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347 lines
2.7 KiB

BESCHLUSS
29
.
Januar
selbständigen
Beweisverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
§
Abs.
;
VOB/B
§
Nr.
§
Abs.
schließt
Prüfung
örtlichen
Zuständigkeit
Gerichts
ersten
Rechtszugs
Rahmen
Rechtsbeschwerdeverfahrens
.
gilt
auch
Frage
steht
örtliche
Zuständigkeit
Gerichtsstandsvereinbarung
hier
§
Nr.
VOB/B
ergibt
.
Zulassung
Rechtsbeschwerde
Beschwerdegericht
Klärung
vertretenen
Auffassung
örtlichen
Zuständigkeit
kann
gesetzlich
festgelegte
Prüfungskompetenz
Rechtsbeschwerdegerichts
erweitern
.
Beschluss
29
.
Januar
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
Beschluss
9
.
Zivilsenats
25
.
August
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
:
Gründe
:
Antragstellerin
GmbH
hat
Landgericht
Durchführung
selbständigen
Beweisverfahrens
Antragsgegnerin
GmbH
Co.
beantragt
.
Antrag
hat
Landgericht
fehlender
örtlicher
Zuständigkeit
zurückgewiesen
.
hat
angenommen
Parteien
hätten
Einbeziehung
VOB/B
Vertragsverhältnis
§
Nr.
VOB/B
ausschließlichen
Gerichtsstand
Landgericht
vereinbart
.
sofortige
Beschwerde
Antragstellerin
hatte
Erfolg
.
Beschwerdegericht
Klärung
Frage
zugelassenen
Beschwerde
§
Nr.
VOB/B
auch
privaten
Auftraggeber
gilt
verfolgt
Antragstellerin
Antrag
Durchführung
selbständigen
Beweisverfahrens
Landgericht
.
II
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
gerichtete
Rechtsbeschwerde
ist
zwar
statthaft
§
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
Satz
auch
Übrigen
zulässig
.
Senat
anderer
Auffassung
ist
Beschwerdegericht
meint
§
Nr.
VOB/B
Entstehungsgeschichte
Sinn
Zweck
private
Auftraggeber
anwendbar
ist
vgl.
Urteil
18
.
April
;
OLG
;
11
.
Aufl
.
§
Rdn
.
2
;
.
Joussen
Ingenstau/Korbion
16
.
Aufl
.
§
Nr.
VOB/B
Rdn
.
f.
.
ist
Rechtsbeschwerde
jedoch
unbegründet
zurückzuweisen
.
Abs.
kann
Rechtsbeschwerde
gestützt
werden
Gericht
ersten
Rechtszugs
Zuständigkeit
Unrecht
angenommen
verneint
hat
.
Bundesgerichtshof
hat
Revisionsverfahren
entschieden
§
Abs.
Interesse
Verfahrensbeschleunigung
Entlastung
Revisionsgerichte
Prüfung
Zuständigkeit
Gerichts
ersten
Rechtszugs
Ausnahme
internationalen
Zuständigkeit
ausschließt
Beschluss
5
.
März
;
Urteil
7
.
März
.
Vorschrift
ist
auch
schon
Vorgängerregelung
Abs.
.
auch
Fälle
anzuwenden
Streit
besteht
örtliche
Zuständigkeit
Gerichtsstandsvereinbarung
ergibt
vgl.
Beschluss
24
.
Mai
.
Beschwerdeverfahren
anzuwendende
§
Abs.
entsprechende
Vorschrift
§
Abs.
gilt
.
lich
ist
Beschwerdegericht
Rechtsbeschwerde
Klärung
vertretenen
Auffassung
Zuständigkeit
zugelassen
hat
vgl.
Urteil
7
.
März
aaO
.
.
Gesetz
festgelegte
Prüfungskompetenz
Rechtsbeschwerdegerichts
kann
Zulassungsentscheidung
erweitert
werden
Urteil
28
.
April
.
Kuffer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
25.08.2008