BESCHLUSS 10 . April Beschwerdesache VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 10 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Hausmann Dr. Prof. Dr. beschlossen : sofortige Beschwerde Klägers Kostenentscheidung Urteil 10 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 29 November wird kostenpflichtig verworfen . : Gründe : sofortige Beschwerde Klägers ausschließlich Kostenentscheidung Urteil Berufungsgerichts wendet ist gemäß § Abs. unzulässig . Rüge greifbaren Gesetzeswidrigkeit Kostenentscheidung Berufungsurteil begründet außerordentlichen Rechtsbehelf vgl. Beschluß 28 . Oktober . Kostenentscheidung folgt § . Hausmann Wiebel