BESCHLUSS 24 Juli Rechtsstreit VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 24 Juli Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Hausmann Dr. Prof. Dr. beschlossen : Urteil 27 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 18 . September wird Urteilsformel folgt berichtigt : wird eingefügt : Klage ist Grunde gerechtfertigt . Gründe : Berufungsgericht hat Urteilsformel Endurteil Landgerichts 9 November aufgehoben Sache anderweiten Verhandlung Entscheidung Landgericht zurückverwiesen . Entscheidungsgründen hat Berufungsgericht ausgeführt Klägern stehe Grunde Kostenvorschußanspruch § Abs. . . weiteren Ausführungen Berufungsgerichts befassen streitigen Aspekten Grund Anspruchs . Hingegen wird Anspruch Höhe entscheidungsreif gehalten . Zurückverweisung Sache Landgericht erfolgt § Abs. Nr. . .. steht zweifelsfrei Berufungsgericht Grund Anspruchs abschließende Entscheidung treffen wollte jedoch Urteilsformel vergessen hat . Urteilsformel ist offenbar unrichtig . konnte gemäß § Senat berichtigt werden . Haß Wiebel Hausmann