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2112 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
15
.
Februar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
§
Abs.
;
§
Abs.
Satz
Abs.
§
Abs.
erfasst
auch
Veräußerung
Grundstücks
Einwirkungen
Nachbargrundstück
ausgehen
Rechtsstreits
Abwehr
Einwirkungen
§
Abs.
.
V.m
.
;
Übernahme
Rechtsnachfolger
führt
Rechtsvorgänger
Rechtsstreit
.
Wurden
Grundstücke
Weise
bebaut
einzelne
Geschosse
aufstehenden
Gebäude
Teil
jeweilige
Nachbargrundstück
hineinragen
verschachtelte
Bauweise
bildet
Geschoss
natürlichwirtschaftlicher
Betrachtung
insgesamt
Einheit
Gebäude
sind
übergebauten
Räume
wesentlicher
Bestandteil
Grundstücks
Gebäude
steht
Geschoss
zuzuordnen
ist
Fortführung
Senat
Urt
.
10
.
Oktober
.
Wurden
Grundstücke
verschachtelter
Bauweise
bebaut
ist
§
insoweit
entsprechend
anwendbar
Beeinträchtigung
Nutzung
Räumen
Eigentümers
Grundstück
geht
Einwirkungen
beruhen
Grundstück
liegenden
Räumen
eigentumsrechtlich
anderen
Grundstückseigentümer
zuzurechnen
sind
ausgehen
.
Wurden
Errichtung
Gebäudes
beeinträchtigten
Grundstück
zuzuordnen
ist
Anforderungen
Schallschutz
eingehalten
ist
Grundstückseigentümer
Duldung
Geräuschimmission
verpflichtet
Einhaltung
Anforderungen
Grenzen
zulässigen
Richtwerte
hielte
;
werden
auch
gedachter
Einhaltung
Schallschutzanforderungen
zulässigen
Richtwerte
überschritten
führt
wesentlichen
Beeinträchtigung
Grundstückseigentümer
abwehren
könnte
muss
Störer
nur
Maßnahmen
durchführen
verhindern
Geräuschimmission
zulässigen
Richtwerte
auch
dann
überschreiten
Schallschutzanforderungen
eingehalten
worden
wären
.
.
15
.
Februar
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
15
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
2
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
5
.
Oktober
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Eigentümer
Flurstücks
Nr.
290/2
.
Eigentümerin
angrenzenden
Flurstücks
Nr.
war
März
Beklagte
.
errichtete
Parteien
vereinbarten
wechselseitigen
Überbaurechts
Teil
Flurstück
Klägers
Teil
damals
gehörenden
Flurstück
u.a.
Räume
Kühlaggregate
Grundstück
betriebenen
Supermarkt
aufstellte
Maschinenräume
.
Später
errichtete
Kläger
Wohnungen
Flurstücken
Nr.
Nr.
teilweise
Maschinenräumen
befinden
verschachtelte
Bauweise
.
Kläger
verlangt
Beklagten
Durchführung
Maßnahmen
verhindern
Kühlaggregaten
ausgehende
Lärm
Schlafräume
ersten
zweiten
Obergeschoß
Hauses
Richtwert
Nachtzeit
übersteigt
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
ist
erfolglos
geblieben
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsantrag
.
Kläger
beantragt
Zurückweisung
Rechtsmittels
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
bejaht
Anspruch
Klägers
Beseitigung
Lärmbeeinträchtigung
§
Abs.
Satz
.
könne
offen
bleiben
§
verschachtelten
Bauweise
Anwendung
finde
.
erster
Instanz
eingeholten
Sachverständigengutachten
ergebe
jedenfalls
Eigentum
Klägers
wesentlich
beeinträchtigt
werde
.
sei
Glauben
Duldung
Geräuschimmissionen
verpflichtet
.
Beklagte
habe
nämlich
bewiesen
Kläger
Ausmaß
Kühlaggregaten
ausgehenden
Geräusche
Errichtung
Wohnungen
bekannt
gewesen
erwartenden
Lärmbeeinträchtigung
Errichtung
abgeraten
worden
sei
.
Geltendmachung
Beseitigungsanspruchs
stehe
ebenfalls
Errichtung
Wohnungen
erforderliche
Schallschutz
gewahrt
worden
sei
.
Kläger
müsse
auch
nachträglichen
Maßnahmen
Einhaltung
Schallschutzvorschriften
Wohnungen
ergreifen
.
hält
revisionsrechtlichen
Nachprüfung
nur
Teil
stand
.
