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928 lines
8.0 KiB

NAMEN
Verkündet
:
20
November
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
;
§
Werden
einfache
Streitgenossen
rechtskräftig
Zahlung
Schadensersatz
Gesamtschuldner
verurteilt
so
steht
Haftung
zwar
Verhältnis
Gläubiger
aber
Verhältnis
Streitgenossen
selbst
rechtskräftig
.
rechtskräftig
Gesamtschuldner
verurteilten
Streitgenossen
bleibt
nachfolgenden
Rechtsstreit
Möglichkeit
bejahte
Verbindlichkeit
Gläubiger
gegenüber
auch
Bestehen
Gesamtschuldverhältnisses
überhaupt
Frage
stellen
vgl.
OLG
.
Urteil
20
November
AG
Nordhausen
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
20
November
Richterin
Pentz
Vorsitzende
Richter
Richterinnen
Dr.
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
Mühlhausen
27
.
September
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
nimmt
Beklagten
Wege
Gesamtschuldnerausgleichs
Anspruch
.
Kläger
ist
Haftpflichtversicherer
S.-Krankenhaus
gGmbH
Folgenden
:
Klinik
Klinik
Psychiatrie
Psychotherapie
Psychosomatik
betreibt
.
Jahr
befand
damals
13-jährige
Beklagte
Patient
Krankenhaus
.
Ferienaufenthalts
rapiegruppe
vergewaltigte
ebenfalls
minderjährigen
Mitpatienten
Folgenden
:
Geschädigter
gemeinsam
Beklagten
Zimmer
untergebracht
worden
war
.
Klage
Geschädigten
wurden
Beklagte
Klinik
Urteil
Landgerichts
Mühlhausen
22
.
Februar
Hauptsache
gesamtschuldnerisch
Zahlung
Schmerzensgeldes
verurteilt
;
Urteil
ist
rechtskräftig
.
Entscheidungsgründen
Urteils
ist
ausgeführt
:
"
Beklagte
hat
Vorfall
eingeräumt
.
hat
körperliche
Integrität
Klägers
beeinträchtigt
Gesundheit
Klägers
verletzt
§
Abs.
.
seinerzeit
noch
13-jährige
Beklagte
handelte
insoweit
auch
schuldhaft
.
§
Abs.
verantwortlich
wäre
ist
ersichtlich
.
Vorschrift
ist
Minderjähriger
11
.
18
.
Lebensjahr
Schaden
zufügt
verantwortlich
Begehung
schädigenden
Handlung
Erkenntnis
Verantwortlichkeit
erforderliche
Einsicht
hat
h.
individuellen
Verstandesentwicklung
fähig
wäre
Gefährliche
Tuns
erkennen
Verantwortung
Folgen
Tuns
bewusst
sein
sog.
intellektuelle
Einsichtsfähigkeit
.
Einsichtsfähigkeit
wird
widerleglich
vermutet
;
Mangel
ist
Minderjährigen
behaupten
ggf.
beweisen
.
Behauptung
Schriftsatz
aufgestellt
worden
ist
war
haltbar
.
Rahmen
Anhörung
Beklagten
mündlichen
Verhandlung
hat
unumwunden
eingeräumt
klar
war
anderen
Menschen
so
geschehen
umgehen
dürfen
.
"
Kläger
erfüllte
titulierten
Anspruch
.
Annahme
Beklagte
hafte
Geschädigten
zustehenden
Schadensersatz
Innenverhältnis
Klinik
alleine
nimmt
Kläger
Haftpflichtversicherer
Klinik
§
übergegangenem
Recht
Ersatz
Erstattung
Schmerzensgeld
weiteren
Erstattung
Vorprozess
aufgewendeter
Rechtsanwaltskosten
nebst
Zinsen
Anspruch
.
verlangt
Feststellung
Anspruch
resultiere
vorsätzlich
begangenen
unerlaubten
Handlung
.
Amtsgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägers
hat
Landgericht
amtsgerichtliche
Urteil
aufgehoben
Klage
stattgegeben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
begehrt
Beklagte
Wiederherstellung
amtsgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
Kläger
stünden
Haftpflichtversicherer
Klinik
Ausgleichsansprüche
Gesamtschuldverhältnis
Grundlage
§
Verbindung
§
Beklagten
Schädiger
.
Urteils
stehe
gemäß
§
Rechtskraft
Parteien
Beklagte
schuldhaft
gehandelt
habe
.
Auffassung
Beklagten
sei
erneut
prüfen
;
Rechtskraft
Urteils
Vorprozess
durchbrechende
Einwendung
gemäß
§
liege
.
Beklagten
habe
freigestanden
Berufung
einzulegen
aber
geschehen
sei
.
sei
rechtsmissbräuchlich
nun
Rechtskraft
Urteils
vermeintlichen
Fehler
Gerichts
berufen
.
Übrigen
sei
beachten
vormalige
Prozessbevollmächtigte
Beklagten
Vorprozess
zwar
Rahmen
damaligen
Kläger
Geschädigten
betriebenen
Berufungsverfahrens
vorgetragen
habe
Feststellungen
Gerichts
stanz
Hinblick
Feststellungen
getroffenen
Entscheidungen
würden
richtig
angesehen
;
Rüge
Beweisaufnahme
erster
Instanz
insbesondere
unterbliebenen
Einholung
angebotenen
psychiatrischen
Sachverständigengutachtens
Frage
Einsichtsfähigkeit
Beklagten
sei
dort
erhoben
worden
.
vorsätzlich
begangenen
Vergewaltigung
habe
Beklagte
Innenverhältnis
Klinik
gemäß
§
Rechtskraft
erwachsenen
Feststellungen
Landgerichts
Geschädigten
§
Abs.
