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73 lines
577 B

Ausfertigung
BESCHLUSS
29
.
Januar
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
.
Januar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Richter
Pauge
beschlossen
:
Ergänzung
Senatsbeschlusses
27
November
wird
Revision
Beklagten
Urteil
9
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
19
.
Dezember
insoweit
angenommen
Verwerfung
Wiederaufnahmeantrags
unzulässig
gerichtet
Regelung
§
umfaßt
ist
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
Beklagten
hat
insoweit
Endergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
.
Kostenentscheidung
bleibt
weiterhin
vorbehalten
.
Dr.
Dr.
Dr.
Pauge