II
.
1
.
Erfolg
rügt
Revision
Berufungsgericht
Beklagte
passivlegitimiert
angesehen
hat
.
Eigentum
Flurstück
Nr.
Rechtshängigkeit
Klage
Sohn
übertragen
hat
ist
Prozessverlauf
unerheblich
.
besagt
Eigentumswechsel
Beklagte
weiterhin
Besitzerin
Grundstücks
Pachtvertrags
ähnlichen
Rechtsverhältnisses
ist
.
reichte
Störerin
.
S.
§
Abs.
anzusehen
vgl.
Senat
m.w
.
.
Punkt
bedarf
allerdings
weiteren
Klärung
.
hat
Eigentumsübertragung
Einfluss
Parteistellung
Beklagten
auch
Störerin
ist
.
folgt
§
Abs.
Satz
.
Vorschrift
entsprechend
anzuwenden
ist
Anspruch
§
Abs.
Grundstück
ausgehenden
Eigentumsbeeinträchtigung
geltend
gemacht
Grundstück
Rechtsstreits
veräußert
wird
ist
umstritten
.
ältere
obergerichtliche
Rechtsprechung
.
275
;
OLG
OLG
.
184
;
OLG
hat
Frage
verneint
;
Ansicht
vertritt
21
.
Aufl
.
Rdn
.
.
wendet
neuere
obergerichtliche
Rechtsprechung
1000
;
KG
KGReport
57
;
vgl.
auch
OLG
Justiz
Vorschrift
§
Abs.
Satz
auch
Fall
;
Ansicht
wird
überwiegenden
Kommentarliteratur
vertreten
jedenfalls
Haftung
Grundstückseigentümers
Zustandsstörer
geht
3
.
Aufl
.
Rdn
.
m.umfangr
.
Schrifttum
;
5
.
Aufl
.
Rdn
.
6
;
Zöller/Greger
26
.
Aufl
.
Rdn
.
3
;
.
66
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Senat
hat
Frage
bisher
offen
gelassen
.
beantwortet
nunmehr
Veräußerung
Grundstücks
Einwirkungen
Nachbargrundstück
ausgehen
Rechtsstreits
Abwehr
Einwirkungen
§
Abs.
.
V.m
.
Einfluss
Verlauf
Rechtsstreits
hat
ebenso
schon
f.
.
Unerheblich
ist
Fall
emittierende
Grundstück
streitbefangen
.
S.
§
Abs.
ansieht
.
Maßgebend
Anwendung
Abs.
Satz
Vorschrift
ist
nämlich
§
Abs.
.
ist
Sonderregelung
Veräußerung
Grundstücken
anhängigen
Rechtsstreits
enthalten
Bestimmung
§
Abs.
vorgeht
siehe
nur
66
.
Aufl
.
§
Rdn
.
1
;
3
.
Aufl
.
Rdn
.
.
erfasst
einhelliger
Auffassung
auch
Streitigkeiten
nachbarrechtliche
Rechte
Pflichten
aaO
;
aaO
Rdn
.
3
;
Hk-ZPO/Saenger
2
.
Aufl
.
Rdn
.
4
;
aaO
Rdn
.
9
;
Musielak/Foerste
5
.
Aufl
.
§
Rdn
.
3
;
Stein/Jonas/Schumann
21
.
Aufl
.
§
Rdn
.
1
;
28
.
Aufl
.
§
Rdn
.
1
;
Zöller/Greger
26
.
Aufl
.
§
Rdn
.
[
allerdings
§
Klagen
Grundstückseigentümers
Beeinträchtigung
tums
Beseitigung
beeinträchtigenden
Zustands
anwendet
Beispiel
§
ergeben
.
hat
Grund
Fall
Reichsgericht
zutreffend
ausgedrückt
hat
"
bildlich
gesprochen
Grundstück
berechtigte
verpflichtete
Subjekt
jeweilige
Eigentümer
nur
Vertreter
erscheint
.
"
So
liegen
Dinge
Anwendungsbereich
§
.
Abs.
Vorschrift
müssen
Einwirkungen
gegebenenfalls
Abs.
abgewehrt
werden
können
bestimmten
Nutzung
eigentumsbeeinträchtigenden
Zustand
Grundstücks
beruhen
Senat
.
22
.
September
.
Anders
ist
Einwirkungen
Handlung
beruhen
tun
hat
.
ist
Beispiel
Fall
Stein
Nachbargrundstück
wirft
Straßenmusikant
Anlieger
störende
Geräusche
erzeugt
.
Derartige
Einwirkungen
fallen
§
.
Macht
Rechtsnachfolger
veräußernden
Grundstückseigentümers
Berechtigung
Rechtsstreit
übernehmen
Gebrauch
ist
Antrags
Prozessgegners
auch
Übernahme
verpflichtet
§
Abs.
führt
Rechtsvorgänger
Rechtsstreit
§
Abs.
weiter
aaO
Rdn
.
.
Somit
änderte
Übertragung
Grundstückseigentums
Sohn
verfahrensrechtlichen
Parteistellung
Beklagten
.
2
.
Ebenfalls
Erfolg
rügt
Revision
Berufungsgericht
Weiteres
Eigentum
Klägers
auch
früher
Beklagten
gehörenden
Flurstück
Nr.
errichteten
Räumen
ausgegangen
ist
.
Wurden
nebeneinander
liegende
Grundstücke
Weise
einheitlichen
Gebäude
bebaut
Grundstücksgrenze
Gebäude
durchschneidet
lässt
Frage
Eigentum
Gebäude
unmittelbar
Gesetz
beantworten
.
bestimmt
einheitliche
Eigentum
gesamten
Gebäude
stellt
also
Gebäudeeinheit
Vordergrund
;
§
Abs.
vorgeschriebene
Bindung
Eigentums
Gebäude
Grundstückseigentum
führt
vertikalen
Aufspaltung
Eigentums
Gebäude
.
muss
Lösung
Sachlage
ergebenden
Widerspruchs
gesucht
werden
widerstreitenden
Gesetzesbestimmungen
Interessen
Beteiligten
angemessen
berücksichtigt
;
ist
Zweckgedanke
Überbauvorschriften
wirtschaftliche
Werte
erhalten
Senat
maßgebend
vgl.
Senat
f.
;
f.
;
f.
.
.
Fall
sogenannten
Eigengrenzüberbaus
erhält
Senatsrechtsprechung
§
geregelte
Grundsatz
einheitlichen
Eigentums
Sache
Vorrang
§
Abs.
vorgesehenen
Bindung
Eigentums
Gebäude
Grundstückseigentum
;
überschreitet
Eigentümer
zweier
benachbarter
Grundstücke
Bau
Grundstücke
Grenze
wird
hinüber
gebaute
Gebäudeteil
Bestandteil
überbauten
Grundstücks
Gebäude
bildet
einheitliches
Ganzes
darstellt
wesentlichen
Bestandteil
Grundstücks
übergebaut
wurde
Senat
314
;
Urt
.
12
.
Oktober
;
Urt
.
10
.
Oktober
.
-9-
gilt
Fall
Teilung
Grundstücks
Weise
aufstehendes
Gebäude
Grenze
neu
gebildeten
Grundstücke
durchschnitten
wird
.
Gelangen
Grundstücke
Eigentum
verschiedener
Personen
ist
Eigentum
Gebäude
Ganzem
Umfang
Lage
wirtschaftlicher
Bedeutung
eindeutig
maßgebende
Teil
Grundstücke
befindet
Eigentum
Grundstück
verbunden
Senat
.
10
.
Oktober
aaO
m.w
.
.
Nur
Grenzziehung
Trennung
Gebäudes
wirtschaftlich
selbständige
Einheiten
führt
kann
Gebäudeteil
eigentumsrechtlich
Grundstück
zugeordnet
werden
steht
Grundsatz
vertikalen
Teilung
Gedanken
§
Abs.
;
Senat
.
10
.
Oktober
.
Ragt
jedoch
Teil
Gebäudes
Nachbargrundstück
findet
Teil
auch
nur
Geschossen
handelt
wiederum
§
Anwendung
;
Ausdruck
gekommenen
Grundsatz
wirtschaftliche
Werte
möglichst
erhalten
werden
Räume
Größe
Lage
baulichen
Eigenart
wirtschaftlichen
Nutzung
Gebäudeteil
zugeordnet
sind
auch
eigentumsrechtlich
Gebäudeteil
zugeordnet
sind
also
Eigentum
Grundstück
verbunden
maßgebende
Teil
Gebäudes
befindet
Senat
.
10
.
