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2055 lines
18 KiB

NAMEN
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
Verkündet
:
3
.
Mai
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
ja
:
:
ja
§
Auch
sachenrechtliche
Bestimmtheitsgebot
schließt
grundsätzlich
Beteiligten
Bestimmung
Ausübungsbereichs
Dienstbarkeit
tatsächlichen
Ausübung
überlassen
Fortführung
Senatsrechtsprechung
zuletzt
.
§
§
Erlöschen
Dienstbarkeit
Teilung
belasteten
Grundstücks
setzt
Berechtigte
nur
tatsächlich
Rechtsinhalt
Dienstbarkeit
Grund
rechtsgeschäftlich
vereinbarter
Ausübungsregelung
dauernd
rechtlich
gehindert
ist
Ausübung
andere
Teile
belasteten
Grundstücks
erstrecken
.
.
3
.
Mai
OLG
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
3
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerinnen
Nebenintervenientin
wird
Urteil
20
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
11
.
Oktober
aufgehoben
.
Berufung
Beklagten
Urteil
2
.
Zivilkammer
Landgerichts
20
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsmittelverfahren
Kosten
Nebenintervention
trägt
Beklagte
.
Tatbestand
:
privatschriftlichem
Vertrag
4
.
Dezember
übertrug
Rechtsvorgänger
Nebenintervenientin
Abbaurecht
kieselsaure
Tonerde
Grundstücke
Flurstücke
.
Gesamtfläche
Tagwerk
Gemarkung
Beklagte
.
wurde
vereinbart
Beklagte
solle
Durchführung
Probebohrungen
mitteilen
"
Flächengrößen
Abbau
Tones
Frage
kommen
"
.
Weiter
bestimmt
§
Vertrages
"
betroffenen
Plannummern
Beklagten
"
beschränkt
persönliche
Dienstbarkeit
Abbaurecht
"
Grundbuch
eingetragen
werden
soll
.
§
sind
"
Kaufpreis
Ton
"
DM
abbaufähige
Tagwerk
vereinbart
.
Regelungen
Zahlungsweise
findet
§
lit
.
Klausel
Beklagte
"
weiteren
abbaufähigen
Ton
"
Abbau
festgestellt
wird
"
gleichen
oben
vereinbarten
Bedingungen
Anspruch
nehmen
"
kann
.
Schreiben
11
.
Dezember
erklärte
Beklagte
werde
Grundstücken
Teilfläche
Tagwerk
Abbaurecht
beanspruchen
forderte
Rechtsvorgänger
Nebenintervenientin
"
obenbezeichnete
Fläche
"
Gunsten
beschränkte
persönliche
Dienstbarkeit
eintragen
lassen
.
räumte
Rechtsvorgänger
Nebenintervenientin
notarieller
Urkunde
16
.
Dezember
Beklagten
"
beschränkte
persönliche
Dienstbarkeit
abgeschlossenen
Vertrages
4
.
Dezember
alleinige
ausschließliche
Recht
.
.
Fläche
Tagwerk
Bleicherde
brauchbare
Tonerde
auszubeuten
"
.
Gleichzeitig
bewilligte
Eintragung
Dienstbarkeiten
betroffenen
Grundstücken
.
27
.
Januar
wurde
Grundbuch
Beklagten
jeweils
"
Recht
Ausbeutung
Tonerde
Bewilligung
16
.
Dezember
"
eingetragen
.
Hinblick
bereits
geschlossenen
Vertrag
anderes
Abbaugebiet
einigten
Vertragsparteien
Nachtragsvereinbarung
25
.
März
Erweiterung
Abbau
Tonerde
Anspruch
genommenen
Fläche
insgesamt
Tagwerk
.
Schreiben
11
November
teilte
Beklagte
Nebenintervenientin
beabsichtige
gemäß
Abbauvertrag
4
.
Dezember
Bentonittagebau
Flurstücke
.
erweitern
.
legte
Bevollmächtigten
Nebenintervenientin
weiterem
Schreiben
12
.
Januar
Karte
"
vertraglich
gesicherte
"
Abbaugebiet
Tagwerk
eingezeichnet
angrenzende
mögliche
Erweiterungsfläche
angedeutet
war
.
Folgezeit
versuchte
Beklagte
vergeblich
erweiterten
Abbau
vorgesehene
Areal
etwa
Tagwerk
Nebenintervenientin
erwerben
.
kauften
Klägerinnen
Nebenintervenientin
notarieller
Urkunde
3
.
August
noch
vermessende
Teilflächen
Grundstücke
insgesamt
Tagwerk
.
wurden
Grundstückspreis
gesonderte
Preise
Grundstücken
vorhandenen
Kiesvorkommen
vereinbart
.
verkauften
Teilflächen
liegen
Bereiches
Tagwerk
Beklagte
"
vertraglich
gesichert
"
Abbau
Tonerde
Anspruch
nimmt
umfaßt
aber
weitgehend
geforderte
Erweiterungsfläche
.
Vermessung
Teilflächen
Zuschreibung
sind
Klägerinnen
11
November
Eigentümerinnen
neu
entstandenen
Grundstücks
Nr.
je
½
eingetragen
.
Grundstück
wurde
Belastung
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeit
Beklagten
übertragen
.
Klägerinnen
verlangen
Beklagten
Zustimmung
Löschung
Grundstück
Nr.
lastenden
Dienstbarkeit
.
sind
Auffassung
Dienstbarkeit
sei
Mißachtung
stimmtheitsgebotes
wirksam
bestellt
.
Fall
erstrecke
Dienstbarkeit
Beklagte
Abbaugebiet
konkretisiert
habe
übrigen
Flächen
auch
Grundstück
.
vertritt
Beklagte
Meinung
Vereinbarungen
Abbauvertrag
4
.
Dezember
erlaube
Dienstbarkeit
auch
weitere
Abbauflächen
Anspruch
nehmen
Option
habe
Nebenintervenientin
Gebrauch
gemacht
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
hat
Oberlandesgericht
Klage
abgewiesen
.
Hiergegen
richtet
Revision
Klägerinnen
Nebenintervenientin
Zurückweisung
Beklagte
beantragt
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
führt
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Berufungsgericht
ist
Ansicht
Beklagten
stehe
beschränkte
persönliche
Dienstbarkeit
Gesamtfläche
früheren
Flurstücke
.
.
Dienstbarkeit
umfaßt
sei
auch
Fläche
nun
gebildeten
Trennstücks
Nr.
.
sachenrechtliche
Bestimmtheitserfordernis
sei
mißachtet
worden
.
stung
habe
Grundstücke
Gesamtheit
erfaßt
örtliche
Ausübungsbeschränkung
sei
Rechtsinhalt
Dienstbarkeit
gewesen
.
Bestellungsurkunde
genannten
Tagwerk
sei
nur
Ausmaß
aktuellen
Tonerdekaufs
bezeichnet
worden
.
rechtsgeschäftliche
Festlegung
Ausübungsstelle
sei
erfolgt
insbesondere
Bestellungsurkunde
Bezug
genommene
Vertrag
4
.
Dezember
bringe
Parteiwillen
Ausdruck
Beklagten
Dienstbarkeit
Beschränkung
Teilfläche
einzuräumen
.
Ausübungsstelle
müsse
auch
vertraglich
festgelegt
werden
;
Parteien
seien
gehindert
Nutzungsberechtigten
Fixierung
Ausmaßen
beschränkten
Ausbeutungsrechts
überlassen
.
Anspruch
§
stehe
Klägerinnen
ebenfalls
.
Dienstbarkeit
diene
nämlich
auch
Sicherung
noch
verjährten
Option
Beklagten
Abbaufläche
§
lit
.
Vertrages
4
.
Dezember
erweitern
.
zugrundeliegende
Vereinbarung
sei
schließlich
auch
sittenwidrig
.
wucherähnliches
Geschäft
scheide
Marktverhältnisse
Jahr
maßgeblich
seien
erweiterten
Abbau
jedenfalls
Anpassung
Entgelts
heutigen
Verhältnisse
möglich
sei
.
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
II
.
Auffassung
Berufungsgerichts
steht
Klägerinnen
Beklagten
geltend
gemachte
Anspruch
Grundbuchberichtigung
§
.
Grundbuch
Beklagten
beschränkte
persönliche
Dienstbarkeit
Grundstück
Klägerinnen
Flurstück
Nr.
verlautbart
stimmt
wirklichen
Rechtslage
.
1
.
wirksame
Entstehen
Rechtsvorgänger
Nebenintervenientin
Beklagten
bestellten
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeiten
hat
Berufungsgericht
allerdings
Ergebnis
Recht
bejaht
.
Insbesondere
stellt
Entnahme
Bodenbestandteilen
hier
Tonerde
Grundstücksnutzung
§
Abs.
§
Inhalt
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeit
sein
kann
vgl.
Senat
.
20
.
September
Grunddienstbarkeit
.
Ansicht
Revision
ist
Rechtsinhalt
Dienstbarkeiten
auch
hinreichend
bestimmt
.
notwendige
Bestimmtheit
dinglicher
Rechte
sind
Berufungsgericht
beachtet
hat
Grundbuch
aufgenommene
Eintragungsvermerk
Bezug
genommene
Eintragungsbewilligung
entscheidend
vgl.
Senat
Urt
.
17
.
Januar
503
;
Urt
.
28
November
§
Nr.
.
maßgeblichen
Inhalt
Grundbuchs
kann
Senat
uneingeschränkt
selbst
auslegen
Senat
149
;
.
ist
ständiger
Rechtsprechung
Senats
Hinblick
öffentlichen
Glauben
Grundbuchs
Verkehrsschutz
Senat
;
vorrangig
Wortlaut
Sinn
Eintragung
abzustellen
Grundbuch
Bezug
genommenen
Eintragungsbewilligung
unbefangenen
Betrachter
nächstliegende
Bedeutung
ergibt
.
Umstände
Urkunden
dürfen
nur
insoweit
herangezogen
werden
besonderen
Verhältnissen
Einzelfalles
erkennbar
sind
nur
Senat
184
;
355
;
.
-9-
Eintragungsvermerk
27
.
Januar
selbst
noch
Eintragungsbewilligung
Urkunde
16
.
Dezember
Bezug
nimmt
lassen
rechtsgeschäftlich
vereinbarte
Ausübungsstelle
Abbau
Tonerde
erkennen
.
folgt
zwar
Beklagten
eingeräumten
Dienstbarkeiten
gesamten
betroffenen
Grundstücke
lasten
vgl.
Senat
Urt
.
30
.
April
.
Auffassung
Berufungsgerichts
bedeutet
jedoch
Beklagte
Abbaurecht
auch
gesamten
Fläche
Grundstücke
ausüben
kann
.
wurde
vielmehr
Gesamtbelastung
Grundstücke
Dienstbarkeiten
Beschränkung
Ausübung
realen
Teil
Grundstücke
verbunden
.
Eintragungsbewilligung
notariellen
Urkunde
16
.
Dezember
hat
nämlich
dort
.
bestimmt
ist
Dienstbarkeiten
Gegenstand
Inhalt
Abbau
Tonerde
"
Fläche
Tagwerk
"
genannten
Grundstücke
beschränkt
.
Fläche
erheblich
Fläche
belasteten
Grundstücke
zurückbleibt
ergibt
zwangsläufig
Ausübung
Abbaurechts
insgesamt
nur
genannte
Teilfläche
erstrecken
kann
.
Berufungsgericht
meint
Flächenangabe
sei
nur
Ausmaß
aktuellen
Tonerdeverkaufs
"
umschrieben
läßt
Wortlaut
Eintragungsbewilligung
geschilderten
Auslegungsgrundsätzen
maßgebliche
Bedeutung
zukommt
Hinweis
Möglichkeit
nachträglichen
Erweiterung
Abbaufläche
Inhalt
Dienstbarkeit
entnommen
werden
kann
.
Nur
Verständnis
ergibt
überdies
Erwähnung
lediglich
Tagwerk
begrenzten
che
Sinn
.
Sollte
Inhalt
Dienstbarkeit
Abbaurecht
Gesamtfläche
Grundstücke
sein
hätte
ordnungsgemäße
Bezeichnung
Eintragungsbewilligung
genügt
.
Angabe
Umfangs
Recht
gegenwärtig
ausgeübt
werden
soll
wäre
dann
Rechtsinhalt
Dienstbarkeit
Belang
hätte
Regelung
Rahmen
schuldrechtlichen
Beziehungen
Parteien
vgl.
Senat
vorbehalten
werden
können
.
Ergebnis
ändert
selbst
dann
Berufungsgericht
Auslegung
notariellen
Urkunde
beigeschlossene
Kausal-)Vertrag
4
.
Dezember
herangezogen
wird
vgl.
Senat
.
27
.
Januar
.
mag
sein
dort
vereinbarten
Rechts
Beklagten
§
lit
.
Vertrages
auch
weitere
Flächen
Grundstücke
Abbau
Tonerde
Anspruch
nehmen
Abbaurecht
§
Satz
Vertrages
Bestellung
Dienstbarkeit
vereinbart
wurde
Gesamtfläche
bezogen
verstehen
ist
.
kann
aber
maßgebliche
Bedeutung
erlangen
Wortlaut
Sinn
Eintragungsbewilligung
Ausübung
begrenzten
Dienstbarkeit
führen
.
unbefangenen
Dritten
liegen
nämlich
Umständen
nur
Möglichkeiten
:
geht
Vertragsparteien
einvernehmlich
versehentlich
geringeren
dinglichen
Sicherung
vereinbart
haben
schließt
Wortlaut
abweichenden
Willen
Vertragsparteien
.
läßt
aber
Inhalt
tatsächlich
bestellten
dinglichen
Rechte
unberührt
letzterem
Auslegung
Grundbucheintragung
Bedeutung
zukommt
vgl.
Senat
.
Auch
Berufungsgericht
weiter
herangezogenen
Regelung
Überlassung
Lagerflächen
§
Vertrages
4
.
Dezember
kann
Ermittlung
Inhalts
Dienstbarkeiten
entnommen
werden
.
Bestellung
Dienstbarkeit
§
Satz
Vertrages
ausdrücklich
nur
"
Abbaurecht
"
vereinbart
ist
kann
Vertragswerk
übrigen
Flächen
lediglich
Vereinbarung
obligatorischen
Rechts
Beklagten
vorsehen
.
§
Vertrages
Rechtsvorgänger
Nebenintervenientin
verpflichtet
hat
Vertragsdauer
Dritten
Abbaurechte
einzuräumen
läßt
ebenfalls
Auslegungsergebnis
Berufungsgerichts
herleiten
.
liegt
sogar
gegenteiliges
Verständnis
;
wäre
Beklagte
Dienstbarkeit
dinglich
gesichert
bedürfte
vereinbarten
schuldrechtlichen
Unterlassungsverpflichtung
mehr
.
Berufungsgericht
überdies
noch
berücksichtigte
Nachtragsvereinbarung
Jahre
kann
Auslegung
Eintragungsvermerks
geschilderten
Grundsätzen
Berücksichtigung
finden
.
handelt
hierbei
Umstand
Grundbucheintragung
Bezug
genommenen
Eintragungsbewilligung
erkennbar
ist
.
hiernach
Ausübung
Dienstbarkeiten
nur
Teilflächen
belasteten
Grundstücke
Größe
insgesamt
Tagwerk
erfaßt
hat
unzureichende
Bestimmtheit
dinglichen
Rechte
Folge
.
Dienstbarkeit
nur
Teil
Grundstücks
beschränken
ist
Weg
Abschreibung
§
Abs.
Ersetzung
§
Abs.
auch
Möglichkeit
eröffnet
Belastung
gesamten
Grundstücks
Dienstbarkeit
Ausübungsstelle
Rechtsgeschäft
festzulegen
vgl.
§
Abs.
§
Abs.
Satz
.
haben
damaligen
Vertragsparteien
hier
aber
Gebrauch
gemacht
.
Insbesondere
haben
Ausübungsfläche
rechtsgeschäftlich
Inhalt
Dienstbarkeit
gemacht
.
Vielmehr
soll
§
Satz
Vertrages
4
.
Dezember
Beklagte
Ergebnis
ausgebrachten
Bohrungen
befinden
Flächen
Grundstücke
Abbau
Anspruch
nehmen
will
.
Nur
"
Flächengrößen
"
aber
Lage
sind
Beklagten
mitzuteilen
Kenntnis
Grundstückseigentümers
bestimmten
Ausübungsfläche
Vereinbarung
ausscheidet
.
ist
jedoch
unschädlich
.
Parteien
müssen
nämlich
Fall
Gesamtbelastung
Grundstücks
Dienstbarkeit
gewollter
Ausübungsbeschränkung
rechtsgeschäftliche
Vereinbarung
Bestimmung
Ausübungsstelle
treffen
.
können
vielmehr
hier
geschehen
tatsächlichen
Ausübung
überlassen
.
Ist
Ausübungsstelle
Inhalt
Belastung
muß
zwar
Bewilligung
eindeutig
bezeichnet
werden
bleibt
Festlegung
Ausübungsstelle
tatsächlichen
Ausübung
Berechtigten
überlassen
besteht
Eintragungserfordernis
auch
Gründen
Wahrung
Bestimmtheitsgebotes
Senat
;
Urt
.
