You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1010 lines
8.2 KiB

BESCHLUSS
Verkündet
:
2
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
2
.
Mai
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
;
Art
.
Abs.
;
Bürgschaft
§
MaBV
sichert
Geldansprüche
Auftraggebers
mangelhafter
unterlassener
Erfüllung
Vertrags
ergeben
können
.
Frage
Allgemeine
Geschäftsbedingung
Bauträgers
Erwerbspreis
unabhängig
Baufortschritt
fällig
wird
Bauträger
Bürgschaft
§
MaBV
stellt
Erwerber
Sinne
§
§
unangemessen
benachteiligt
.
Beschluß
2
.
Mai
OLG
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
21
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
1
.
Verfahren
wird
ausgesetzt
.
2
.
Bundesgerichtshof
legt
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
folgende
Frage
Vorabentscheidung
:
Ist
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Veräußerers
enthaltene
Klausel
Erwerber
errichtenden
Bauwerks
gesamten
Preis
unabhängig
Baufortschritt
zahlen
hat
Veräußerer
zuvor
Bürgschaft
Kreditinstituts
stellt
Geldansprüche
Erwerbers
sichert
mangelhafter
unterlassener
Erfüllung
Vertrags
erwachsen
können
mißbräuchlich
Sinne
Art
.
Abs.
Richtlinie
Rates
5
.
April
mißbräuchliche
Klauseln
Verbraucherverträgen
anzusehen
?
Gründe
:
Klägerin
macht
Bauträger
Erwerber
Stellplatzes
errichtenden
Parkhaus
Verzugszinsen
verspäteter
Zahlung
geltend
.
Erwerber
Beklagte
berufen
Unwirksamkeit
Fälligkeit
Erwerbspreises
regelnden
Vertragsbestimmung
.
Bundesgerichtshof
hält
Vorabentscheidung
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
Auslegung
Art
.
Abs.
Richtlinie
Rates
5
.
April
mißbräuchliche
Klauseln
Verbraucherverträgen
folgenden
:
Richtlinie
erforderlich
.
1
.
Rechtsstreit
liegt
folgender
Sachverhalt
zugrunde
:
Klägerin
kommunale
Baugesellschaft
verkaufte
Rahmen
gewerblichen
Tätigkeit
Beklagten
notariellem
Vertrag
5
.
Mai
Stellplatz
Pkw
noch
errichtenden
Parkhaus
DM
.
Beklagten
handelten
insoweit
beruflich
gewerblich
.
§
Abs.
Vertrages
wurde
gesamte
Erwerbspreis
"
Übergabe
Sicherheit
§
Abs.
Satz
MaBV
Bürgschaft
"
jedoch
30
.
April
fällig
.
Falle
Zahlungsverzugs
hatte
Erwerber
§
Abs.
Verzugszinsen
zahlen
.
Bürgschaftsurkunde
ging
Beklagten
20
.
Mai
.
bürgende
Bank
übernahm
Bürgschaft
Verzicht
Einrede
Vorausklage
Sicherung
etwaigen
Ansprüche
Beklagten
Klägerin
Rückgewähr
Auszahlung
Erwerbspreises
Klägerin
erhalten
hat
Verwendung
ermächtigt
worden
ist
.
Beklagten
verweigerten
Zahlung
.
machten
geltend
regelung
sei
unwirksam
.
zahlten
Preis
erst
Stellplatz
21
.
Dezember
mangelfrei
abgenommen
hatten
.
2
.
Klägerin
begehrt
Verzugszinsen
verspäteter
Zahlung
.
Landgericht
hat
Klage
wesentlichen
stattgegeben
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
abgewiesen
.
hat
Auffassung
vertreten
§
Abs.
Vertrages
benachteilige
Beklagten
unangemessen
Sinne
§
.
§
ergebende
Vorleistungspflicht
Klägerin
werde
Beklagten
übertragen
.
seien
Sicherung
Bauvorhaben
Mängel
aufweise
.
Insbesondere
könnten
Zurückbehaltungsrecht
geltend
machen
.
Berufungsgericht
Entscheidung
veröffentlicht
ist
hat
Revision
zugelassen
.
