NAMEN Verkündet : 16 . September Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Ist Wirksamkeit Vertrages Entscheidung Dritten aufschiebend bedingt ist Vertragspartei Nachteil Bedingungseintritt gereichte Glauben gehalten Dritten Entscheidung wesentlichen Umstand mitzuteilen stellt verbundene Einflussnahme Entschließung Dritten auch dann treuwidrig Mitteilung Absicht erfolgte Eintritt Bedingung verhindern . Urteil 16 . September V. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 16 . September Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Recht erkannt : Revision Anschlussrevision Urteil 22 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 8 November werden zurückgewiesen . Kosten Revisionsverfahrens tragen Kläger % Beklagten % . Tatbestand : Beklagten beabsichtigten Klägern Parkhotel erwerben fortzuführen . wollten zinsgünstiges Darlehen Klägerin Jahr Investitionshilfe Errichtung Hotels Rechtsvorgänger Landkreises S. erhalten hatte Anrechnung Kaufpreis übernehmen . Landrat stellte Zustimmung Landkreises Aussicht . 21 . Dezember schlossen Parteien Vereinbarung aufschiebender Bedingungen Eintritt 15 . Januar nachgewiesen sein musste Ausschluss Sachmängelgewährleistung notariellen Kaufvertrag Hotelgrundstück . Bedingungen zählte Genehmigung vereinbarten Darlehensübernahme Landkreis . Übergabe Hotels 23 . Dezember gelangten Beklagten Einschätzung Fortführung Betriebs ermittelten Sanierungsbedarfs unwirtschaftlich sei . werfen Klägern insoweit erhebliche Mängel Hotels arglistig verschwiegen haben . Anfang Januar teilte Vater Beklagten Zeuge Landrat Söhne unerwartet hohen Sanierungsbedarfs beabsichtigten Hotel renovieren fortzuführen ; wollten Kaufvertrag anfechten tun Hotel übernommen werde . Schreiben 14 . Januar verweigerte Landkreis Zustimmung Übernahme Darlehens . entscheidungserheblich sei so Begründung Käufer Kaufvertrag erfüllen wollten Geschäftsgrundlage Fortsetzung Darlehensvertrages entfallen sei . Begründung ergänzte Landrat Schreiben 15 . Januar folgt : " Formulierung Kaufvertrag erfüllen wollen bittet Herr so verstehen fachmännischer Beratung Abgängigkeit Bausubstanz bereit ist Hotel umzubauen weiterzuführen . … seinerzeit gewährten Darlehens entfiele ist Geschäftsgrundlage Darlehensübernahme mehr gegeben . muss Entscheidung bleiben " . Beklagten stellten Hotelbetrieb 16 . Januar reichten Schlüssel Notar . Klägern machten Schadensersatz Höhe € geltend Vertrauen Wirksamkeit Vertrags Betriebsgesellschaft gegründet erforderliche Stammkapital € eingezahlt hätten Erfüllung Verbindlichkeiten verbraucht worden sei . Klage verlangen Kläger Zahlung € Kaufvertrag übernehmenden Warenbestand Feststellung Beklagten Klägern Nichterfüllung Kaufvertrags Schadensersatz verpflichtet sind . Ferner beantragen Feststellung Beklagten geltend gemachte Anspruch Höhe € zusteht . Landgericht hat Feststellungsantrag stattgegeben Klage Übrigen abgewiesen . hiergegen gerichtete Berufung Kläger Anschlussberufung Beklagten sind erfolglos geblieben . Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgen Kläger erstinstanzlichen Anträge entsprochen worden ist weiter . Beklagten treten Revision wollen Wege Anschlussrevision Zurückweisung Kläger beantragen erreichen Berufungsurteil aufgehoben negative Feststellungsklage gewiesen wird auch bezogen Schadensersatzanspruch § . entschieden worden ist . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht meint Klägern stünden Ansprüche Nichterfüllung Kaufvertrags Eintritts vereinbarten aufschiebenden Bedingungen wirksam geworden sei . Genehmigung Darlehensübernahme Landkreis sei Beklagten auch treuwidrig vereitelt worden . hätten Absicht Kaufvertrag erfüllen Hotelbetrieb fortzuführen Landrat zwar mitgeteilt Zustimmung Darlehensübernahme abzuhalten . jedoch wirtschaftlich vernünftige Gründe gehabt hätten beeinflussendes Verhalten Regel treuwidrig darstelle Gründen beruhe sei Bedingungseintritt treuwidrig vereitelt worden . Übernahme Darlehens hätten Beklagten Landkreis Verpflichtung Weiterführung Hotels übernehmen müssen wären Landkreis vertragsbrüchig geworden Hotelbetrieb wirtschaftlichen Gründen eingestellt hätten . Zusammenhang stelle auch erst nachträglich erkannte Ausmaß Mängel wirtschaftlich vernünftigen Grund Verhalten Beklagten treuwidrig erscheinen lasse . Anschlussberufung sei unbegründet Beklagten Schadensersatzanspruch Aufwendungen Betriebsgesellschaft berühmt hätten zustehe . § . lasse wirksamen Kaufvertrags stützen . behauptete arglistige Verhalten Kläger Anspruch Verschuldens schluss begründe könne offen bleiben Beklagten Schaden geltend gemachten Höhe konkretisiert hätten . II . Ausführungen halten Angriffen Revision Kläger Ergebnis stand . Berufungsgericht geht rechtsfehlerfrei Kaufvertrag Hinblick erforderliche Genehmigung Darlehensübernahme Landkreis aufschiebend bedingt geschlossen wurde § Abs. Ansprüche Kläger Nichterfüllung Vertrags nur Betracht kommen Erteilung Genehmigung Beklagten treuwidrig vereitelt worden ist § . beanstanden ist ferner Feststellung Verhandlungsführer aufgetretene Vater Beklagten habe Willensbildung Landrats beeinflusst Versagung Genehmigung provoziert . Auffassung Revision erweist auch Annahme Eintritt Bedingung sei Glauben vereitelt worden Ergebnis zutreffend . 1 . § Abs. gilt Bedingung eingetreten Eintritt Partei Nachteil gereichen würde Glauben verhindert wird . Beeinflussung Geschehensablaufs treuwidrig ist lässt abstrakt bestimmen nur Einzelfall beurteilen . Maßgeblich ist Verhalten loyalen Vertragspartner erwartet werden konnte vgl. . 21 . März . ist umfassenden Würdigung Verhaltens Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei Zweck Berücksichtigung Umstände Einzelfalls insbesondere Inhalts Rechtsgeschäfts festzustellen vgl. Rdn . 7 ; 4 . Aufl . § Rdn . 9 ; 13 . Aufl . Rdn . . Würdigung kann auch Bedeutung sein Partei vernünftige wirtschaftliche Gründe hatte Eintritt Ausbleiben Bedingung nehmen . 11 . Mai . Auffassung Berufungsgerichts lässt allgemeiner Grundsatz Einflussnahme Bedingungseintritt Regel treuwidrig ist wirtschaftlich vernünftigen Gründen beruht allerdings aufstellen . Grundsatz liegt auch Entscheidungen Kommentarliteratur Stichwort zusammengestellt sind vgl. Staudinger/Bork aaO § Rdn . 9 ; § Rdn . zugrunde . jeweilige Annahme Bedingungseintritt habe Verstoß Treu Glauben wirtschaftlicher Überlegungen beeinflusst werden können stellt vielmehr auch dort Ergebnis gebotenen Würdigung Einzelfalls vielfach Inhalt bedingt geschlossenen Rechtsgeschäfts ausschlaggebend war . betreffen Entscheidungen nämlich Sachverhalte pflichtgemäßen Ermessen Vertragspartei stand Bedingungseintritt auslösende Handlung vorzunehmen . Fall wird -9- vernünftige wirtschaftliche Gründe gestützter Bedingungseintritt Entschluss Partei Regel auch Verhältnis Vertragspartner sachlich gerechtfertigt treuwidrig sein Anwendbarkeit § Wollensbedingungen vgl. . 