Abschrift BESCHLUSS 16 . Oktober Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 16 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Richterin beschlossen : 1 . Antrag Heraufsetzung Beschwer wird zurückgewiesen . Hinblick § Abs. maßgebliche Beschwer Beklagten sind nur Anspruch immaterielle Entschädigung Wert DM Auskunftsanspruch Wert DM Bedeutung hingegen nichtvermögensrechtlichen Ansprüche Unterlassung Vernichtung . Wert somit relevanten Beschwer übersteigt DM . 2 . Gesamtstreitwert Revisionsverfahren wird festgesetzt . 3 . Klägerin wird Revisionsbeklagte Revisionsinstanz Beiordnung Rechtsanwältin Gierke Prozeßkostenhilfe bewilligt . Dr. Dr. Dr.