Klägerin
hat
Revision
eingelegt
.
hält
Zinsanspruch
begründet
.
II
.
Entscheidung
Revision
ist
Verfahren
auszusetzen
.
.
Abs.
Abs.
ist
Vorabentscheidung
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
Beschlußtenor
gestellten
Frage
einzuholen
.
Beantwortung
hängt
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
.
1
.
Schuldverhältnis
maßgebliche
Recht
richtet
31
.
Dezember
geltenden
Gesetzen
Art
.
§
Satz
.
2
.
Wirksamkeit
Klausel
hängt
Allgemeine
Geschäftsbedingung
interessengerechter
Auslegung
Beklagten
Vertragspartner
Klägerin
Sinne
§
§
9
Art
.
Richtlinie
unangemessen
benachteiligt
.
Anders
Berufungsgericht
neigt
Senat
Auffassung
.
ist
Parteien
unstreitig
§
Abs.
Vertrages
Allgemeine
Geschäftsbedingung
handelt
.
Klausel
wurde
Klägerin
vorformuliert
Stellplatzerwerber
einheitlich
verwendet
Inhalt
Einfluß
nehmen
konnten
.
Klausel
verpflichtet
Erwerber
Preis
Immobilie
Stellung
Bürgschaft
zahlen
Klägerin
bereits
Bauarbeiten
begonnen
haben
muß
.
Bürgschaft
sichert
Geldansprüche
Erwerber
mangelhafter
unterlassener
Erfüllung
Vertrags
ergeben
können
.
Verständnis
Klausel
reicht
weiter
Auslegung
Berufungsgericht
.
folgt
objektiven
Inhalt
Klausel
verständigen
redlichen
Vertragspartnern
Abwägung
Interessen
normalerweise
beteiligten
Kreise
verstanden
wird
vgl.
Urteil
14
.
Januar
ZR
659
ZfBR
.
§
Abs.
Vertrages
soll
Ausgleich
Vorleistungspflicht
Erwerber
"
Sicherheit
gemäß
§
Abs.
Satz
MaBV
Bürgschaft
"
gestellt
werden
.
Sicherungsumfang
Bürgschaft
muß
Norm
orientieren
.
bezeichnet
Gegenstand
Sicherung
etwaigen
Ansprüche
Erwerbers
"
Rückgewähr
Auszahlung
Vermögenswerte
"
.
Wortlaut
spricht
gesicherten
Ansprüchen
auch
Ansprüche
Rückgewähr
vorausgezahlten
Erwerbspreises
zählen
sind
Mängel
gestützten
Wandelung
Vertrages
ergeben
.
Wortlaut
gedeckt
ist
auch
Auslegung
Ansprüche
Ersatz
Aufwendungen
Mängelbeseitigung
§
Abs.
gesichert
sind
.
hat
Bundesgerichtshof
bereits
hingewiesen
Urteil
14
.
Januar
ZR
aaO
.
hat
ferner
entschieden
Bürgschaft
§
Abs.
Minderungsansprüche
§
umfaßt
.
MaBV
soll
Erwerber
auch
Nachteilen
schützen
ergeben
Mangels
Wert
geschuldeten
Leistung
Höhe
geleisteten
Vorauszahlungen
zurückbleibt
Urteil
19
Juli
IX
ZR
NZBau
.
Bürgschaft
§
Abs.
MaBV
sichert
Ansprüche
Störung
Gleichgewichts
geschuldeten
geleisteten
Zahlungen
Wert
geschuldeten
erbrachten
Bautenstände
ergeben
.
fallen
Schadensersatzansprüche
Nichterfüllung
Vertrages
Zahlung
Geld
gerichteten
Gewährleistungsansprüche
Vorschuß
Mangelbeseitigungskosten
Erstattung
Aufwendungen
Mangelbeseitigung
Schadensersatz
Minderung
.
Senat
neigt
Unwirksamkeit
so
verstandenen
Klausel
§
§
9
Art
.
Richtlinie
verneinen
.
Klausel
benachteiligt
Vertragspartner
Klägerin
unangemessen
.
erscheint
mißbräuchlich
.