25 . September Staudinger/Bork aaO § Rdn . . Demgemäß wurde Entscheidung Vermieters Grundstück verkaufen Verhältnis Vertragspartner Wiederaufbau Grundstück befindlichen Gebäudes bedingten Mietvertrag geschlossen hatte Ermessen stehend treuwidrig bewertet . 11 . Mai Verhalten Käufers Ratenzahlung einstellte Hinblick vereinbarten Verzugsfolgen vertraglich eingeräumte Treu Glauben verstoßende Möglichkeit Lösung Kaufvertrag angesehen . 21 . März Händlers Bedingung erhobenen Verkauf abzusehen wirtschaftlich lohnte treuwidrig gewürdigt Händler nur Vertragspartner zugestandene Freiheit ausgeübt habe KG . anderen Fällen erschienen Wirksamkeit Vertrages fortbestehenden Schwebezustand einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen Partei Würdigung Abschluss bedingten Rechtsgeschäfts übernommen Risiken zumutbar Einflussnahme Geschehensablauf Grund treuwidrig : Bedingung gemachte Finanzierung scheitert Einkommensverhältnissen Schuldners ; 8 10 : Partei verzichtet Bedingung erhobene behördliche Genehmigung langwieriges Rechtsmittelverfahren erhalten . 2 . Rahmen § gebotene Würdigung Umstände Einzelfalls erfordert hier Feststellung Beklagten erwartet werden konnte Landkreis Entscheidung Zustimmung Darlehensübernahme Mitteilung machen Hotel ursprünglichen Absicht fortführen Kaufvertrag erfüllen wollten . Zutreffend nimmt Berufungsgericht Beklagten Treu Glauben Mitteilung hätten absehen müssen allein diente sonst bestehende Möglichkeit eröffnen wirtschaftlich nachteilig erkannten Vertrag lösen . So liegt Fall indessen . Berufungsgericht verkennt kann nämlich unberücksichtigt bleiben Parteien vereinbarte Schuldübernahme § Abs. auch rechtliche Beziehungen Beklagten Landkreis künftigen Vertragspartner begründete hieraus sachliche Gründe Mitteilung ergeben Hotel fortführen wollen . Gründe lassen allerdings Annahme Berufungsgerichts stützen Beklagten hätten Landkreis verpflichten müssen Hotelbetrieb fortzusetzen . Revision rügt Recht tatsächliche Feststellungen möglichen Absicht Landkreises Genehmigung Darlehensübernahme Verpflichtung Beklagten Fortführung Hotelbetriebs abhängig machen getroffen worden sind . Berufungsgericht herangezogenen Umstände Darlehen sei objektbezogen gewesen Parteien seien Abschluss Kaufvertrags übereinstimmend Fortsetzung Hotelbetriebs Beklagten ausgegangen rechtfertigen . Urteil erweist aber anderen Gründen richtig § . Unterrichtung Landrats veränderte Sachlage war auch unabhängig Verpflichtung Beklagten Hotel fortzuführen sachlich geboten treuwidrig . getroffenen Feststellungen handelte Absicht Beklagten Hotel fortzuführen jedenfalls Willensbildung Landrats unwesentlichen Umstand . Demgemäß entsprach Gebot Fairness gar Verhandlungen Landrat erwachsenen Aufklärungspflicht Beklagten unerwartete Änderung Absicht rechtzeitig informieren . Parteien hatten Landrat berechtigte Erwartung geweckt Beklagten würden Hotel Kläger fortführen . ergibt Schreiben Kläger 19 November Landrat Absicht mitteilten Anlage neuen Hotelbetreiber veräußern Konzeption aber nur Übernahme Darlehens rechne . folgt auch Beklagten ernsthaft Fortführung Hotels interessiert erschienen hatten Hotelbetriebsgesellschaft gegründet planten Vortrag Revision Vollsanierung Hotels hatten Kaufvertrag Belegschaft Inventar vorräte Hotels übernommen lebensnaher Betrachtung angenommen werden kann Absicht Vorgesprächen Landrat Ausdruck gekommen ist . Ferner belegt Schreiben 15 . Januar enthaltene Erklärung Landrats fehlenden Bereitschaft Käufer Hotel fortzuführen sei Landkreis Geschäftsgrundlage Darlehensübernahme entfallen Fortführung Hotels Beklagten ausgegangen ist . Erwartung hatte erkennbar Entscheidung Landrats Darlehensübernahme genehmigen . Berufungsurteil zugrunde liegenden Feststellungen Landgerichts beabsichtigte Landkreis damaligen Zeitpunkt Nähe Hotels gelegene Kreisheimathaus Stadt veräußern war sonders interessiert Verkauf stehende Hotel gut geführt Veranstaltungen Kongressen Tagungen geeignet sein würde . Sachlage erscheint gänzlich unwahrscheinlich Beklagten angenommen hätten Landrat sei alleine weiteren Bedienung Darlehens aber auch Fortführung Hotels gelegen gewesen . Entgegenstehenden Vortrag Voraussetzungen § Abs. beweispflichtigen Kläger zeigt Revision auch . War Absicht Beklagten Hotel übernehmen somit erkennbar geeignet Willensbildung Landrats beeinflussen hätte Recht Entschließungsfreiheit beeinträchtigt gar hintergangen gefühlt Information veränderte Sachlage vorenthalten worden wäre . Situation konnten Kläger erwarten Beklagten Unterrichtung Landrats unterlassen würden . Beklagten waren insbesondere gehalten Interessen Kläger Durchführung Vertrags berechtigten Interessen Landkreises stellen . folgt bereits unterlassene Aufklärung Landrats Wirksamwerden Kaufvertrags voraussichtlich auch Nachteil ausgewirkt hätte . Hätte Landrat später erfahren wesentliche Informationen vorenthalten worden waren hätten Beklagten rechnen müssen Landkreis Genehmigung Darlehensübernahme anfechten Darlehensvertrag Wegfalls Geschäftsgrundlage bewusst unrichtiger Angaben wichtigem Grund kündigen würde . Selbst Auseinandersetzung Ergebnis Gunsten ausgegangen wäre sei Bedingung erfolgreichen Anfechtung Genehmigung eingetreten gegolten hätte § Abs. sei Kündigung unberechtigt herausgestellt hätte mussten Interesses Kläger Vertragsdurchführung Willen Konflikt nehmen . Kläger können auch einwenden Konflikt vermieden worden wäre Beklagten Hotel fortgeführt hätten . Beklagten Feststellungen Berufungsgerichts Klägern Renovierung noch Fortführung Hotels verpflichtet hatten stand nämlich frei wirtschaftlichen Erwägungen Fortsetzung Hotelbetriebs abzusehen . Auffassung Revision war Verhalten Zeugen auch treuwidrig Berufungsgerichts Mitteilung beschränkt hat Renovierung Betrieb Hotels Abstand genommen werde auch erklärt hat Beklagten wollten Kaufvertrag anfechten tun Hotel übernommen werde . folgt schon Äußerungen untrennbaren tatsächlichen Zusammenhang stehen . Sinneswandel Beklagten erklärungsbedürftig war konnte erwartet werden Hintergrund verschwiegen Landrat also erläuterten Klägern arglistig getäuscht fühlten beabsichtigten Vertrag erfüllen . Übrigen kann auch angenommen werden Auffassung Revision " überschießende " Mitteilung Nichteintritt Bedingung ursächlich geworden ist Erfordernis Kausalität : . 