Oktober
aaO
.
hier
vorliegenden
Fall
wechselseitigen
Überbaus
einzelner
Geschosse
gilt
vgl.
Senat
f.
;
.
Geschoss
insgesamt
Lage
baulichen
Gestaltung
wirtschaftlichen
Nutzung
Einheit
Gebäude
bildet
führt
Vorrang
§
ebenfalls
Ausdruck
gekommenen
Gesichtspunkts
natürlich-wirtschaftlichen
Einheit
Gebäuden
§
Abs.
bestimmten
Zuordnung
Grundstückseigentum
.
gentümer
Räume
übergebauten
Geschossen
ist
somit
Grundstück
gehört
Gebäude
befindet
Geschosse
natürlicher
wirtschaftlicher
Betrachtung
zuzuordnen
sind
.
Kläger
hat
Schlafräume
Teil
Flurstück
Nr.
Teil
Flurstück
Nr.
errichtet
zwar
teilweise
Maschinenräumen
Beklagten
Teil
damals
gehörenden
Flurstück
Nr.
Teil
Flurstück
Nr.
Klägers
errichtet
wurden
.
Maschinenräume
sind
somit
auch
Überbau
Flurstück
Nr.
befinden
eigentumsrechtlich
Flurstück
Nr.
zuzuordnen
Räume
liegenden
Geschossen
auch
insoweit
Eigentum
Klägers
stehen
Flurstück
Nr.
errichtet
wurden
.
vertikale
Teilung
Eigentums
Gebäuden
führt
Einheiten
Geschossen
baulichen
Gestaltung
tatsächlichen
Nutzung
Grundstücksgrenze
eigentumsrechtlich
durchtrennt
werden
widerspricht
natürlich-wirtschaftlichen
Betrachtungsweise
insbesondere
Interessen
Grundstückseigentümer
.
3
.
Rechtsfehlerhaft
hat
Berufungsgericht
jedoch
Beseitigungsanspruch
Klägers
§
Abs.
Satz
bejaht
.
bisherigen
Feststellungen
tragen
Annahme
.
Berufungsgericht
durfte
offen
lassen
verschachtelten
Bauweise
§
Anwendung
findet
.
fehlt
Berufungsurteil
Grundlage
Feststellung
Kühlaggregaten
ausgehenden
Geräusche
Nutzung
wesentlich
beeinträchtigen
.
Inhalt
Umfang
Abwehranspruchs
Abs.
Einzelnen
ergeben
hier
nämlich
chen
Regelung
Nachbarrechts
Senat
.
12
November
also
§
.
Voraussetzung
Anwendung
Vorschrift
ist
allerdings
Grundstücksgrenze
überschreitende
Einwirkung
.
Erfordernis
erklärt
grundstücksbezogenen
Regelungszusammenhang
Norm
enge
Bindung
nachbarschaftlichen
Gemeinschaftsverhältnisses
voraussetzt
vgl.
Senat
m.w
.
.
fehlt
Nutzung
Teils
Grundstücks
Nutzung
anderen
Teils
Grundstücks
beeinträchtigt
wird
;
hat
Senat
Beeinträchtigungen
angenommen
Mietwohnung
andere
Mietwohnung
Grundstücks
ausgehen
.
Hier
liegt
jedoch
anders
.
Zwar
geht
ebenfalls
Einwirkungen
anderen
Stockwerk
Grundstücks
herrühren
.
Besonderheit
besteht
Gebäude
benachbarten
Grundstücken
errichtet
wurden
vorstehend
2
.
dargelegt
Einwirkung
betroffenen
Stockwerke
Wohnräumen
anderen
Grundstückseigentümer
gehören
Geschoss
Einwirkung
ausgeht
.
Umstand
Eigentumslage
Grundstücken
vertikalen
Teilung
Eigentums
aufstehenden
Baulichkeiten
fortsetzt
verschachtelter
Bauweise
errichteten
Gebäude
eigentumsrechtlich
gesamten
Kellergeschoss
Maschinenräumen
Rechtnachfolger
Beklagten
Stockwerken
Wohnund
Schlafräumen
insgesamt
Kläger
zuzuordnen
ist
führt
rechtlich
tatsächlich
Fall
vergleichbaren
Situation
Maschinenräume
ausschließlich
Flurstück
Nr.
ausschließlich
Flurstück
Nr.
befinden
.
ist
insoweit
anwendbar
Beeinträchtigung
Nutzung
Räumen
Eigentümers
Grundstück
geht
kungen
beruhen
Grundstück
liegenden
Räumen
eigentumsrechtlich
anderen
Eigentümer
zuzuordnen
sind
ausgehen
.
