BESCHLUSS 22 . Januar Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Januar Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Wellner Pauge beschlossen : Revision Klägers Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 18 . Mai wird angenommen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision hat Endergebnis auch Aussicht Erfolg . Kläger trägt Kosten Revisionsverfahrens § Abs. . Streitwert : € Gründe : Zwar kommt Auffassung Berufungsgerichts Haftungsprivilegierung gemäß § Abs. Alt . Unternehmer zugute Beklagte selbst vorübergehende betriebliche Tätigkeit gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet hat vgl. Senatsurteile 3 Juli VersR 3 Juli VersR hat Revision Endergebnis Aussicht Erfolg rungspflicht hier Arbeitgeberin Klägers übertragen worden war Feststellungen Berufungsgerichts überwiegenden Mitverschulden Klägers auszugehen ist . Dr. Dr. Pauge