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1908 lines
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NAMEN
Verkündet
:
16
.
September
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Ist
Wirksamkeit
Vertrages
Entscheidung
Dritten
aufschiebend
bedingt
ist
Vertragspartei
Nachteil
Bedingungseintritt
gereichte
Glauben
gehalten
Dritten
Entscheidung
wesentlichen
Umstand
mitzuteilen
stellt
verbundene
Einflussnahme
Entschließung
Dritten
auch
dann
treuwidrig
Mitteilung
Absicht
erfolgte
Eintritt
Bedingung
verhindern
.
Urteil
16
.
September
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
16
.
September
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Anschlussrevision
Urteil
22
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
November
werden
zurückgewiesen
.
Kosten
Revisionsverfahrens
tragen
Kläger
%
Beklagten
%
.
Tatbestand
:
Beklagten
beabsichtigten
Klägern
Parkhotel
erwerben
fortzuführen
.
wollten
zinsgünstiges
Darlehen
Klägerin
Jahr
Investitionshilfe
Errichtung
Hotels
Rechtsvorgänger
Landkreises
S.
erhalten
hatte
Anrechnung
Kaufpreis
übernehmen
.
Landrat
stellte
Zustimmung
Landkreises
Aussicht
.
21
.
Dezember
schlossen
Parteien
Vereinbarung
aufschiebender
Bedingungen
Eintritt
15
.
Januar
nachgewiesen
sein
musste
Ausschluss
Sachmängelgewährleistung
notariellen
Kaufvertrag
Hotelgrundstück
.
Bedingungen
zählte
Genehmigung
vereinbarten
Darlehensübernahme
Landkreis
.
Übergabe
Hotels
23
.
Dezember
gelangten
Beklagten
Einschätzung
Fortführung
Betriebs
ermittelten
Sanierungsbedarfs
unwirtschaftlich
sei
.
werfen
Klägern
insoweit
erhebliche
Mängel
Hotels
arglistig
verschwiegen
haben
.
Anfang
Januar
teilte
Vater
Beklagten
Zeuge
Landrat
Söhne
unerwartet
hohen
Sanierungsbedarfs
beabsichtigten
Hotel
renovieren
fortzuführen
;
wollten
Kaufvertrag
anfechten
tun
Hotel
übernommen
werde
.
Schreiben
14
.
Januar
verweigerte
Landkreis
Zustimmung
Übernahme
Darlehens
.
entscheidungserheblich
sei
so
Begründung
Käufer
Kaufvertrag
erfüllen
wollten
Geschäftsgrundlage
Fortsetzung
Darlehensvertrages
entfallen
sei
.
Begründung
ergänzte
Landrat
Schreiben
15
.
Januar
folgt
:
"
Formulierung
Kaufvertrag
erfüllen
wollen
bittet
Herr
so
verstehen
fachmännischer
Beratung
Abgängigkeit
Bausubstanz
bereit
ist
Hotel
umzubauen
weiterzuführen
.
seinerzeit
gewährten
Darlehens
entfiele
ist
Geschäftsgrundlage
Darlehensübernahme
mehr
gegeben
.
muss
Entscheidung
bleiben
"
.
Beklagten
stellten
Hotelbetrieb
16
.
Januar
reichten
Schlüssel
Notar
.
Klägern
machten
Schadensersatz
Höhe
geltend
Vertrauen
Wirksamkeit
Vertrags
Betriebsgesellschaft
gegründet
erforderliche
Stammkapital
eingezahlt
hätten
Erfüllung
Verbindlichkeiten
verbraucht
worden
sei
.
Klage
verlangen
Kläger
Zahlung
Kaufvertrag
übernehmenden
Warenbestand
Feststellung
Beklagten
Klägern
Nichterfüllung
Kaufvertrags
Schadensersatz
verpflichtet
sind
.
Ferner
beantragen
Feststellung
Beklagten
geltend
gemachte
Anspruch
Höhe
zusteht
.
Landgericht
hat
Feststellungsantrag
stattgegeben
Klage
Übrigen
abgewiesen
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
Kläger
Anschlussberufung
Beklagten
sind
erfolglos
geblieben
.
