BESCHLUSS 29 . Januar selbständigen Beweisverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. § Abs. ; VOB/B § Nr. § Abs. schließt Prüfung örtlichen Zuständigkeit Gerichts ersten Rechtszugs Rahmen Rechtsbeschwerdeverfahrens . gilt auch Frage steht örtliche Zuständigkeit Gerichtsstandsvereinbarung hier § Nr. VOB/B ergibt . Zulassung Rechtsbeschwerde Beschwerdegericht Klärung vertretenen Auffassung örtlichen Zuständigkeit kann gesetzlich festgelegte Prüfungskompetenz Rechtsbeschwerdegerichts erweitern . Beschluss 29 . Januar VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 29 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richter Richterin Richter Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Antragstellerin Beschluss 9 . Zivilsenats 25 . August wird Kosten zurückgewiesen . Gegenstandswert : € Gründe : Antragstellerin GmbH hat Landgericht Durchführung selbständigen Beweisverfahrens Antragsgegnerin GmbH Co. beantragt . Antrag hat Landgericht fehlender örtlicher Zuständigkeit zurückgewiesen . hat angenommen Parteien hätten Einbeziehung VOB/B Vertragsverhältnis § Nr. VOB/B ausschließlichen Gerichtsstand Landgericht vereinbart . sofortige Beschwerde Antragstellerin hatte Erfolg . Beschwerdegericht Klärung Frage zugelassenen Beschwerde § Nr. VOB/B auch privaten Auftraggeber gilt verfolgt Antragstellerin Antrag Durchführung selbständigen Beweisverfahrens Landgericht . II . Entscheidung Beschwerdegerichts gerichtete Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft § Abs. Satz Nr. Abs. Satz auch Übrigen zulässig . Senat anderer Auffassung ist Beschwerdegericht meint § Nr. VOB/B Entstehungsgeschichte Sinn Zweck private Auftraggeber anwendbar ist vgl. Urteil 18 . April ; OLG ; 11 . Aufl . § Rdn . 2 ; . Joussen Ingenstau/Korbion 16 . Aufl . § Nr. VOB/B Rdn . f. . ist Rechtsbeschwerde jedoch unbegründet zurückzuweisen . Abs. kann Rechtsbeschwerde gestützt werden Gericht ersten Rechtszugs Zuständigkeit Unrecht angenommen verneint hat . Bundesgerichtshof hat Revisionsverfahren entschieden § Abs. Interesse Verfahrensbeschleunigung Entlastung Revisionsgerichte Prüfung Zuständigkeit Gerichts ersten Rechtszugs Ausnahme internationalen Zuständigkeit ausschließt Beschluss 5 . März ; Urteil 7 . März . Vorschrift ist auch schon Vorgängerregelung Abs. . auch Fälle anzuwenden Streit besteht örtliche Zuständigkeit Gerichtsstandsvereinbarung ergibt vgl. Beschluss 24 . Mai . Beschwerdeverfahren anzuwendende § Abs. entsprechende Vorschrift § Abs. gilt . lich ist Beschwerdegericht Rechtsbeschwerde Klärung vertretenen Auffassung Zuständigkeit zugelassen hat vgl. Urteil 7 . März aaO . . Gesetz festgelegte Prüfungskompetenz Rechtsbeschwerdegerichts kann Zulassungsentscheidung erweitert werden Urteil 28 . April . Kuffer Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 25.08.2008