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1273 lines
10 KiB

NAMEN
Verkündet
:
20
.
Oktober
Langendörfer-Kunz
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
schon
länger
bestehenden
Einrichtung
Vorteilhaftigkeit
Seiten
objektiv
Grenzeinrichtung
darstellt
spricht
Vermutung
Willen
Nachbarn
errichtet
worden
ist
.
§
Satz
Erscheinungsbild
Grenzeinrichtung
ist
Bestandteil
Zweckbestimmung
kann
immanenten
Ausgleichsfunktion
Interessen
Grundstücksnachbarn
getrennt
werden
.
kann
Zustimmung
Nachbarn
verändert
werden
Bestätigung
Senat
Urteil
23
November
.
Urteil
20
.
Oktober
AG
ECLI
:
:
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
20
.
Oktober
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterin
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Kläger
wird
Urteil
Landgerichts
1
.
Zivilkammer
18
.
Januar
aufgehoben
.
Berufung
Beklagten
Urteil
Amtsgerichts
19
.
Juni
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittelverfahren
.
Tatbestand
:
Parteien
sind
Eigentümer
benachbarter
Grundstücke
Maschendrahtzaun
Höhe
m
m
getrennt
werden
Verlauf
Grundstücksgrenze
schneidet
.
Mieter
Grundstücks
Beklagten
errichteten
unmittelbar
Maschendrahtzaun
Zustimmung
Kläger
zunächst
Meter
langen
später
Meter
verlängerten
Höhe
Durchführung
Schlichtungsverfahrens
erhobenen
Klage
verlangen
Kläger
hier
Interesse
Beseitigung
Holzflechtzauns
Ersatz
vorgerichtlicher
Rechtsanwaltskosten
.
Amtsgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
hat
Berufungsgericht
erstinstanzliche
Urteil
aufgehoben
Klage
abgewiesen
.
Landgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Beklagte
beantragt
wollen
Kläger
Wiederherstellung
amtsgerichtlichen
Urteils
erreichen
.
Entscheidungsgründe
:
Auffassung
Berufungsgerichts
handelt
Maschendrahtzaun
Grenzanlage
Sinne
§
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
könne
Erhaltung
zwar
auch
äußeren
Beschaffenheit
Erscheinungsbild
verlangt
werden
.
Errichtung
Holzflechtzauns
erfolgte
Veränderung
Erscheinungsbildes
rechtfertige
aber
vorliegend
Annahme
Beseitigungsanspruchs
.
vollständig
Grundstück
Beklagten
befinde
komme
nur
Verletzung
ästhetischen
Empfindens
Kläger
Betracht
.
Abwehranspruch
wäre
möglicherweise
anzunehmen
Vereinbarung
gemeinsamen
Grenzanlage
zumindest
konkludent
auch
bestimmtes
Erscheinungsbild
umfasst
hätte
.
fehle
hier
jedoch
.
Einigung
Grundstücksnachbarn
eher
niedrigen
sei
Hinweis
Weise
Unveränderlichkeit
Erscheinungsbildes
gewährleistete
Sicht
Nachbargrundstück
hätten
verständigen
wollen
.
besondere
hier
nur
Betracht
kommenden
konkludenten
Zustimmung
Grenzeinrichtung
sei
Wille
Grundstücksnachbarn
fernliegend
.
II
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Rechtsfehlerfrei
sieht
Berufungsgericht
Grundstücksgrenze
Nachbargrundstücke
befindlichen
Maschendrahtzaun
allerdings
Einrichtung
Sinne
§
.
Grenzeinrichtung
Sinne
liegt
Anlage
notwendigerweise
Mitte
Senat
Urteil
15
.
Oktober
1
3
;
Urteil
17
.
Januar
.
Grenzlinie
geschnitten
wird
Grundstücken
nutzt
errichtet
worden
ist
Senat
Urteil
18
.
Mai
1529
;
Urteil
7
.
März
.