Oberlandesgericht
zugelassenen
Revision
verfolgen
Kläger
erstinstanzlichen
Anträge
entsprochen
worden
ist
weiter
.
Beklagten
treten
Revision
wollen
Wege
Anschlussrevision
Zurückweisung
Kläger
beantragen
erreichen
Berufungsurteil
aufgehoben
negative
Feststellungsklage
gewiesen
wird
auch
bezogen
Schadensersatzanspruch
§
.
entschieden
worden
ist
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
meint
Klägern
stünden
Ansprüche
Nichterfüllung
Kaufvertrags
Eintritts
vereinbarten
aufschiebenden
Bedingungen
wirksam
geworden
sei
.
Genehmigung
Darlehensübernahme
Landkreis
sei
Beklagten
auch
treuwidrig
vereitelt
worden
.
hätten
Absicht
Kaufvertrag
erfüllen
Hotelbetrieb
fortzuführen
Landrat
zwar
mitgeteilt
Zustimmung
Darlehensübernahme
abzuhalten
.
jedoch
wirtschaftlich
vernünftige
Gründe
gehabt
hätten
beeinflussendes
Verhalten
Regel
treuwidrig
darstelle
Gründen
beruhe
sei
Bedingungseintritt
treuwidrig
vereitelt
worden
.
Übernahme
Darlehens
hätten
Beklagten
Landkreis
Verpflichtung
Weiterführung
Hotels
übernehmen
müssen
wären
Landkreis
vertragsbrüchig
geworden
Hotelbetrieb
wirtschaftlichen
Gründen
eingestellt
hätten
.
Zusammenhang
stelle
auch
erst
nachträglich
erkannte
Ausmaß
Mängel
wirtschaftlich
vernünftigen
Grund
Verhalten
Beklagten
treuwidrig
erscheinen
lasse
.
Anschlussberufung
sei
unbegründet
Beklagten
Schadensersatzanspruch
Aufwendungen
Betriebsgesellschaft
berühmt
hätten
zustehe
.
§
.
lasse
wirksamen
Kaufvertrags
stützen
.
behauptete
arglistige
Verhalten
Kläger
Anspruch
Verschuldens
schluss
begründe
könne
offen
bleiben
Beklagten
Schaden
geltend
gemachten
Höhe
konkretisiert
hätten
.
II
.
Ausführungen
halten
Angriffen
Revision
Kläger
Ergebnis
stand
.
Berufungsgericht
geht
rechtsfehlerfrei
Kaufvertrag
Hinblick
erforderliche
Genehmigung
Darlehensübernahme
Landkreis
aufschiebend
bedingt
geschlossen
wurde
§
Abs.
Ansprüche
Kläger
Nichterfüllung
Vertrags
nur
Betracht
kommen
Erteilung
Genehmigung
Beklagten
treuwidrig
vereitelt
worden
ist
§
.
beanstanden
ist
ferner
Feststellung
Verhandlungsführer
aufgetretene
Vater
Beklagten
habe
Willensbildung
Landrats
beeinflusst
Versagung
Genehmigung
provoziert
.
Auffassung
Revision
erweist
auch
Annahme
Eintritt
Bedingung
sei
Glauben
vereitelt
worden
Ergebnis
zutreffend
.
1
.
§
Abs.
gilt
Bedingung
eingetreten
Eintritt
Partei
Nachteil
gereichen
würde
Glauben
verhindert
wird
.
Beeinflussung
Geschehensablaufs
treuwidrig
ist
lässt
abstrakt
bestimmen
nur
Einzelfall
beurteilen
.
Maßgeblich
ist
Verhalten
loyalen
Vertragspartner
erwartet
werden
konnte
vgl.
.
21
.
März
.
ist
umfassenden
Würdigung
Verhaltens
Bedingungseintritt
beeinflussenden
Vertragspartei
Zweck
Berücksichtigung
Umstände
Einzelfalls
insbesondere
Inhalts
Rechtsgeschäfts
festzustellen
vgl.
Rdn
.
