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126 lines
1021 B

BESCHLUSS
24
Juli
Rechtsstreit
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
24
Juli
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Hausmann
Dr.
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Urteil
27
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
18
.
September
wird
Urteilsformel
folgt
berichtigt
:
wird
eingefügt
:
Klage
ist
Grunde
gerechtfertigt
.
Gründe
:
Berufungsgericht
hat
Urteilsformel
Endurteil
Landgerichts
9
November
aufgehoben
Sache
anderweiten
Verhandlung
Entscheidung
Landgericht
zurückverwiesen
.
Entscheidungsgründen
hat
Berufungsgericht
ausgeführt
Klägern
stehe
Grunde
Kostenvorschußanspruch
§
Abs.
.
.
weiteren
Ausführungen
Berufungsgerichts
befassen
streitigen
Aspekten
Grund
Anspruchs
.
Hingegen
wird
Anspruch
Höhe
entscheidungsreif
gehalten
.
Zurückverweisung
Sache
Landgericht
erfolgt
§
Abs.
Nr.
.
..
steht
zweifelsfrei
Berufungsgericht
Grund
Anspruchs
abschließende
Entscheidung
treffen
wollte
jedoch
Urteilsformel
vergessen
hat
.
Urteilsformel
ist
offenbar
unrichtig
.
konnte
gemäß
§
Senat
berichtigt
werden
.
Haß
Wiebel
Hausmann