;
Urteil
21
.
Oktober
.
.
Erforderlich
Vorliegen
Grenzeinrichtung
ist
Nachbarn
Errichtung
gemeinsamen
Grenzanlage
zustimmen
Senat
Urteil
25
.
Mai
f.
;
Urteil
15
.
Oktober
1
5
;
Urteil
21
.
Oktober
.
35
;
Urteil
17
.
Januar
.
.
Zustimmung
früheren
Eigentümer
sind
teien
Rechtsnachfolger
gebunden
vgl.
Senat
Urteil
21
.
Oktober
.
.
Voraussetzungen
liegen
tatrichterlichen
Feststellungen
.
Berufungsgericht
stellt
Maschendrahtzaun
Gänze
Grundstücke
steht
Verlauf
gemeinsame
Grenze
schneidet
Grenzscheidefunktion
Grundstücken
dient
.
Erfolg
wendet
Beklagte
Annahme
Berufungsgerichts
unerheblichen
Größe
Betonsockel
Metallpfosten
hätten
Grundstückseigentümer
Errichtung
Zauns
gewusst
jedenfalls
gerechnet
Grundstücken
befand
Grenzanlage
zugestimmt
.
tatrichterliche
Würdigung
frei
Rechtsfehlern
ist
bedarf
Entscheidung
.
Einverständnis
Nachbarn
Grenzeinrichtung
spricht
Vermutung
.
verbreiteten
Auffassung
enthält
§
gesetzliche
Vermutung
nur
Wortlaut
nahelegt
Berechtigung
gemeinschaftlichen
Nutzung
Grenzeinrichtung
bezieht
auch
Vermutung
umfasst
Einverständnis
Nachbarn
errichtet
worden
ist
.
hätte
Nachbar
Grenzeinrichtung
verändern
beseitigen
will
§
Satz
Vollbeweis
Fehlen
einvernehmlichen
Errichtung
Anlage
erbringen
Vollkommer
§
.
f.
;
Praxishandbuch
Nachbarrecht
2
.
Aufl
.
2
.
Teil
.
;
MüKoBGB/Brückner
7
.
Aufl
.
.
f.
;
Staudinger/Roth
§
.
.
will
andere
Meinung
nur
tatsächlichen
Vermutung
Einverständnis
Nachbarn
Errichtung
Grenzeinrichtung
ausgehen
Soergel/Baur
13
.
Aufl
.
.
.
Richtig
ist
Einrichtung
Vorteilhaftigkeit
Seiten
objektiv
Grenzeinrichtung
darstellt
Vermutung
spricht
Einverständnis
Nachbarn
errichtet
worden
ist
.
Regelung
§
§
haben
Ziel
Streit
Vorgänge
Vergangenheit
vermeiden
so
zutreffend
7
.
Aufl
.
.
;
scheinbare
Grenzeinrichtung
soll
Zweifel
wirkliche
gelten
so
Zusammenhang
Grenzverlauf
ausdrücklich
Motive
S.
f.
;
vgl.
auch
Protokolle
S.
;
Senat
Urteil
15
.
Oktober
1
4
;
Senat
Urteil
17
.
Januar
.
.
lässt
nur
erreichen
auch
einvernehmliche
Errichtung
vermutet
wird
.
gesetzliche
tatsächliche
Vermutung
handelt
bedarf
Entscheidung
.
einverständlich
errichteten
Grenzeinrichtung
ist
hier
nämlich
auch
dann
auszugehen
Einverständnis
nur
tatsächliche
Vermutung
Sinne
Beweiserleichterung
sprechen
sollte
.
Revision
zeigt
Erschütterung
Vermutung
geeigneten
Vortrag
Beklagten
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
konnte
Parteien
darlegen
Alter
mindestens
Jahre
beträgt
errichtet
wurde
Kenntnis
damaligen
Grundstückseigentümer
Verlauf
hatten
.
bloße
Hinweis
Beklagten
fehlenden
Vortrag
Kläger
erbrachten
Nachweis
Einverständnisses
Eigentümers
Nachbargrundstücks
Errichtung
Zauns
ist
Annahme
tatsächlichen
Vermutung
unerheblich
.
Maschendrahtzaun
hat
Eigenschaft
Grenzeinrichtung
Sinne
§
Zustandes
Funktion
mehr
erfüllen
könnte
vgl.
Senat
Urteil
23
November
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
weist
zwar
alterstypische
Schäden
kann
Funktion
Grenzzaun
noch
erfüllen
.
Schäden
liegen
.
2
.
Rechtsfehlerhaft
geht
Berufungsgericht
Errichtung
Holzflechtzauns
unmittelbar
Maschendrahtzaun
Zustimmung
Kläger
bedurfte
.
§
Satz
darf
Grenzeinrichtung
Fortbestand
Nachbarn
Interesse
hat
Zustimmung
beseitigt
geändert
werden
.
Haben
Grundstücksnachbarn
ausdrücklich
stillschweigend
bestimmte
Grenzeinrichtung
entschieden
so
kann
Nachbar
Erhaltung
Grenzanlage
auch
äußeren
Beschaffenheit
Erscheinungsbild
verlangen
.
Wird
Erscheinungsbild
etwa
errichteten
Holzzaun
wesentlich
beeinträchtigt
so
kann
§
Satz
§
Beseitigung
verlangt
werden
vgl.
Senat
Urteil
23
November
.
Rechtsprechung
wird
festgehalten
.
Ansicht
Berufungsgerichts
ergibt
Grenzeinrichtung
verbundene
Zweckbestimmung
bereits
objektiver
Beschaffenheit
;
lässt
optisch-ästhetischen
Gesichtspunkten
trennen
.
Vorliegen
Grenzeinrichtung
Sinne
§
ist
erforderlich
auch
ausreichend
Grundstücksgrenze
gelegene
Einrichtung
objektiven
Beschaffenheit
Vorteil
Grundstücke
dient
.
So
genügt
etwa
Annahme
Grenzeinrichtung
gemeinsamen
Benutzung
verwendete
eingerichtete
Fläche
.
fällt
etwa
Grundstücksnachbarn
gemeinsam
benutzter
Zufahrtsweg
auch
geeignet
ist
genauen
Grenzverlauf
markieren
anderen
Zwecken
dient
vgl.
Senat
Urteil
7
.
März
.
.
Vereinbarung
einzelner
Funktionen
Grenzeinrichtung
bedarf
Ansicht
Berufungsgerichts
.
Auch
ist
Grenzeinrichtung
gesamten
Beschaffenheit
geschützt
.
§
Satz
vorgesehene
Bestandsschutz
ist
Substanz
Grenzeinrichtung
beschränkt
.
Vorschrift
will
auch
Aufhebung
Minderung
Bestimmungszwecks
Einrichtung
Brauchbarkeit
bisherigen
Umfang
Zweck
Nachteil
Nachbarn
verhindern
vgl.
Senat
Urteil
27
Juli
Grundeigentum
.
8)
.
Geschützt
ist
auch
außen
hervortretende
Bild
Grenzanlage
Veränderungen
vgl.
Senat
Urteil
23
November
;
Urteil
9
.
Februar
f.
.
Erscheinungsbild
Grenzeinrichtung
ist
Bestandteil
Zweckbestimmung
kann
immanenten
Ausgleichsfunktion
Interessen
Grundstücksnachbarn
getrennt
werden
.
kann
Zustimmung
-9-
Nachbarn
verändert
werden
.
Ausgleichsfunktion
umfasst
rein
optischästhetische
Gesichtspunkte
kann
aber
auch
hinausgehen
.
So
kann
äußere
Erscheinungsbild
auch
Bedeutung
Lichteinfall
Grundstück
gestalterische
Aspekte
etwa
Erhaltung
räumlich
großzügigen
Wirkung
Außenfläche
haben
.