7
;
4
.
Aufl
.
§
Rdn
.
9
;
13
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Würdigung
kann
auch
Bedeutung
sein
Partei
vernünftige
wirtschaftliche
Gründe
hatte
Eintritt
Ausbleiben
Bedingung
nehmen
.
11
.
Mai
.
Auffassung
Berufungsgerichts
lässt
allgemeiner
Grundsatz
Einflussnahme
Bedingungseintritt
Regel
treuwidrig
ist
wirtschaftlich
vernünftigen
Gründen
beruht
allerdings
aufstellen
.
Grundsatz
liegt
auch
Entscheidungen
Kommentarliteratur
Stichwort
zusammengestellt
sind
vgl.
Staudinger/Bork
aaO
§
Rdn
.
9
;
§
Rdn
.
zugrunde
.
jeweilige
Annahme
Bedingungseintritt
habe
Verstoß
Treu
Glauben
wirtschaftlicher
Überlegungen
beeinflusst
werden
können
stellt
vielmehr
auch
dort
Ergebnis
gebotenen
Würdigung
Einzelfalls
vielfach
Inhalt
bedingt
geschlossenen
Rechtsgeschäfts
ausschlaggebend
war
.
betreffen
Entscheidungen
nämlich
Sachverhalte
pflichtgemäßen
Ermessen
Vertragspartei
stand
Bedingungseintritt
auslösende
Handlung
vorzunehmen
.
Fall
wird
-9-
vernünftige
wirtschaftliche
Gründe
gestützter
Bedingungseintritt
Entschluss
Partei
Regel
auch
Verhältnis
Vertragspartner
sachlich
gerechtfertigt
treuwidrig
sein
Anwendbarkeit
§
Wollensbedingungen
vgl.
.
25
.
September
Staudinger/Bork
aaO
§
Rdn
.
.
Demgemäß
wurde
Entscheidung
Vermieters
Grundstück
verkaufen
Verhältnis
Vertragspartner
Wiederaufbau
Grundstück
befindlichen
Gebäudes
bedingten
Mietvertrag
geschlossen
hatte
Ermessen
stehend
treuwidrig
bewertet
.
11
.
Mai
Verhalten
Käufers
Ratenzahlung
einstellte
Hinblick
vereinbarten
Verzugsfolgen
vertraglich
eingeräumte
Treu
Glauben
verstoßende
Möglichkeit
Lösung
Kaufvertrag
angesehen
.
21
.
März
Händlers
Bedingung
erhobenen
Verkauf
abzusehen
wirtschaftlich
lohnte
treuwidrig
gewürdigt
Händler
nur
Vertragspartner
zugestandene
Freiheit
ausgeübt
habe
KG
.
anderen
Fällen
erschienen
Wirksamkeit
Vertrages
fortbestehenden
Schwebezustand
einhergehenden
wirtschaftlichen
Auswirkungen
Partei
Würdigung
Abschluss
bedingten
Rechtsgeschäfts
übernommen
Risiken
zumutbar
Einflussnahme
Geschehensablauf
Grund
treuwidrig
:
Bedingung
gemachte
Finanzierung
scheitert
Einkommensverhältnissen
Schuldners
;
8
10
:
Partei
verzichtet
Bedingung
erhobene
behördliche
Genehmigung
langwieriges
Rechtsmittelverfahren
erhalten
.
2
.
Rahmen
§
gebotene
Würdigung
Umstände
Einzelfalls
erfordert
hier
Feststellung
Beklagten
erwartet
werden
konnte
Landkreis
Entscheidung
Zustimmung
Darlehensübernahme
Mitteilung
machen
Hotel
ursprünglichen
Absicht
fortführen
Kaufvertrag
erfüllen
wollten
.
Zutreffend
nimmt
Berufungsgericht
Beklagten
Treu
Glauben
Mitteilung
hätten
absehen
müssen
allein
diente
sonst
bestehende
Möglichkeit
eröffnen
wirtschaftlich
nachteilig
erkannten
Vertrag
lösen
.
So
liegt
Fall
indessen
.