17
.
Januar
aaO
;
.
6
.
März
;
vgl.
auch
Senat
.
25
.
Oktober
.
gilt
Bezeichnung
Ausübungsstelle
bestellende
Recht
belastende
Grundstück
derart
essentieller
Bedeutung
"
ist
Festlegung
Wesen
Dienstbarkeit
erkennbar
wäre
vgl.
etwa
KG
;
bedarf
Entscheidung
.
Beklagten
bestellten
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeiten
lassen
nämlich
auch
schäftliche
Vereinbarung
Ausübungsstelle
Inhalt
Belastung
betroffenen
Grundstücke
erkennen
.
Wesenskern
Dienstbarkeiten
ist
bereits
Recht
festgelegt
belasteten
Grundstücken
bestimmtem
Umfang
Tonerde
abbauen
dürfen
vgl.
Senat
Leitungsdienstbarkeit
.
2
.
Dienstbarkeiten
wirksam
entstanden
sind
können
Klägerinnen
Beklagten
Zustimmung
Berichtigung
Grundbuches
verlangen
.
Teilung
belasteten
Grundstücks
bestehen
Rechte
zwar
grundsätzlich
Teilgrundstücken
vgl.
hier
folgt
aber
§
Abs.
§
Erlöschen
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeit
Trennstücke
.
Grundbuch
ist
Dienstbarkeit
unrichtig
Zuschreibung
kleineren
größeren
Trennstück
entstandene
neue
Grundstück
Klägerinnen
einheitliches
Recht
vgl.
Staudinger/Ring
§
Rdn
.
wurde
.
ist
Klägerinnen
Anspruch
§
eröffnet
vgl.
Senat
.
24
.
Februar
.
§
werden
realer
Teilung
belasteten
Grundstücks
selbständige
Grundstücke
Teilflächen
Dienstbarkeit
frei
Ausübungsbereichs
liegen
.
Anwendung
§
erforderliche
Realteilung
ist
vorliegend
Grundstücke
erfolgt
Flurstücken
.
entsprachen
jeweils
inhaltsgleichen
beschränkt
persönlichen
Dienstbarkeiten
belastet
waren
.
Vereinbarungen
Kaufvertrag
Klägerinnen
Nebenintervenientin
wurden
Teilflächen
vermessen
Buchung
selbständige
Grundstücke
Zuschreibung
schließlich
Eigentum
Klägerinnen
stehenden
Grundstück
führten
.
Auch
weitere
Voraussetzung
Erlöschen
Beklagten
Grundstück
Klägerinnen
eingetragenen
Dienstbarkeit
ist
erfüllt
.
Ausübungsbereich
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeiten
Beklagten
erfaßt
neu
entstandene
Grundstück
Klägerinnen
.
erforderliche
Beschränkung
Dienstbarkeit
bestimmten
Teil
belasteten
Grundstücks
ist
gegeben
Berechtigte
lediglich
Zeit
Teilung
Anspruch
genommene
Fläche
benutzen
darf
Eigentümer
also
Ausübung
Rechts
anderen
Teilen
Grundstücks
dulden
braucht
vgl.
Staudinger/Ring
aaO
§
Rdn
.
.
genügend
ist
Berechtigte
Zeitpunkt
Teilung
nur
bestimmten
Teil
Grundstücks
nutzt
jedoch
berechtigt
ist
Nutzung
auch
andere
Flächen
erstrecken
.
Berechtigte
muß
vielmehr
unmittelbar
Rechtsinhalt
Dienstbarkeit
Grund
rechtsgeschäftlich
vereinbarter
Ausübungsregelung
dauernd
rechtlich
nur
tatsächlich
gehindert
sein
bestimmte
Teile
belasteten
Grundstücks
benutzen
BayObLGZ
294
;
31
34
;
565
;
KG
470
;
auch
bereits
A
;
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
2
;
3
.
Aufl
.
§
Rdn
.
2
;
Erman/Küchenhoff/Grziwotz
10
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Inhalt
Beklagten
bestellten
Dienstbarkeiten
ist
Ausübung
nur
bestimmte
Teilflächen
ungeteilten
Grundstücke
beschränkt
.
bereits
ausgeführt
wird
Nutzung
belasteten
Grundstücke
Abbau
Tonerde
"
Fläche
Tagwerk
"
begrenzt
Bestimmung
Ausübungsstelle
tatsächlichen
Ausübung
Beklagte
überlassen
.
