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82 lines
669 B

Abschrift
BESCHLUSS
16
.
Oktober
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
.
Oktober
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
beschlossen
:
1
.
Antrag
Heraufsetzung
Beschwer
wird
zurückgewiesen
.
Hinblick
§
Abs.
maßgebliche
Beschwer
Beklagten
sind
nur
Anspruch
immaterielle
Entschädigung
Wert
DM
Auskunftsanspruch
Wert
DM
Bedeutung
hingegen
nichtvermögensrechtlichen
Ansprüche
Unterlassung
Vernichtung
.
Wert
somit
relevanten
Beschwer
übersteigt
DM
.
2
.
Gesamtstreitwert
Revisionsverfahren
wird
festgesetzt
.
3
.
Klägerin
wird
Revisionsbeklagte
Revisionsinstanz
Beiordnung
Rechtsanwältin
Gierke
Prozeßkostenhilfe
bewilligt
.
Dr.
Dr.
Dr.