Verletzung
Aufsichtspflicht
Beklagten
hafte
Schaden
gemäß
§
Abs.
allein
tragen
.
II
.
1
.
zulässige
Revision
ist
begründet
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
halten
revisionsrechtlicher
Überprüfung
stand
.
angefochtenen
Urteil
zugrundeliegenden
Feststellungen
tragen
Beurteilung
Berufungsgerichts
Beklagte
sei
Kläger
Ausgleich
verpflichtet
.
Kläger
stützt
Klageantrag
primär
§
Abs.
Satz
Geschädigten
Klinik
§
Abs.
Klinik
übergangene
Schadensersatzansprüche
Geschädigten
.
Ansprüche
können
vorliegend
aber
schon
bejaht
werden
Berufungsgericht
Feststellungen
Bestehen
Anspruchsübergang
gemäß
§
Abs.
Satz
erforderlichen
Gesamtschuldverhältnisses
Beklagten
Klinik
getroffen
hat
.
Berufungsgericht
war
Auffassung
vorliegenden
Verfahren
rechtskräftige
Urteil
Landgerichts
Mühlhausen
auch
insoweit
gebunden
sein
dort
Rechtskraft
Parteien
fest[gestellt
"
worden
sei
Beklagte
schuldhaft
gehandelt
habe
ersichtlich
sei
§
Abs.
Verantwortlichkeit
fehle
.
ist
unzutreffend
;
Berufungsgericht
angenommene
Bindung
besteht
.
Anders
Berufungsgericht
meint
folgt
Bindung
Abs.
.
scheitert
bereits
subjektiven
Grenzen
Rechtskraft
.
§
Abs.
wirkt
rechtskräftiges
Urteil
grundsätzlich
nur
Parteien
Rechtsnachfolger
.
Nimmt
Kläger
Beklagte
Wege
subjektiver
Klagehäufung
Anspruch
sind
Beklagten
einfache
Streitgenossen
so
ist
einzelnen
Prozessrechtsverhältnisse
abzustellen
.
Streitgenossen
entfaltet
Urteil
Fällen
Streitverkündung
Streitgenossen
Rahmen
Wirkung
abgesehen
mithin
Rechtskraftwirkung
vgl.
Beschluss
18
.
Mai
.
10
;
OLG
91
;
aaO
;
Althammer
23
.
Aufl
.
.
;
76
.
Aufl
.
.
4
;
15
.
Aufl
.
.
5
;
Vollkommer
32
.
Aufl
.
.
.
Werden
also
hier
einfache
Streitgenossen
Gesamtschuldner
rechtskräftig
Zahlung
Schadensersatz
verurteilt
so
steht
Haftung
zwar
Verhältnis
Gläubiger
Streitgenossen
selbst
.
rechtskräftig
Gesamtschuldner
verurteilten
Streitgenossen
bleibt
nachfolgenden
Rechtsstreit
Innenausgleich
Möglichkeit
bejahte
Verbindlichkeit
Gläubiger
auch
Bestehen
Gesamtschuldverhältnisses
überhaupt
Frage
stellen
vgl.
OLG
;
aaO
;
5
.
Aufl
.
.
.
Hintergrund
ist
Erwägung
Berufungsgerichts
Beklagte
habe
rechtsmissbräuchlich
gehandelt
Rechtskraft
Urteils
Vorprozess
vermeintlichen
Fehler
Gerichts
berufe
Raum
;
gilt
Berufungsgericht
weiter
herangezogenen
Äußerung
Prozessbevollmächtigten
Beklagten
Feststellungen
Gerichts
Erstinstanz
Hinblick
Feststellungen
getroffenen
Entscheidungen
würden
richtig
angesehen
.
Mangels
abweichender
Feststellungen
Berufungsgerichts
ist
revisionsrechtlichen
Prüfung
Behauptung
Beklagten
zugrunde
legen
sei
Begehung
Vergewaltigung
individuellen
Verstandesentwicklung
fähig
gewesen
Gefährliche
Tuns
erkennen
Verantwortung
Folgen
Tuns
bewusst
sein
.
Jedenfalls
Hintergrund
Beklagte
gerade
Verhaltensauffälligkeiten
stationärer
Behandlung
Klinik
befunden
hat
ist
Behauptung
Auffassung
Revisionserwiderung
ausreichend
substantiiert
.
Ist
revisionsrechtliche
Prüfung
indes
auszugehen
Beklagte
Vergewaltigung
Erkenntnis
Verantwortlichkeit
erforderliche
Einsicht
verfügte
so
scheiden
gerichtete
Schadensersatzansprüche
Geschädigten
§
§
.
Ausnahme
§
Voraussetzungen
Berufungsgericht
ebenfalls
Feststellungen
getroffen
hat
.
"
Haftung
"
Entstehen
Gesamtschuldverhältnisses
gemäß
§
Abs.
§
Anspruchsübergang
§
Abs.
Satz
erforderlich
kann
ausgegangen
werden
.
Kläger
hilfsweise
§
Abs.
Verbindung
§
stützt
scheitert
auch
Anspruch
revisionsrechtliche
Prüfung
maßgeblichen
Sachverhalt
Annahme
Gesamtschuldverhältnisses
Klinik
Beklagten
gestützt
werden
kann
.
2
.
angefochtene
Urteil
war
aufzuheben
Sache
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
§
Abs.
Satz
.
wird
erneuter
Befassung
Gelegenheit
haben
auch
weitere
Vorbringen
Parteien
Revisionsverfahren
berücksichtigen
.
Pentz
Vorinstanzen
:
AG
Nordhausen
Entscheidung
Mühlhausen
Entscheidung
27.09.2017