Berufungsgericht
verkennt
kann
nämlich
unberücksichtigt
bleiben
Parteien
vereinbarte
Schuldübernahme
§
Abs.
auch
rechtliche
Beziehungen
Beklagten
Landkreis
künftigen
Vertragspartner
begründete
hieraus
sachliche
Gründe
Mitteilung
ergeben
Hotel
fortführen
wollen
.
Gründe
lassen
allerdings
Annahme
Berufungsgerichts
stützen
Beklagten
hätten
Landkreis
verpflichten
müssen
Hotelbetrieb
fortzusetzen
.
Revision
rügt
Recht
tatsächliche
Feststellungen
möglichen
Absicht
Landkreises
Genehmigung
Darlehensübernahme
Verpflichtung
Beklagten
Fortführung
Hotelbetriebs
abhängig
machen
getroffen
worden
sind
.
Berufungsgericht
herangezogenen
Umstände
Darlehen
sei
objektbezogen
gewesen
Parteien
seien
Abschluss
Kaufvertrags
übereinstimmend
Fortsetzung
Hotelbetriebs
Beklagten
ausgegangen
rechtfertigen
.
Urteil
erweist
aber
anderen
Gründen
richtig
§
.
Unterrichtung
Landrats
veränderte
Sachlage
war
auch
unabhängig
Verpflichtung
Beklagten
Hotel
fortzuführen
sachlich
geboten
treuwidrig
.
getroffenen
Feststellungen
handelte
Absicht
Beklagten
Hotel
fortzuführen
jedenfalls
Willensbildung
Landrats
unwesentlichen
Umstand
.
Demgemäß
entsprach
Gebot
Fairness
gar
Verhandlungen
Landrat
erwachsenen
Aufklärungspflicht
Beklagten
unerwartete
Änderung
Absicht
rechtzeitig
informieren
.
Parteien
hatten
Landrat
berechtigte
Erwartung
geweckt
Beklagten
würden
Hotel
Kläger
fortführen
.
ergibt
Schreiben
Kläger
19
November
Landrat
Absicht
mitteilten
Anlage
neuen
Hotelbetreiber
veräußern
Konzeption
aber
nur
Übernahme
Darlehens
rechne
.
folgt
auch
Beklagten
ernsthaft
Fortführung
Hotels
interessiert
erschienen
hatten
Hotelbetriebsgesellschaft
gegründet
planten
Vortrag
Revision
Vollsanierung
Hotels
hatten
Kaufvertrag
Belegschaft
Inventar
vorräte
Hotels
übernommen
lebensnaher
Betrachtung
angenommen
werden
kann
Absicht
Vorgesprächen
Landrat
Ausdruck
gekommen
ist
.
Ferner
belegt
Schreiben
15
.
Januar
enthaltene
Erklärung
Landrats
fehlenden
Bereitschaft
Käufer
Hotel
fortzuführen
sei
Landkreis
Geschäftsgrundlage
Darlehensübernahme
entfallen
Fortführung
Hotels
Beklagten
ausgegangen
ist
.
Erwartung
hatte
erkennbar
Entscheidung
Landrats
Darlehensübernahme
genehmigen
.
Berufungsurteil
zugrunde
liegenden
Feststellungen
Landgerichts
beabsichtigte
Landkreis
damaligen
Zeitpunkt
Nähe
Hotels
gelegene
Kreisheimathaus
Stadt
veräußern
war
sonders
interessiert
Verkauf
stehende
Hotel
gut
geführt
Veranstaltungen
Kongressen
Tagungen
geeignet
sein
würde
.
Sachlage
erscheint
gänzlich
unwahrscheinlich
Beklagten
angenommen
hätten
Landrat
sei
alleine
weiteren
Bedienung
Darlehens
aber
auch
Fortführung
Hotels
gelegen
gewesen
.
Entgegenstehenden
Vortrag
Voraussetzungen
§
Abs.
beweispflichtigen
Kläger
zeigt
Revision
auch
.
