You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

118 lines
940 B

BESCHLUSS
1
.
Februar
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
1
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Zoll
Richterin
Richter
Pauge
Richterin
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Klägers
22
.
Dezember
Senatsurteil
17
November
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rügeverfahrens
hat
Kläger
tragen
.
Gründe
:
zulässige
Anhörungsrüge
hat
Sache
Erfolg
.
Urteil
Senats
17
November
verletzt
Anspruch
Klägers
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
.
Anhörungsrüge
angeführte
nachträgliche
Stellungnahme
EmailSchreiben
6
November
bestätigt
gerade
Auffassung
Senats
Beklagten
veröffentlichte
Äußerung
sei
verstehen
dass
behauptet
werde
Kläger
habe
vorgegeben
selbst
interviewt
haben
.
Äußerung
habe
vielmehr
journalistische
Gesamtverantwortung
gezielt
Kläger
Chefredakteur
"
Focus
"
gehabt
habe
.
Senat
Auffassung
Klägers
folgt
begründet
Verletzung
Anspruchs
rechtliches
Gehör
.
Zoll
Pauge
Pentz
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung