BESCHLUSS 13 . September Rechtsstreit ECLI : : . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . September Vorsitzenden Richter Richter Stöhr Richterinnen Pentz beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Klägerin wird Revision Urteil 1 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 24 . September zugelassen . Gründe : Revision wird zugelassen Berufungsgericht Berufung Klägerin rechtsfehlerhaft teilweise unzulässig verworfen hat . Übrigen sind Zulassungsgründe gegeben . Pentz Vorinstanzen : Entscheidung Naumburg Entscheidung