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621 lines
4.8 KiB

BESCHLUSS
30
.
März
Rechtsbeschwerdeverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
ist
nur
dann
anwendbar
Rechtsanwalt
Erledigung
früheren
Auftrags
weiterer
Auftrag
erteilt
worden
ist
.
ist
Erledigung
Auftrags
Sinne
§
Abs.
Satz
gerichtliches
Verfahren
länger
Monate
ruht
.
Beschluss
30
.
März
OLG
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
März
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beklagten
Beschluss
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
4
.
Mai
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
.
Gründe
:
Beklagte
begehrt
Kostenfestsetzung
weiterer
Rechtsanwaltsgebühren
.
Januar
erhobene
Klage
ist
Urteil
24
November
kostenpflichtig
abgewiesen
worden
.
Oktober
April
ist
Rechtsstreit
Hinblick
selbständige
Beweisverfahren
Beklagten
Streit
verkündet
gewesen
ist
Vorgreiflichkeit
ausgesetzt
gewesen
.
Beklagte
hat
beantragt
Beweisgebühr
Auslagenpauschale
Vertretung
Verfahren
Landgericht
Zeitraum
Aussetzung
Verfahrens
festzusetzen
.
Gebühren
hat
Beklagte
Streitwert
Höhe
290.038,25
DM
jeweils
berechnet
.
hat
tragt
gemäß
§
Abs.
Satz
weitere
Gebühren
Höhe
jeweils
berechnet
Streitwert
Höhe
Auslagenpauschale
Verfahren
Aussetzung
festzusetzen
.
Landgericht
hat
Kosten
antragsgemäß
festgesetzt
.
sofortige
Beschwerde
Klägers
hat
Beschwerdegericht
Kostenfestsetzungsbeschluss
abgeändert
Festsetzung
weiterer
Gebühren
gemäß
Abs.
Satz
BRAGO
abgelehnt
.
Beschwerdegericht
hat
Beweisgebühr
Höhe
DM
Verhandlungsgebühr
Höhe
jeweils
DM
festgesetzt
.
hat
ausgeführt
Berücksichtigung
weiterer
Kosten
unstreitig
seien
ergebe
Erstattungsbetrag
Höhe
nur
beschränkt
eingelegten
sofortigen
Beschwerde
Klägers
sei
gemäß
§
jedoch
Betrag
Höhe
7.482,70
festzusetzen
.
Beklagte
möchte
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
rückweisung
sofortigen
Beschwerde
Klägers
Kostenfestsetzungsbeschluss
Landgerichts
erreichen
.
II
.
Rechtsbeschwerde
hat
Erfolg
.
1
.
Beschwerdegericht
geht
zutreffend
§
Abs.
nur
dann
anwendbar
ist
Rechtsanwalt
Erledigung
früheren
Auftrags
weiterer
Auftrag
erteilt
worden
ist
vgl.
auch
AnwBl
;
:
34
.
Auflage
§
Rdn
.
;
8
.
Auflage
§
Rdn
.
;
Goebel/
Gottwald/Onderka
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
§
Rdn
.
43
;
vgl.
auch
BT-Drucks
.
S.
.
Beklagte
hat
Prozessbevollmächtigten
Ende
Aussetzung
Verfahrens
neuen
Auftrag
erteilt
.
Auftrag
wäre
auch
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
notwendig
gewesen
vgl.
§
Abs.
Satz
erforderlich
gewesen
wäre
Prozessbevollmächtigten
anlässlich
Aussetzung
Verfahrens
ursprünglich
erteilten
Auftrag
entziehen
.
zutreffender
Begründung
hat
Beschwerdegericht
angenommen
neue
Angelegenheit
§
Abs.
Satz
schon
dann
vorliegt
Vergütung
Rechtsanwalts
bisherigen
Auftrag
§
BRAGO
fällig
geworden
ist
.
ist
Anhaltspunkt
ersichtlich
Begriff
Erledigung
Abs.
Satz
andere
Bedeutung
hat
§
Satz
.
verbreiteten
Auffassung
aaO.
;
Rpfleger
574
;
OLG
19
.
Januar
6/05
veröffentlicht
;
Kostengesetze
35
.
Auflage
§
Rdn
.
;
Madert
:
Eicken/Madert
aaO.
Rdn
.
;
Rpfleger
stellen
§
Satz
BRAGO
genannten
Fälle
Vergütung
Rechtsanwalts
fällig
wird
Auftrag
erledigt
wäre
Erledigung
Sinne
§
Abs.
Satz
BRAGO
.
Gesetzeswortlaut
auch
Gesetzesmaterialien
vgl.
BT-Drucks
.
S.
ist
Festlegung
Zeitpunkts
Lauf
Zwei-Jahres-Frist
beginnt
Erledigung
Auftrags
maßgeblich
.
Hinweis
Gesetzesbegründung
Zeitpunkt
Erledigung
entstandenen
Gebühren
§
BRAGO
fällig
werden
lässt
besagt
Gegenteiliges
.
§
Abs.
Satz
regelt
Fall
neuer
Auftrag
erteilt
noch
früherer
Auftrag
erledigt
Angelegenheit
mehr
Kalenderjahre
Rechtsanwalt
bearbeitet
worden
ist
.
Gesetzesbegründung
stellt
ausdrücklich
lange
Zeit
Erteilung
weiteren
Auftrags
vergangen
ist
BT-Drucks
.
S.
.
Nur
Fall
soll
erneute
Einarbeitungsaufwand
vergütet
werden
.
Zweck
ergibt
auch
systematischen
Stellung
§
Abs.
Satz
.
soll
§
Abs.
Satz
BRAGO
einschränken
Gesetzgeber
Regelung
besonderen
Fällen
unbillig
erachtet
hat
BT-Drucks
.
S.
.
folgt
Gesetzgeber
zusätzlichen
Gebührenansprüche
Anwendungsbereichs
§
Abs.
Satz
schaffen
wollte
.
verkehrt
Zweck
Gesetz
Gesetzesbegründung
Gegenteil
Begründung
Vorschrift
folgert
Gesetzgeber
habe
Willen
§
Abs.
Satz
nur
unvollkommen
Ausdruck
gebracht
Wirklichkeit
andere
Fallgestaltung
regeln
wollen
.
Schließlich
ist
auch
sachlich
gerechtfertigt
Rechtsanwalt
Erledigung
Auftrags
nur
Gebühr
erhält
Differenzierungen
§
Abs.
vorgenommen
werden
können
Aufträge
erhält
.
2
.
Erfolg
macht
Rechtsbeschwerde
geltend
Beschwerdegericht
habe
Begründung
Beweisgebühr
geringeren
Streitwert
290.038,25
DM
berechnet
.
Beklagte
hatte
bereits
Aussetzung
Verfahrens
entstandene
Beweisgebühr
Festsetzung
Höhe
beantragt
.
Beschwerdegericht
ist
ersichtlich
Grundlage
Schriftsatzes
Klägers
27
.
Mai
ausgegangen
Beweisverfahren
Fortsetzung
Verfahrens
stattgefunden
habe
.
Wiebel
Kuffer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung