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62 lines
511 B

BESCHLUSS
13
.
September
Rechtsstreit
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
September
Vorsitzenden
Richter
Richter
Stöhr
Richterinnen
Pentz
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägerin
wird
Revision
Urteil
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
24
.
September
zugelassen
.
Gründe
:
Revision
wird
zugelassen
Berufungsgericht
Berufung
Klägerin
rechtsfehlerhaft
teilweise
unzulässig
verworfen
hat
.
Übrigen
sind
Zulassungsgründe
gegeben
.
Pentz
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Naumburg
Entscheidung