8 . Januar 211 ; 4 . Aufl . Rdn . . Äußerungen Landrats Schreiben 15 . Januar ist vielmehr auszugehen Darlehensübernahme auch dann genehmigt hätte Beklagten ausschließlich mitgeteilt hätten Hotel fortführen wollen . andere Beurteilung ist auch geboten Beklagten Ergebnis Mängeln Kaufsache Nachweis Kläger arglistig verschwiegen haben Ausschluss Sachmängelhaftung enthaltenden Kaufvertrag lösen können . Anwendbarkeit § Abs. steht nämlich Frage bedingt Verpflichtete vertraglichen Verpflichtung entzogen hat ; entscheidend ist vielmehr nur Treu Glauben Eintritt Bedingung erhobenen Ereignisses verhindert hat . Beurteilung ist zwar auch Interesse Gegenseite führung Vertrages berücksichtigen . Führt Würdigung aber hier Ergebnis Bedingungseintritt beeinflussenden Partei zuzumuten war Handlung unterlassen muss Gegenseite verbundene Rechtsfolge Wegfall bedingte Rechtsgeschäft begründeten Bindungen hinnehmen . gilt auch dann Einwirkung Bedingungseintritt Absicht erfolgte Wirksamwerden Vertrages vereiteln . § regelwidrigen Eingriff Geschehensablauf aber innere Einstellung Handelnden sanktioniert vgl. MünchKomm-BGB/H.P. aaO § Rdn . begründet allein Umstand Bedingungseintritt gezielt vereitelt wurde Vorwurf Treuwidrigkeit . subjektive Einstellung Handelnden ist vielmehr Rahmen Gesamtwertung berücksichtigten . Folglich kann Einzelfall fahrlässiges Handeln treuwidrig auch hier absichtliches Handeln treuwidrig darstellen vgl. 13 . Aufl . § Rdn . 8) . . Anschlussrevision ist zulässig unbegründet . Berufungsgericht hat Klägern beantragte Feststellung Beklagten stünde Anspruch Erstattung Kosten Gründung Hotelbetriebsgesellschaft Höhe € rechtsfehlerfrei auch Hinblick möglichen Schadensersatzanspruch § . geprüft . folgt bereits Beklagten Darstellung Anschlussrevision Schreibens erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten 12 November ausdrücklich Schadenersatzanspruchs § . berühmt haben diesbezügliches Feststellungsinteresse Kläger also zweifelhaft sein kann . auch dann Beklagten stets nur Anspruchs Verschuldens berühmt hätten war Berufungsgericht gehindert § . Anspruchsgrundlage erwägen . Auffassung Anschlussrevision betrifft Vorschrift Antrag Kläger erfassten Streitgegenstand . angestellte Überlegung § . gestützten Erstattung € handele anderen Streitgegenstand Geltendmachung Betrags Gesichtspunkt Verschuldens Mal Ersatz positiven andere Mal Ersatz negativen Interesses Rede stehe gehen . Wäre Klage Beklagten Erstattung Gründung Betriebsgesellschaft aufgewendeten € rechtskräftig abgewiesen worden stünde Rechtsfolge zugrunde liegenden Lebenssachverhalt herleiten können zwar unabhängig Anspruchsgrundlage Klage gestützt war Anspruchsgrundlagen Gericht erkannt geprüft hat vgl. 47 53 ; Senat . 17 . März . Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen Ersatz positiven negativen Interesses gerichtet sind ist ebenfalls unerheblich . Entsprechendes gilt Gegenteil Klage Erstattung € abweisenden Urteils vgl. Senat . 17 . März aaO also Nichtbestehen Anspruchs feststellende Berufungsurteil . folgt Anschlussrevision zitierten Urteil Bundesgerichtshofs Stelle heißt derartiger negative Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch sei Streitgegenstand Klage . 5 November . Sp . . dortigen Verfahren war nämlich Schaden geltend gemacht worden Aspekt positiven auch negativen Interesses ersetzt verlangt werden konnte ; vielmehr war entgangener Gewinn positives Interesse beansprucht worden nur Anspruch Ersatz eingeklagter nutzloser Aufwendungen Interesse bestand . IV . Kostenentscheidung folgt § § Abs. Abs. . Schmidt-Räntsch Czub