NAMEN Verkündet : 20 November Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § ; § Werden einfache Streitgenossen rechtskräftig Zahlung Schadensersatz Gesamtschuldner verurteilt so steht Haftung zwar Verhältnis Gläubiger aber Verhältnis Streitgenossen selbst rechtskräftig . rechtskräftig Gesamtschuldner verurteilten Streitgenossen bleibt nachfolgenden Rechtsstreit Möglichkeit bejahte Verbindlichkeit Gläubiger gegenüber auch Bestehen Gesamtschuldverhältnisses überhaupt Frage stellen vgl. OLG . Urteil 20 November AG Nordhausen ECLI : : . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 20 November Richterin Pentz Vorsitzende Richter Richterinnen Dr. Richter Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 1 . Zivilkammer Landgerichts Mühlhausen 27 . September aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger nimmt Beklagten Wege Gesamtschuldnerausgleichs Anspruch . Kläger ist Haftpflichtversicherer S.-Krankenhaus gGmbH Folgenden : Klinik Klinik Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik betreibt . Jahr befand damals 13-jährige Beklagte Patient Krankenhaus . Ferienaufenthalts rapiegruppe vergewaltigte ebenfalls minderjährigen Mitpatienten Folgenden : Geschädigter gemeinsam Beklagten Zimmer untergebracht worden war . Klage Geschädigten wurden Beklagte Klinik Urteil Landgerichts Mühlhausen 22 . Februar Hauptsache gesamtschuldnerisch Zahlung Schmerzensgeldes € verurteilt ; Urteil ist rechtskräftig . Entscheidungsgründen Urteils ist ausgeführt : " Beklagte hat Vorfall eingeräumt . hat körperliche Integrität Klägers beeinträchtigt Gesundheit Klägers verletzt § Abs. . seinerzeit noch 13-jährige Beklagte handelte insoweit auch schuldhaft . § Abs. verantwortlich wäre ist ersichtlich . Vorschrift ist Minderjähriger 11 . 18 . Lebensjahr Schaden zufügt verantwortlich Begehung schädigenden Handlung Erkenntnis Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat h. individuellen Verstandesentwicklung fähig wäre Gefährliche Tuns erkennen Verantwortung Folgen Tuns bewusst sein sog. intellektuelle Einsichtsfähigkeit . Einsichtsfähigkeit wird widerleglich vermutet ; Mangel ist Minderjährigen behaupten ggf. beweisen . Behauptung Schriftsatz aufgestellt worden ist war haltbar . Rahmen Anhörung Beklagten mündlichen Verhandlung hat unumwunden eingeräumt klar war anderen Menschen so geschehen umgehen dürfen . " Kläger erfüllte titulierten Anspruch . Annahme Beklagte hafte Geschädigten zustehenden Schadensersatz Innenverhältnis Klinik alleine nimmt Kläger Haftpflichtversicherer Klinik § übergegangenem Recht Ersatz € Erstattung Schmerzensgeld weiteren € Erstattung Vorprozess aufgewendeter Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen Anspruch . verlangt Feststellung Anspruch resultiere vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung . Amtsgericht hat Klage abgewiesen . Berufung Klägers hat Landgericht amtsgerichtliche Urteil aufgehoben Klage stattgegeben . Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt Beklagte Wiederherstellung amtsgerichtlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt Kläger stünden Haftpflichtversicherer Klinik Ausgleichsansprüche Gesamtschuldverhältnis Grundlage § Verbindung § Beklagten Schädiger . Urteils stehe gemäß § Rechtskraft Parteien Beklagte schuldhaft gehandelt habe . Auffassung Beklagten sei erneut prüfen ; Rechtskraft Urteils Vorprozess durchbrechende Einwendung gemäß § liege . Beklagten habe freigestanden Berufung einzulegen aber geschehen sei . sei rechtsmissbräuchlich nun Rechtskraft Urteils vermeintlichen Fehler Gerichts berufen . Übrigen sei beachten vormalige Prozessbevollmächtigte Beklagten Vorprozess zwar Rahmen damaligen Kläger Geschädigten betriebenen Berufungsverfahrens vorgetragen habe Feststellungen Gerichts stanz Hinblick Feststellungen getroffenen Entscheidungen würden richtig angesehen ; Rüge Beweisaufnahme erster Instanz insbesondere unterbliebenen Einholung angebotenen psychiatrischen Sachverständigengutachtens Frage Einsichtsfähigkeit Beklagten sei dort erhoben worden . vorsätzlich begangenen Vergewaltigung habe Beklagte Innenverhältnis Klinik gemäß § Rechtskraft erwachsenen Feststellungen Landgerichts Geschädigten § Abs. Verletzung Aufsichtspflicht Beklagten hafte Schaden gemäß § Abs. allein tragen . II . 