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374 lines
3.2 KiB

BESCHLUSS
22
Juli
Rechtsstreit
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Richter
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
wird
teilweise
stattgegeben
.
Urteil
9
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
3
.
März
wird
gemäß
§
Abs.
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Widerklage
Nachteil
Klägers
erkannt
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Übrigen
wird
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
zurückgewiesen
.
Streitwert
:
112.359,75
Stattgebender
Teil
:
Gründe
:
Parteien
streiten
gegenseitige
Ansprüche
vermeintlichen
Vertrags
schlüsselfertige
Erstellung
Fertigdoppelhaushälften
Vertrages
Keller
Garage
.
Kläger
verlangt
Beklagten
Schadensersatz
Nichterfüllung
Vertrages
Fertigdoppelhaushälften
Kellers
.
Beklagte
begehrt
widerklagend
Entschädigung
unberechtigter
Kündigung
Restwerklohn
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Kläger
Widerklage
Zahlung
verurteilt
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Klägers
zurückgewiesen
Kläger
Anschlussberufung
Beklagten
Zahlung
verurteilt
.
hat
Revision
zugelassen
.
Hiergegen
richtet
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägers
Zulassung
Revision
begehrt
Nachteil
erkannt
worden
ist
.
II
.
1
.
Berufungsgericht
schließt
nähere
Begründung
Beurteilung
Landgerichts
Beklagte
Kläger
unstreitiger
Kündigung
Vertrages
"
Doppelparker-Garage
15
November
Anspruch
Entschädigung
Höhe
hat
.
Landgericht
hat
angenommen
Ablehnung
Mängelbeseitigung
Kläger
Kündigung
seien
unberechtigt
gewesen
.
Kläger
habe
Frist
Mängelbeseitigung
Dachabdeckung
gesetzt
.
habe
jedoch
damaligen
Zeitpunkt
noch
fertig
gestellt
werden
können
geschuldete
Haus
noch
errichtet
gewesen
sei
.
Grund
habe
Dachabdeckung
fertig
gestellt
werden
können
.
2
.
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägers
beanstandet
insofern
Recht
Berufungsgericht
Anspruch
Klägers
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
BVerfG
verletzt
hat
.
Kläger
hat
Schriftsatz
5
.
Dezember
ausdrücklich
Beweisantritt
hingewiesen
Dachabdeckung
unabhängig
Fertigstellung
Hauses
mangelhaft
hergestellt
worden
seien
.
Vortrag
hat
Berufungsgericht
befasst
.
hat
ebenso
Landgericht
Kenntnis
genommen
Beseitigung
Mängel
Dachabdeckung
Vortrag
Klägers
Fertigstellung
Hauses
abhing
.
3
.
Verfahrensverstoß
kann
Urteil
Berufungsgerichts
beruhen
;
ist
auszuschließen
Berufungsgericht
Berücksichtigung
Vortrags
anderen
Beurteilung
Fristsetzung
Mängelbeseitigung
verbundenen
Kündigung
gelangt
wäre
.
Berufungsgericht
wird
gegebenenfalls
auch
weiteren
schwerdeverfahren
erhobenen
Rügen
befassen
müssen
Senat
gerechtfertigt
erscheinen
.
.
Kläger
Zulassung
Revision
weiterem
Umfang
begehrt
war
Beschwerde
zurückzuweisen
.
Bedenken
Ansicht
Kaufvertrag
Fertigdoppelhaushälften
sei
nur
Angebot
Antwortschreiben
Beklagten
sei
Ablehnung
Angebots
gewesen
verbunden
neuen
Antrag
Kläger
angenommen
habe
rechtfertigen
Zulassung
entscheidungserheblicher
Zulassungsgrund
vorliegt
.
weiteren
Begründung
Entscheidung
Zulassung
wird
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
§
Abs.
Satz
2
.
.
Kuffer
Halfmeier
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung