Ausfertigung BESCHLUSS 29 . Januar Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 29 . Januar Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Richter Pauge beschlossen : Ergänzung Senatsbeschlusses 27 November wird Revision Beklagten Urteil 9 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 19 . Dezember insoweit angenommen Verwerfung Wiederaufnahmeantrags unzulässig gerichtet Regelung § umfaßt ist . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision Beklagten hat insoweit Endergebnis auch Aussicht Erfolg . Kostenentscheidung bleibt weiterhin vorbehalten . Dr. Dr. Dr. Pauge