1 . zulässige Revision ist begründet . Ausführungen Berufungsgerichts halten revisionsrechtlicher Überprüfung stand . angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Feststellungen tragen Beurteilung Berufungsgerichts Beklagte sei Kläger Ausgleich verpflichtet . Kläger stützt Klageantrag primär § Abs. Satz Geschädigten Klinik § Abs. Klinik übergangene Schadensersatzansprüche Geschädigten . Ansprüche können vorliegend aber schon bejaht werden Berufungsgericht Feststellungen Bestehen Anspruchsübergang gemäß § Abs. Satz erforderlichen Gesamtschuldverhältnisses Beklagten Klinik getroffen hat . Berufungsgericht war Auffassung vorliegenden Verfahren rechtskräftige Urteil Landgerichts Mühlhausen auch insoweit gebunden sein dort Rechtskraft Parteien fest[gestellt " worden sei Beklagte schuldhaft gehandelt habe ersichtlich sei § Abs. Verantwortlichkeit fehle . ist unzutreffend ; Berufungsgericht angenommene Bindung besteht . Anders Berufungsgericht meint folgt Bindung Abs. . scheitert bereits subjektiven Grenzen Rechtskraft . § Abs. wirkt rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nur Parteien Rechtsnachfolger . Nimmt Kläger Beklagte Wege subjektiver Klagehäufung Anspruch sind Beklagten einfache Streitgenossen so ist einzelnen Prozessrechtsverhältnisse abzustellen . Streitgenossen entfaltet Urteil Fällen Streitverkündung Streitgenossen Rahmen Wirkung abgesehen mithin Rechtskraftwirkung vgl. Beschluss 18 . Mai . 10 ; OLG 91 ; aaO ; Althammer 23 . Aufl . . ; 76 . Aufl . . 4 ; 15 . Aufl . . 5 ; Vollkommer 32 . Aufl . . . Werden also hier einfache Streitgenossen Gesamtschuldner rechtskräftig Zahlung Schadensersatz verurteilt so steht Haftung zwar Verhältnis Gläubiger Streitgenossen selbst . rechtskräftig Gesamtschuldner verurteilten Streitgenossen bleibt nachfolgenden Rechtsstreit Innenausgleich Möglichkeit bejahte Verbindlichkeit Gläubiger auch Bestehen Gesamtschuldverhältnisses überhaupt Frage stellen vgl. OLG ; aaO ; 5 . Aufl . . . Hintergrund ist Erwägung Berufungsgerichts Beklagte habe rechtsmissbräuchlich gehandelt Rechtskraft Urteils Vorprozess vermeintlichen Fehler Gerichts berufe Raum ; gilt Berufungsgericht weiter herangezogenen Äußerung Prozessbevollmächtigten Beklagten Feststellungen Gerichts Erstinstanz Hinblick Feststellungen getroffenen Entscheidungen würden richtig angesehen . Mangels abweichender Feststellungen Berufungsgerichts ist revisionsrechtlichen Prüfung Behauptung Beklagten zugrunde legen sei Begehung Vergewaltigung individuellen Verstandesentwicklung fähig gewesen Gefährliche Tuns erkennen Verantwortung Folgen Tuns bewusst sein . Jedenfalls Hintergrund Beklagte gerade Verhaltensauffälligkeiten stationärer Behandlung Klinik befunden hat ist Behauptung Auffassung Revisionserwiderung ausreichend substantiiert . Ist revisionsrechtliche Prüfung indes auszugehen Beklagte Vergewaltigung Erkenntnis Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht verfügte so scheiden gerichtete Schadensersatzansprüche Geschädigten § § . Ausnahme § Voraussetzungen Berufungsgericht ebenfalls Feststellungen getroffen hat . " Haftung " Entstehen Gesamtschuldverhältnisses gemäß § Abs. § Anspruchsübergang § Abs. Satz erforderlich kann ausgegangen werden . Kläger hilfsweise § Abs. Verbindung § stützt scheitert auch Anspruch revisionsrechtliche Prüfung maßgeblichen Sachverhalt Annahme Gesamtschuldverhältnisses Klinik Beklagten gestützt werden kann . 2 . angefochtene Urteil war aufzuheben Sache Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. § Abs. Satz . wird erneuter Befassung Gelegenheit haben auch weitere Vorbringen Parteien Revisionsverfahren berücksichtigen . Pentz Vorinstanzen : AG Nordhausen Entscheidung Mühlhausen Entscheidung 27.09.2017