Klägerin
gestellte
Vertragsklausel
begründet
abweichend
dispositiven
Recht
Vorleistungspflicht
Erwerber
.
Gemäß
Abs.
Satz
ist
Vergütung
erst
Abnahme
hergestellten
Werks
entrichten
.
Unternehmer
ist
vorleistungspflichtig
.
Vertragsklausel
sind
Erwerber
verpflichtet
Preis
Immobilie
zahlen
Klägerin
Bauleistungen
erbracht
haben
muß
.
wird
Liquidität
Klägerin
erhöht
Notwendigkeit
Fremdmittel
Finanzierung
Objekts
aufzunehmen
wird
vermindert
.
Preis
kann
dementsprechend
geringer
gehalten
werden
.
Erwerber
verlieren
Möglichkeit
gesetzliches
Leistungsverweigerungsrecht
Bauphase
auszuüben
Klägerin
schlecht
erfüllt
.
tragen
Fertigstellung
Übereignung
Stellplätze
Risiko
Klägerin
zahlungsunfähig
wird
.
Erwerbern
Klägerin
gestellte
Bürgschaft
mindert
Nachteile
entscheidend
.
Bürgschaft
sichert
Geldansprüche
Erwerber
mangelhafter
unterlassener
Vertragserfüllung
Klägerin
zustehen
.
Erwerbern
steht
Fall
tauglicher
Bürge
Verfügung
vgl.
§
Abs.
Satz
MaBV
Sicherungsfall
direkt
zugreifen
können
.
müssen
zuvor
Zwangsvollstreckung
Klägerin
versucht
haben
vgl.
§
Abs.
Satz
MaBV
Verbindung
§
.
Bürgschaft
sichert
Erwerber
auch
dann
Klägerin
Insolvenz
fällt
.
Lehnt
Insolvenzverwalter
Fall
lung
entsteht
gemäß
§
InsO
Schadensersatzanspruch
Nichterfüllung
.
wird
Bürgschaft
umfaßt
.
3
.
Beurteilung
ist
gemessen
Art
.
Abs.
Richtlinie
frei
Zweifeln
.
Klausel
vorgesehene
Bürgschaft
könnte
Gesamtschau
Berücksichtigung
Vielfalt
Rechtsordnungen
Europäischen
Union
angemessener
Ausgleich
dispositiven
Recht
abweichende
Vorleistungspflicht
Erwerber
anzusehen
sein
.
Klausel
könnte
mißbräuchlich
sein
.
4
.
Vorlagefrage
ist
entscheidungserheblich
.
Ist
Gerichtshof
Meinung
Klausel
sei
mißbräuchlich
Sinne
Art
.
Abs.
Richtlinie
anzusehen
wäre
Revision
begründet
.
Klage
wäre
stattzugeben
.
Beklagten
schuldeten
Klägerin
begehrten
Verzugszinsen
.
hätten
21
.
Mai
Verzug
befunden
.
Anspruch
Klägerin
Zahlung
Erwerbspreises
wäre
Zugang
Bürgschaftsurkunde
fällig
geworden
.
gemäß
§
Abs.
Eintritt
Verzugs
grundsätzlich
erforderliche
Mahnung
war
entbehrlich
Beklagten
Schreiben
14
.
März
Bezahlung
endgültig
ernsthaft
verweigert
haben
vgl.
Urteil
9
Juli
m.w
.
.
-9-
Ist
Gerichtshof
Meinung
Klausel
mißbräuchlich
anzusehen
ist
wäre
Revision
zurückzuweisen
.
Klausel
wäre
unwirksam
.
Stelle
träte
gemäß
§
Abs.
Werkvertragsrecht
Bürgerlichen
.
Anspruch
Klägerin
Zahlung
Preises
wäre
gemäß
§
Abs.
erst
Abnahme
21
.
Dezember
fällig
geworden
.
Klägerin
könnte
Verzugszinsen
verlangen
.
Klage
wäre
Berufungsgericht
Recht
abgewiesen
worden
.
Thode
Herr
Dr.
ist
Urlaubs
verhindert
unterschreiben
Wiebel