beurteilung
hält
Senat
auch
1
.
geltende
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
grundsätzlich
.
Gesetz
dient
§
Abs.
SchwarzArbG
Intensivierung
Bekämpfung
Schwarzarbeit
.
Schon
ergibt
Novellierung
Vorgängergesetzes
ausschließlich
Verschärfung
gesetzlichen
Maßnahmen
Bekämpfung
Schwarzarbeit
bewirken
sollte
.
Zeitpunkt
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Übereinstimmung
ganz
herrschenden
Meinung
vgl.
Nachweise
Urteil
19
.
Januar
aaO
S.
schon
frühere
Fassung
Gesetzes
Bekämpfung
Schwarzarbeit
erforderte
Verträge
Ordnungswidrigkeitstatbeständen
zugrunde
lagen
bestimmter
Beteiligung
Vertragspartner
nichtig
waren
gibt
Anhaltspunkt
Rechtsfolge
nunmehr
neuen
Gesetz
eintreten
sollte
.
Auch
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
ist
Verbotsgesetz
.
will
nur
tatsächlichen
Vorgang
Schwarzarbeit
eindämmen
Interesse
wirtschaftlichen
Ordnung
zugrunde
liegenden
Rechtsgeschäften
rechtliche
Wirkung
nehmen
Armbrüster
6
.
Aufl
.
.
.
ist
unschädlich
auch
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
ausdrücklichen
Verbote
enthält
.
definiert
erstmals
Begriff
Schwarzarbeit
§
Abs.
SchwarzArbG
übernimmt
bisherigen
Gesetz
bestimmte
Ordnungswidrigkeitstatbestände
§
SchwarzArbG
.
klare
Beschreibung
Schwarzarbeitsbegriffs
sollte
beitragen
Unrechtsbewusstsein
Bevölkerung
stärken
präventiv
Schwarzarbeit
entgegenzuwirken
BT-Drucks
.
S.
.
hat
Neufassung
Gesetzes
weitere
Tatbestände
Schwarzarbeit
definiert
.
Insbesondere
"
leistet
"
§
Abs.
SchwarzArbG
nunmehr
auch
Schwarzarbeit
Werkleistungen
"
ausführen
lässt
"
bestimmte
Nummern
normierte
qualifizierte
Merkmale
erfüllt
.
zählt
Schwarzarbeit
nunmehr
gemäß
§
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
auch
Erbringung
Ausführung
Werkleistungen
Steuerpflichtigen
Dienstoder
Werkleistungen
ergebende
steuerliche
Pflicht
erfüllt
wird
.
Falle
Entlohnung
selbständigen
Handwerkers
Besteller
Rechnungsstellung
liegt
jedenfalls
objektiver
Hinsicht
regelmäßig
Verstoß
-9-
Unternehmers
Anmeldungspflichten
gemäß
§
Abs.
EStG
§
Abs.
Abs.
UStG
Rechnungsstellungspflicht
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
UStG
vgl.
Bosch
.
Gesetzgeber
hat
Tatbestand
Verletzung
steuerlicher
Pflichten
ausdrücklich
Beschreibung
Form
Schwarzarbeit
eingeführt
Zusammenhang
Schwarzarbeit
regelmäßig
Absicht
verletzt
werden
Steuern
hinterziehen
BT-Drucks
.
S.
.
Regelung
wurde
bewusst
auch
Auftraggeber
erfasst
Schwarzarbeit
erst
ermöglicht
unterstützt
Schwarzarbeit
gar
vorkommen
würde
BT-Drucks
.
S.
.
Auch
neue
Tatbestand
stellt
Verbotsgesetz
;
Fricke
Zivilrechtliche
Folgen
Verstößen
SchwarzArbG
S.
;
Stamm
NZBau
86
;
.
.
Beklagte
hat
verbotene
Schwarzarbeit
§
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
geleistet
.
ist
Steuerpflichtiger
gemäß
§
Abs.
Erbringung
Werkleistung
schuldet
Werklohn
Einkommenssteuerpflicht
unterliegt
.
hat
§
verstoßen
Steuerhinterziehung
begangen
.
hat
steuerliche
Pflicht
§
Abs.
Satz
Nr.
UStG
Fassung
13
.
Dezember
verstoßen
Unternehmer
sonstige
Leistung
Zusammenhang
Grundstück
ausgeführt
hat
Verpflichtung
nachgekommen
ist
Monaten
Ausführung
Leistung
Rechnung
auszustellen
.
auch
Klägerin
verbotene
Schwarzarbeit
§
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
"
geleistet
"
hat
Berufungsgericht
nähere
Begründung
angenommen
hat
kann
offen
bleiben
.
auch
Verhalten
§
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
fiele
würde
ausreichen
men
Verstoß
Beklagten
§
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
Nichtigkeit
Werkvertrages
herbeizuführen
.
ergibt
bereits
bisherigen
Rechtsprechung
Senats
Annahme
Nichtigkeit
ausreichen
kann
Besteller
Gesetzesverstoß
Unternehmers
kennt
bewusst
eigenen
Vorteil
ausnutzt
.
Neufassung
Gesetzes
Bekämpfung
Schwarzarbeit
reicht
Beteiligung
Bestellers
jedenfalls
Fällen
Nichtigkeit
zugrunde
liegenden
Werkvertrages
herbeizuführen
Unternehmer
Pflicht
Erteilung
Rechnung
verletzt
Besteller
bewusst
Vorteil
ausnutzt
.