War
Absicht
Beklagten
Hotel
übernehmen
somit
erkennbar
geeignet
Willensbildung
Landrats
beeinflussen
hätte
Recht
Entschließungsfreiheit
beeinträchtigt
gar
hintergangen
gefühlt
Information
veränderte
Sachlage
vorenthalten
worden
wäre
.
Situation
konnten
Kläger
erwarten
Beklagten
Unterrichtung
Landrats
unterlassen
würden
.
Beklagten
waren
insbesondere
gehalten
Interessen
Kläger
Durchführung
Vertrags
berechtigten
Interessen
Landkreises
stellen
.
folgt
bereits
unterlassene
Aufklärung
Landrats
Wirksamwerden
Kaufvertrags
voraussichtlich
auch
Nachteil
ausgewirkt
hätte
.
Hätte
Landrat
später
erfahren
wesentliche
Informationen
vorenthalten
worden
waren
hätten
Beklagten
rechnen
müssen
Landkreis
Genehmigung
Darlehensübernahme
anfechten
Darlehensvertrag
Wegfalls
Geschäftsgrundlage
bewusst
unrichtiger
Angaben
wichtigem
Grund
kündigen
würde
.
Selbst
Auseinandersetzung
Ergebnis
Gunsten
ausgegangen
wäre
sei
Bedingung
erfolgreichen
Anfechtung
Genehmigung
eingetreten
gegolten
hätte
§
Abs.
sei
Kündigung
unberechtigt
herausgestellt
hätte
mussten
Interesses
Kläger
Vertragsdurchführung
Willen
Konflikt
nehmen
.
Kläger
können
auch
einwenden
Konflikt
vermieden
worden
wäre
Beklagten
Hotel
fortgeführt
hätten
.
Beklagten
Feststellungen
Berufungsgerichts
Klägern
Renovierung
noch
Fortführung
Hotels
verpflichtet
hatten
stand
nämlich
frei
wirtschaftlichen
Erwägungen
Fortsetzung
Hotelbetriebs
abzusehen
.
Auffassung
Revision
war
Verhalten
Zeugen
auch
treuwidrig
Berufungsgerichts
Mitteilung
beschränkt
hat
Renovierung
Betrieb
Hotels
Abstand
genommen
werde
auch
erklärt
hat
Beklagten
wollten
Kaufvertrag
anfechten
tun
Hotel
übernommen
werde
.
folgt
schon
Äußerungen
untrennbaren
tatsächlichen
Zusammenhang
stehen
.
Sinneswandel
Beklagten
erklärungsbedürftig
war
konnte
erwartet
werden
Hintergrund
verschwiegen
Landrat
also
erläuterten
Klägern
arglistig
getäuscht
fühlten
beabsichtigten
Vertrag
erfüllen
.
Übrigen
kann
auch
angenommen
werden
Auffassung
Revision
"
überschießende
"
Mitteilung
Nichteintritt
Bedingung
ursächlich
geworden
ist
Erfordernis
Kausalität
:
.
8
.
Januar
211
;
4
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Äußerungen
Landrats
Schreiben
15
.
Januar
ist
vielmehr
auszugehen
Darlehensübernahme
auch
dann
genehmigt
hätte
Beklagten
ausschließlich
mitgeteilt
hätten
Hotel
fortführen
wollen
.
andere
Beurteilung
ist
auch
geboten
Beklagten
Ergebnis
Mängeln
Kaufsache
Nachweis
Kläger
arglistig
verschwiegen
haben
Ausschluss
Sachmängelhaftung
enthaltenden
Kaufvertrag
lösen
können
.
Anwendbarkeit
§
Abs.
steht
nämlich
Frage
bedingt
Verpflichtete
vertraglichen
Verpflichtung
entzogen
hat
;
entscheidend
ist
vielmehr
nur
Treu
Glauben
Eintritt
Bedingung
erhobenen
Ereignisses
verhindert
hat
.
Beurteilung
ist
zwar
auch
Interesse
Gegenseite
führung
Vertrages
berücksichtigen
.