Nur
so
kann
sachgerechte
Nutzung
Grundstücken
unerlässliche
Interessenausgleich
benachbarten
Grundstückseigentümern
Senat
herbeigeführt
werden
.
Maßstab
Beurteilung
Anspruchs
Klägers
ist
somit
insgesamt
§
.
Beurteilung
muss
Berufungsgericht
nachholen
.
Feststellung
wesentlichen
Beeinträchtigung
Eigentums
Klägers
Ergebnisse
erster
Instanz
eingeholten
gestützt
hat
reicht
.
Unbegründet
ist
allerdings
Rüge
Revision
Berufungsgericht
habe
Anspruch
Beklagten
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
Art
.
Abs.
GG
verletzt
lediglich
Feststellungen
Geräuschimmissionen
tagsüber
getroffen
habe
Lärmschutz
Nachtzeit
habe
entscheiden
müssen
.
Zwar
hat
Sachverständige
Messungen
nur
Tag
vorgenommen
.
durfte
geschehen
Messergebnisse
Berechnung
Nachtzeit
maßgeblichen
Beurteilungspegels
zugrunde
legen
Abschnitt
Anhangs
"
Ermittlung
Geräuschimmissionen
"
TA-Lärm
.
Vorgehensweise
Sachverständigen
steht
auch
Einklang
Regelung
Abschnitt
Abs.
Anhangs
"
Ermittlung
Geräuschimmissionen
"
TA-Lärm
Beurteilungspegel
Beurteilungszeiten
tags
nachts
getrennt
ermitteln
ist
.
bedeutet
Ansicht
Beklagten
tatsächliche
Geräuscheinwirkung
tags
auch
Nachtzeit
gemessen
werden
muss
.
nächtliche
Geräuschmessungen
bestand
Anlass
.
ist
vorgetragen
ersichtlich
Kühlaggregate
nachts
anders
arbeiten
tagsüber
.
Revisionsrechtlich
beanstanden
ist
auch
Annahme
Beklagte
habe
bewiesen
Kläger
Kühlaggregaten
ausgehenden
Geräusche
Errichtung
Wohnungen
bekannt
gewesen
seien
erwartenden
Lärmbelastung
Errichtung
abgeraten
worden
sei
.
Feststellungen
Revision
hinnimmt
ist
Senat
gebunden
.
hat
Folge
Gedanken
Priorität
überhaupt
tragfähig
ist
vgl.
Senat
f.
;
261
.
hier
Bedeutung
zukommt
.
Zwar
waren
Maschinenräume
schon
vorhanden
Kläger
Wohnungen
errichtete
;
objektiv
waren
besondere
Vorkehrungen
Schutz
Geräuschimmissionen
erforderlich
.
kommt
jedoch
Zusammenhang
Kläger
Kenntnis
Kühlaggregate
verursachten
Geräusche
treuwidrig
"
Lärm
"
gebaut
hat
.
Rechtsfehlerhaft
hat
Berufungsgericht
jedoch
entscheidungserheblich
angesehen
Errichtung
Wohnungen
Vorschriften
DIN
beachtet
worden
sind
.
ist
zwar
zutreffend
ausgegangen
Geräuschimmission
beeinträchtigte
Grundstückseigentümer
Eigentum
so
nutzen
darf
richtig
erscheint
seinerseits
Schutzmaßnahmen
ergreifen
muss
rechtswidrige
Lärmbelästigung
abzuwehren
vermindern
Senat
m.w
.
.
hier
geht
nachträgliche
Schallschutzmaßnahmen
Frage
Sachverständigengutachtens
fachgerecht
installierten
Kühlaggregaten
nur
richtwertüberschreitende
Lärmeinwirkung
Räume
Klägers
ausgeht
Errichtung
Vorschriften
Mindestanforderungen
Schallschutz
Hochbau
handelt
.
14
.
Juni
unbeachtet
blieben
.
ist
klären
Abwehranspruch
beeinträchtigten
Eigentümers
auswirkt
Gebäude
Anfang
erforderlichen
Schallschutz
aufweist
.
Senat
hat
Frage
bisher
offen
gelassen
Urt
.