Gesetzgeber
hat
zusammen
Neufassung
Gesetzes
Schwarzarbeit
zugleich
Umsatzsteuergesetz
geändert
Pflichten
Rechnungserteilung
-aufbewahrung
erweitern
umfassender
sanktionieren
vgl.
Art
.
Gesetzes
Intensivierung
Bekämpfung
Schwarzarbeit
zusammenhängender
Steuerhinterziehung
23
Juli
.
S.
.
hat
gerade
Notwendigkeit
gesehen
nur
so
Ziel
Form
Schwarzarbeit
Gestalt
"
Ohne-Rechnung-Geschäften
wirkungsvoll
bekämpfen
erreicht
werden
könne
BT-Drucks
.
S.
.
Ziel
war
Ohne-RechnungGeschäfte
"
verhindern
.
enormen
Ausmaßes
Steuerausfälle
seien
derartige
Verhaltensweisen
hinnehmbar
.
müssten
Unternehmer
auch
Leistungsempfänger
entsprechende
Pflichten
bestehen
.
zusätzliche
Rechnungsaufbewahrungspflicht
privaten
Leistungsempfängers
§
Abs.
Satz
UStG
Fassung
23
Juli
Rechnungsausstellungspflicht
Unternehmers
führe
Seiten
erhebliches
Interesse
hätten
schäft
legal
Rechnung
abgewickelt
wird
.
werde
entsprechende
Bußgeldbewehrungen
verstärkt
BT-Drucks
.
S.
.
zeigt
unabhängig
systematischen
Einordnung
Umsatzsteuergesetz
auch
Gesetzesänderungen
isoliert
Steuererhebung
dienen
sollten
erster
Linie
veranlasst
waren
zusammen
Schaffung
neuen
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Gesetzgeber
missbilligte
Form
ganz
verhindern
.
Adressat
war
ausdrücklich
auch
Besteller
.
entspricht
Nichtigkeitsfolge
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
schon
dann
eintreten
lassen
Besteller
entsprechenden
Verstößen
Unternehmers
weiß
bewusst
Vorteil
ausnutzt
.
So
liegt
Fall
hier
.
Verstöße
steuerlichen
Vorschriften
erfolgten
vorsätzlich
.
waren
ausdrücklich
vereinbart
.
Klägerin
ersparte
Weise
Teil
Werklohns
jedenfalls
Höhe
anfallenden
.
2
.
Nichtigkeit
Werkvertrages
führt
Klägerin
Mängelansprüche
zustehen
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Mängelansprüchen
Bauvertrag
Ohne-Rechnung-Abrede
enthält
Urteile
24
.
April
NZBau
betrifft
Fälle
Verstoß
Gesetz
Bekämpfung
Schwarzarbeit
Rede
steht
vgl.
Urteil
24
.
April
aaO
S.
.
.
.
Einwand
unzulässigen
Rechtsausübung
§
Bundesgerichtshof
Fällen
zugelassen
hat
überwand
dort
nur
bestimmten
Voraussetzungen
§
folgende
Nichtigkeit
Gesamtvertrages
Nichtigkeit
Ohne-Rechnung-Abrede
Folge
Mängelansprüche
geltend
gemacht
werden
konnten
.
Derartige
Erwägungen
kommen
vorliegend
Betracht
.
Schaffung
Schwarzarbeitstatbestandes
§
Abs.
Nr.
SchwarzArbG
führt
dargelegt
Verstöße
steuerrechtliche
Pflichten
bereits
Nichtigkeit
gesamten
zugrunde
liegenden
Werkvertrages
führen
.
isolierte
Prüfung
nur
Ohne-Rechnung-Abrede
erfolgt
.
§
öffentlichen
Interesse
Schutz
allgemeinen
Rechtsverkehrs
angeordnete
Nichtigkeit
kann
anders
Nichtigkeitsfolge
§
allenfalls
ganz
engen
Grenzen
Berufung
Treu
Glauben
überwunden
werden
vgl.
Urteil
24
.
April
aaO
S.
m.w
.
;
Urteil
23
.
September
.
;
ganz
ablehnend
etwa
MünchKommBGB/Armbrüster
6
.
Aufl
.
.
.
reicht
jedenfalls
widersprüchliches
Verhalten
Unternehmers
liegt
Bauvertrag
geschuldeten
Bauleistungen
regelmäßig
Grundstück
Bestellers
erbringt
Inanspruchnahme
Mängeln
anschließend
Nichtigkeit
Bauvertrags
beruft
Besteller
Schwierigkeiten
Rückabwicklung
Werk
typischerweise
behalten
wird
.
Vielmehr
bleibt
Grundsatz
Nichtigkeit
Vertrages
vornherein
gegeben
sind
vgl.
Urteil
31
.
Mai
aaO
.
besonderen
Maße
Grundsätzen
Glauben
beeinflussten
Ansprüche
ungerechtfertigter
Bereicherung
§
.
sind
regelmäßig
geeignet
unerträgliche
Ergebnisse
auch
Fällen
verhindern
nichtigen
Werkvertrages
erbrachten
Leistungen
mangelhaft
sind
vgl.
Urteil
31
.
Mai
aaO
.
;
Armbrüster
f.
;
f.
;
Lorenz
:
Festschrift
Buchner
.
;
Pauly
f.
;
Ergebnis
ebenso
Stamm
NZBau
.
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Halfmeier
Jurgeleit
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
21.12.2012