Teilhabe
Bestandsschutz
Grenzanlage
§
Satz
bestehen
Ansicht
Beklagten
Bedenken
hier
geltend
gemachten
Beseitigungsanspruch
Gesichtspunkt
Eigentumsgarantie
Art
.
Abs.
GG
.
Regelungen
§
sind
Ausprägungen
Schrankenbestimmung
Art
.
Abs.
Satz
GG
vgl.
Senat
Urteil
11
.
April
.
.
3
.
Berufungsurteil
erweist
anderen
Gründen
richtig
.
Vornutzerin
Grundstücks
Beklagten
Jahre
hinweg
Schilfmatte
Teilbereich
Maschendrahtzaunes
angebracht
hatte
ist
unerheblich
.
Hieraus
lässt
allenfalls
Duldung
äußerlichen
Veränderung
Grenzeinrichtung
nunmehr
bestehenden
Zustand
vergleichbar
ist
gewissen
Zeitraum
entnehmen
jedoch
Einvernehmen
Grundstücksnachbarn
äußere
Erscheinungsbild
Grenzeinrichtung
jederzeit
einseitig
verändert
werden
darf
.
.
angefochtene
Urteil
kann
Bestand
haben
§
Abs.
.
Senat
kann
selbst
entscheiden
Rechtsstreit
Endentscheidung
reif
ist
§
Abs.
.
1
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
liegen
Voraussetzungen
Beseitigungsanspruch
§
Satz
§
Abs.
Satz
.
Beeinträchtigung
Grenzeinrichtung
ist
gegeben
.
niedrigen
Maschendrahtzaun
ist
verhältnismäßig
unauffällige
Art
Markierung
Grundstücksgrenze
verbunden
nun
unmittelbar
anschließende
m
hohe
Grundstück
Beklagten
besonders
markante
Abgrenzung
Grundstück
Kläger
darstellt
.
Beeinträchtigung
Erscheinungsbildes
Maschendrahtzauns
ist
Beklagten
Störer
zuzurechnen
.
Zwar
wurde
Veränderung
Erscheinungsbildes
unmittelbar
Handlungen
Beklagten
Mieter
Grundstücks
bewirkt
.
Handlungsstörer
Sinne
§
Abs.
ist
aber
auch
Beeinträchtigung
anderen
adäquater
Weise
Willensbetätigung
verursacht
Lage
ist
unmittelbar
auftretende
Störung
verhindern
vgl.
Senat
Urteil
16
.
Mai
.
;
Urteil
8
.
Mai
.
.
Eigentümer
kann
Störungshandlungen
Mieters
§
verantwortlich
gemacht
werden
Mieter
Gebrauch
Sache
Erlaubnis
Handlung
überlassen
hat
unterlässt
Mieter
unerlaubtem
fremdes
Eigentum
beeinträchtigenden
Gebrauch
Mietsache
abzuhalten
vgl.
Senat
Urteil
7
.
April
f.
;
Urteil
27
.
Januar
.
Voraussetzungen
liegen
Feststellungen
Berufungsgerichts
.
Beklagte
hat
bislang
unterlassen
Mieter
Ziel
Beseitigung
Störungen
einzuwirken
vielmehr
Standpunkt
gestellt
Beseitigungsanspruch
Kläger
bestehe
.
Rechtsfehler
Revision
unbeanstandet
verneint
Berufungsgericht
Rechtsmissbräuchlichkeit
Beseitigungsverlangens
Kläger
.
2
.
Weiterhin
können
Kläger
Ersatz
geltend
gemachten
Grundlage
Streitwerts
berechneten
vorgerichtlichen
Rechtsverfolgungskosten
Höhe
§
Abs.
§
Abs.
verlangen
.
IV
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Schmidt-Räntsch
Vorinstanzen
:
AG
Landshut
Entscheidung
Entscheidung