You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

111 lines
941 B

BESCHLUSS
11
.
Dezember
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Richter
Pauge
beschlossen
:
weitere
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
19
.
September
wird
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
weitere
Beschwerde
ist
Entscheidungen
Oberlandesgerichts
abgesehen
hier
vorliegenden
Ausnahmen
statthaft
vgl.
§
Abs.
Satz
.
liegt
auch
Fall
außerordentliche
Beschwerde
unanfechtbare
Entscheidung
zulässig
sein
könnte
.
angegriffene
Entscheidung
ist
geltenden
Rechtsordnung
schlechthin
unvereinbar
.
Oberlandesgericht
konnte
Verfahrensfehler
Prüfung
Erfolgsaussichten
Klagebegehrens
Stellungnahme
Privatgutachters
Prof.
Dr.
Parteivortrag
würdigen
Beweisprognose
stellen
.
Verstoß
Gleichheitsgrundsatz
ist
offenkundig
gegeben
.
Auch
kann
greifbaren
Gesetzeswidrigkeit
Rede
sein
.
Beschwerde
war
unzulässig
verwerfen
.
Dr.
Dr.
Dr.
Pauge