Bestimmung
traf
Beklagte
möglicherweise
schon
Ergebnis
Probebohrungen
Vorfeld
Schreibens
11
.
Dezember
Rechtsvorgänger
Nebenintervenientin
mitteilte
habe
Fläche
Tagwerk
Abbau
brauchbarer
Ton
ergeben
.
Jedenfalls
steht
aber
Schreiben
Beklagten
12
.
Januar
zweifelsfrei
Bereich
belasteten
Grundstücke
Beklagte
Abbaurecht
tatsächlich
ausüben
will
.
Schreiben
beigefügten
Karte
ist
"
vertraglich
gesicherte
"
Abbaugebiet
gekennzeichnet
Beklagte
unverändert
festhält
.
ausgewiesene
Abbaufläche
Tagwerk
½
Tagwerk
Nachtragsvereinbarung
25
.
März
Fläche
entspricht
Dienstbarkeit
beschränkt
kann
Beklagte
Ausübung
Rechts
weiteren
Flächen
mehr
Anspruch
nehmen
.
ist
mithin
rechtlich
Dauer
ausgeschlossen
Beklagte
Ausübung
Dienstbarkeit
Abbau
Tonerde
weiteren
Teilflächen
belasteten
Grundstücke
betreiben
kann
.
Beklagte
hat
Rechte
Dienstbarkeit
beanspruchten
Flächen
Ausbeutung
Grundstücke
gewissermaßen
erschöpft
.
geschilderten
Sinne
abschließende
Ausübungsbereich
Dienstbarkeit
unstreitig
zusammenhängende
Fläche
belasteten
Grundstücke
erstreckt
Teilung
neu
gebildeten
Grundstück
Klägerinnen
zählt
wurde
Belastung
.
Beklagte
Vertrag
4
.
Dezember
noch
immer
durchsetzbaren
schuldrechtlichen
Anspruch
Überlassung
weiterer
Flächen
früheren
Grundstücke
Ausbeutung
Tonerde
Bestellung
entsprechenden
Dienstbarkeit
hat
bedarf
Entscheidung
.
kann
insbesondere
dahinstehen
Vertrag
Revision
geltend
gemacht
wucherähnliches
Geschäft
Sittenwidrigkeit
nichtig
ist
§
Abs.
Beklagte
inzwischen
verstrichene
Zeit
Ausübung
etwa
eingeräumten
Optionsrechts
Verjährung
Verwirkung
§
.
gehindert
wird
.
entscheidungserheblich
ist
auch
Berufungsgericht
Berücksichtigung
Erklärungen
Zeugen
benannten
Mitarbeiters
S.
Beklagten
Verfahrensrecht
insbesondere
Bestimmungen
Zeugenbeweis
verstoßen
hat
.
Etwaige
schuldrechtliche
Ansprüche
Beklagten
Ausbeutung
weiterer
Flächen
vgl.
Senat
Bestellung
Dienstbarkeit
Inhalt
können
§
beachtlichen
Erweiterung
Ausübungsbereichs
bestehenden
dinglichen
Rechte
führen
.
Maßgeblich
ist
insoweit
bereits
ausgeführt
allein
Inhalt
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeiten
etwaigen
Ausübungsregelung
.
beanspruchte
"
Option
"
könnte
Beklagte
§
hergeleiteten
Berichtigungsanspruch
allenfalls
Einwand
unzulässiger
Rechtsausübung
"
dolo
facit
statim
redditurus
"
entgegenhalten
vgl.
Senat
.
28
.
Juni
.
Klägerinnen
Berechtigte
Anspruch
§
sind
jedoch
Beklagten
Umständen
Neubestellung
erloschenen
Dienstbarkeit
verpflichtet
.
etwaige
schuldrechtliche
Verpflichtung
Bestellung
Dienstbarkeit
träfe
nämlich
Fall
nur
Nebenintervenientin
Rechtsnachfolgerin
Vertragspartners
Beklagten
.
inzwischen
mehr
Eigentümerin
Trennstücke
ist
Erlöschen
Dienstbarkeit
geltend
gemacht
wird
können
Beklagten
allenfalls
Schadensersatzansprüche
etwa
§
§
.
zustehen
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
§
Abs.
.
Wenzel
Gaier