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75 lines
628 B

BESCHLUSS
10
.
April
Beschwerdesache
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Hausmann
Dr.
Prof.
Dr.
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Klägers
Kostenentscheidung
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
29
November
wird
kostenpflichtig
verworfen
.
:
Gründe
:
sofortige
Beschwerde
Klägers
ausschließlich
Kostenentscheidung
Urteil
Berufungsgerichts
wendet
ist
gemäß
§
Abs.
unzulässig
.
Rüge
greifbaren
Gesetzeswidrigkeit
Kostenentscheidung
Berufungsurteil
begründet
außerordentlichen
Rechtsbehelf
vgl.
Beschluß
28
.
Oktober
.
Kostenentscheidung
folgt
§
.
Hausmann
Wiebel