8
Juli
.
beantwortet
nunmehr
Anlehnung
Rechtsprechung
Reichsgerichts
Fortführung
Hammerschmiede-Entscheidung
Anspruch
besteht
Geräuschimmission
Fall
Einhaltung
Schallschutzvorschriften
Grenzen
zulässigen
Richtwerte
hielte
Ergebnis
ebenso
.
;
4
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Staudinger/Roth
§
Rdn
.
;
Staudinger/Gursky
§
Rdn
.
.
ergibt
§
.
Verbot
widersprüchlichen
§
ist
vereinbaren
Grundstückseigentümer
Geräuschimmissionen
ordnungsgemäß
installierter
Anlagen
nur
zulässigen
Richtwerte
beeinträchtigt
wird
seinerseits
Bebauung
Grundstücks
geltenden
Mindestanforderungen
Schallschutz
eingehalten
hat
uneingeschränkten
Abwehranspruch
gewähren
.
Vielmehr
ist
Beeinträchtigung
Fall
unwesentlich
anzusehen
;
Grundstückseigentümer
ist
§
Abs.
Satz
Duldung
verpflichtet
.
gilt
Ansicht
Berufungsgerichts
auch
dann
Geräuschimmissionen
besonders
anfälligen
Zustand
Eigentums
schuldhaft
herbeigeführt
hat
.
Mitverantwortung
beeinträchtigten
Eigentümers
eingetretene
Störung
setzt
nämlich
Schuldvorwurf
m.w
.
.
Somit
muss
Berufungsgericht
aufklären
Beklagte
Tatsacheninstanzen
berufen
hat
Kühlaggregate
nur
richtwertüberschreitende
Geräuscheinwirkung
Schlafräume
Klägers
zwar
auch
zweiten
Obergeschoß
liegenden
Räume
Sachverständige
bisher
Messungen
vorgenommen
hat
verursachen
Missachtung
Schallschutzanforderungen
errichtet
wurden
.
Ist
Fall
scheidet
Anspruch
Klägers
§
Abs.
.
Überschreiten
Geräuschimmissionen
jedoch
zulässigen
Richtwert
auch
Fall
Einhaltung
Vorschriften
ist
§
Abs.
Satz
Indiz
wesentliche
Beeinträchtigung
Senat
.
13
.
Februar
1318
;
Urt
.
8
.
Oktober
.
Allerdings
kann
Grenze
Einzelfall
zumutbaren
Geräuschbelästigung
mathematisch
exakt
nur
wertender
Beurteilung
festgesetzt
werden
Senat
261
265
;
Urt
.
26
.
September
;
Urt
.
27
.
Oktober
.
wesentliche
Beeinträchtigung
vorliegt
beurteilt
Empfinden
verständigen
Durchschnittsmenschen
Würdigung
anderer
öffentlicher
privater
Belange
zuzumuten
ist
siehe
nur
Senat
43
;
Urt
.
27
.
Oktober
.
indiziellen
Bedeutung
Richtwertüberschreitung
§
Abs.
Satz
ist
abzuweichen
besondere
Umstände
Einzelfalls
gebieten
Senat
.
8
.
Oktober
aaO
.
wird
Berufungsgericht
gegebenenfalls
eigenen
Eindruck
Lästigkeit
Geräuscheinwirkungen
verschaffen
müssen
.
Gelangt
Ergebnis
wesentliche
Beeinträchtigung
Eigentums
Klägers
vorliegt
wird
Nichteinhaltung
Schallschutzvorschriften
herrührende
Mitverantwortung
berücksichtigen
haben
.
Möglich
ist
nämlich
Beklagte
gezwungen
ist
Einhaltung
Richtwerte
aufwendigere
Maßnahmen
ergreifen
Einhaltung
Schallschutzvorschriften
Haus
Klägers
erforderlich
wäre
.
Mehraufwand
belasten
wäre
Mitverantwortung
Klägers
unbillig
.
Verurteilung
müsste
eingeschränkt
werden
geeignete
Maßnahmen
ergreifen
verhindern
Kühlaggregaten
ausgehenden
Geräusche
zulässigen
auch
dann
überschreiten
Schalldämmung
aufsteigenden
Wände
Trenndecken
ausreichend
wäre
.
4
.
ist
Berufungsurteil
aufzuheben
Sache
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Abs.
notwendigen
Feststellungen
nachholen
kann
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
05.10.2006