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110 lines
863 B

BESCHLUSS
22
.
Januar
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Januar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Wellner
Pauge
beschlossen
:
Revision
Klägers
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
18
.
Mai
wird
angenommen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
hat
Endergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
.
Kläger
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Gründe
:
Zwar
kommt
Auffassung
Berufungsgerichts
Haftungsprivilegierung
gemäß
§
Abs.
Alt
.
Unternehmer
zugute
Beklagte
selbst
vorübergehende
betriebliche
Tätigkeit
gemeinsamen
Betriebsstätte
verrichtet
hat
vgl.
Senatsurteile
3
Juli
VersR
3
Juli
VersR
hat
Revision
Endergebnis
Aussicht
Erfolg
rungspflicht
hier
Arbeitgeberin
Klägers
übertragen
worden
war
Feststellungen
Berufungsgerichts
überwiegenden
Mitverschulden
Klägers
auszugehen
ist
.
Dr.
Dr.
Pauge