Führt
Würdigung
aber
hier
Ergebnis
Bedingungseintritt
beeinflussenden
Partei
zuzumuten
war
Handlung
unterlassen
muss
Gegenseite
verbundene
Rechtsfolge
Wegfall
bedingte
Rechtsgeschäft
begründeten
Bindungen
hinnehmen
.
gilt
auch
dann
Einwirkung
Bedingungseintritt
Absicht
erfolgte
Wirksamwerden
Vertrages
vereiteln
.
§
regelwidrigen
Eingriff
Geschehensablauf
aber
innere
Einstellung
Handelnden
sanktioniert
vgl.
MünchKomm-BGB/H.P.
aaO
§
Rdn
.
begründet
allein
Umstand
Bedingungseintritt
gezielt
vereitelt
wurde
Vorwurf
Treuwidrigkeit
.
subjektive
Einstellung
Handelnden
ist
vielmehr
Rahmen
Gesamtwertung
berücksichtigten
.
Folglich
kann
Einzelfall
fahrlässiges
Handeln
treuwidrig
auch
hier
absichtliches
Handeln
treuwidrig
darstellen
vgl.
13
.
Aufl
.
§
Rdn
.
8)
.
.
Anschlussrevision
ist
zulässig
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Klägern
beantragte
Feststellung
Beklagten
stünde
Anspruch
Erstattung
Kosten
Gründung
Hotelbetriebsgesellschaft
Höhe
rechtsfehlerfrei
auch
Hinblick
möglichen
Schadensersatzanspruch
§
.
geprüft
.
folgt
bereits
Beklagten
Darstellung
Anschlussrevision
Schreibens
erstinstanzlichen
Verfahrensbevollmächtigten
12
November
ausdrücklich
Schadenersatzanspruchs
§
.
berühmt
haben
diesbezügliches
Feststellungsinteresse
Kläger
also
zweifelhaft
sein
kann
.
auch
dann
Beklagten
stets
nur
Anspruchs
Verschuldens
berühmt
hätten
war
Berufungsgericht
gehindert
§
.
Anspruchsgrundlage
erwägen
.
Auffassung
Anschlussrevision
betrifft
Vorschrift
Antrag
Kläger
erfassten
Streitgegenstand
.
angestellte
Überlegung
§
.
gestützten
Erstattung
handele
anderen
Streitgegenstand
Geltendmachung
Betrags
Gesichtspunkt
Verschuldens
Mal
Ersatz
positiven
andere
Mal
Ersatz
negativen
Interesses
Rede
stehe
gehen
.
Wäre
Klage
Beklagten
Erstattung
Gründung
Betriebsgesellschaft
aufgewendeten
rechtskräftig
abgewiesen
worden
stünde
Rechtsfolge
zugrunde
liegenden
Lebenssachverhalt
herleiten
können
zwar
unabhängig
Anspruchsgrundlage
Klage
gestützt
war
Anspruchsgrundlagen
Gericht
erkannt
geprüft
hat
vgl.
47
53
;
Senat
.
17
.
März
.
Betracht
kommenden
Anspruchsgrundlagen
Ersatz
positiven
negativen
Interesses
gerichtet
sind
ist
ebenfalls
unerheblich
.
Entsprechendes
gilt
Gegenteil
Klage
Erstattung
abweisenden
Urteils
vgl.
Senat
.
17
.
März
aaO
also
Nichtbestehen
Anspruchs
feststellende
Berufungsurteil
.
folgt
Anschlussrevision
zitierten
Urteil
Bundesgerichtshofs
Stelle
heißt
derartiger
negative
Interesse
gerichtete
Schadensersatzanspruch
sei
Streitgegenstand
Klage
.
5
November
.
Sp
.
.
dortigen
Verfahren
war
nämlich
Schaden
geltend
gemacht
worden
Aspekt
positiven
auch
negativen
Interesses
ersetzt
verlangt
werden
konnte
;
vielmehr
war
entgangener
Gewinn
positives
Interesse
beansprucht
worden
nur
Anspruch
Ersatz
eingeklagter
nutzloser
Aufwendungen
Interesse
bestand
.
IV
.
Kostenentscheidung
folgt
§
§
Abs.
Abs.
.
Schmidt-Räntsch
Czub