NAMEN Verkündet : 15 . Februar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja § Abs. ; § Abs. Satz Abs. § Abs. erfasst auch Veräußerung Grundstücks Einwirkungen Nachbargrundstück ausgehen Rechtsstreits Abwehr Einwirkungen § Abs. . V.m . ; Übernahme Rechtsnachfolger führt Rechtsvorgänger Rechtsstreit . Wurden Grundstücke Weise bebaut einzelne Geschosse aufstehenden Gebäude Teil jeweilige Nachbargrundstück hineinragen verschachtelte Bauweise bildet Geschoss natürlichwirtschaftlicher Betrachtung insgesamt Einheit Gebäude sind übergebauten Räume wesentlicher Bestandteil Grundstücks Gebäude steht Geschoss zuzuordnen ist Fortführung Senat Urt . 10 . Oktober . Wurden Grundstücke verschachtelter Bauweise bebaut ist § insoweit entsprechend anwendbar Beeinträchtigung Nutzung Räumen Eigentümers Grundstück geht Einwirkungen beruhen Grundstück liegenden Räumen eigentumsrechtlich anderen Grundstückseigentümer zuzurechnen sind ausgehen . Wurden Errichtung Gebäudes beeinträchtigten Grundstück zuzuordnen ist Anforderungen Schallschutz eingehalten ist Grundstückseigentümer Duldung Geräuschimmission verpflichtet Einhaltung Anforderungen Grenzen zulässigen Richtwerte hielte ; werden auch gedachter Einhaltung Schallschutzanforderungen zulässigen Richtwerte überschritten führt wesentlichen Beeinträchtigung Grundstückseigentümer abwehren könnte muss Störer nur Maßnahmen durchführen verhindern Geräuschimmission zulässigen Richtwerte auch dann überschreiten Schallschutzanforderungen eingehalten worden wären . . 15 . Februar V. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 15 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 2 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 5 . Oktober aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger ist Eigentümer Flurstücks Nr. 290/2 . Eigentümerin angrenzenden Flurstücks Nr. war März Beklagte . errichtete Parteien vereinbarten wechselseitigen Überbaurechts Teil Flurstück Klägers Teil damals gehörenden Flurstück u.a. Räume Kühlaggregate Grundstück betriebenen Supermarkt aufstellte Maschinenräume . Später errichtete Kläger Wohnungen Flurstücken Nr. Nr. teilweise Maschinenräumen befinden verschachtelte Bauweise . Kläger verlangt Beklagten Durchführung Maßnahmen verhindern Kühlaggregaten ausgehende Lärm Schlafräume ersten zweiten Obergeschoß Hauses Richtwert Nachtzeit übersteigt . Landgericht hat Klage stattgegeben . Berufung Beklagten ist erfolglos geblieben . Senat zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Klageabweisungsantrag . Kläger beantragt Zurückweisung Rechtsmittels . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht bejaht Anspruch Klägers Beseitigung Lärmbeeinträchtigung § Abs. Satz . könne offen bleiben § verschachtelten Bauweise Anwendung finde . erster Instanz eingeholten Sachverständigengutachten ergebe jedenfalls Eigentum Klägers wesentlich beeinträchtigt werde . sei Glauben Duldung Geräuschimmissionen verpflichtet . Beklagte habe nämlich bewiesen Kläger Ausmaß Kühlaggregaten ausgehenden Geräusche Errichtung Wohnungen bekannt gewesen erwartenden Lärmbeeinträchtigung Errichtung abgeraten worden sei . Geltendmachung Beseitigungsanspruchs stehe ebenfalls Errichtung Wohnungen erforderliche Schallschutz gewahrt worden sei . Kläger müsse auch nachträglichen Maßnahmen Einhaltung Schallschutzvorschriften Wohnungen ergreifen . hält revisionsrechtlichen Nachprüfung nur Teil stand . II . 1 . Erfolg rügt Revision Berufungsgericht Beklagte passivlegitimiert angesehen hat . Eigentum Flurstück Nr. Rechtshängigkeit Klage Sohn übertragen hat ist Prozessverlauf unerheblich . besagt Eigentumswechsel Beklagte weiterhin Besitzerin Grundstücks Pachtvertrags ähnlichen Rechtsverhältnisses ist . reichte Störerin . S. § Abs. anzusehen vgl. Senat m.w . . Punkt bedarf allerdings weiteren Klärung . hat Eigentumsübertragung Einfluss Parteistellung Beklagten auch Störerin ist . folgt § Abs. Satz . Vorschrift entsprechend anzuwenden ist Anspruch § Abs. Grundstück ausgehenden Eigentumsbeeinträchtigung geltend gemacht Grundstück Rechtsstreits veräußert wird ist umstritten . ältere obergerichtliche Rechtsprechung . 275 ; OLG OLG . 184 ; OLG hat Frage verneint ; Ansicht vertritt 21 . Aufl . Rdn . . wendet neuere obergerichtliche Rechtsprechung 1000 ; KG KGReport 57 ; vgl. auch OLG Justiz Vorschrift § Abs. Satz auch Fall ; Ansicht wird überwiegenden Kommentarliteratur vertreten jedenfalls Haftung Grundstückseigentümers Zustandsstörer geht 3 . Aufl . Rdn . m.umfangr . Schrifttum ; 5 . Aufl . Rdn . 6 ; Zöller/Greger 26 . Aufl . Rdn . 3 ; . 66 . Aufl . Rdn . . Senat hat Frage bisher offen gelassen . beantwortet nunmehr Veräußerung Grundstücks Einwirkungen Nachbargrundstück ausgehen Rechtsstreits Abwehr Einwirkungen § Abs. . V.m . Einfluss Verlauf Rechtsstreits hat ebenso schon f. . Unerheblich ist Fall emittierende Grundstück streitbefangen . S. § Abs. ansieht . Maßgebend Anwendung Abs. Satz Vorschrift ist nämlich § Abs. . ist Sonderregelung Veräußerung Grundstücken anhängigen Rechtsstreits enthalten Bestimmung § Abs. vorgeht siehe nur 66 . Aufl . § Rdn . 1 ; 3 . Aufl . Rdn . . erfasst einhelliger Auffassung auch Streitigkeiten nachbarrechtliche Rechte Pflichten aaO ; aaO Rdn . 3 ; Hk-ZPO/Saenger 2 . Aufl . Rdn . 4 ; aaO Rdn . 9 ; Musielak/Foerste 5 . Aufl . § Rdn . 3 ; Stein/Jonas/Schumann 21 . Aufl . § Rdn . 1 ; 28 . Aufl . § Rdn . 1 ; Zöller/Greger 26 . Aufl . § Rdn . [ allerdings § Klagen Grundstückseigentümers Beeinträchtigung tums Beseitigung beeinträchtigenden Zustands anwendet Beispiel § ergeben . hat Grund Fall Reichsgericht zutreffend ausgedrückt hat " bildlich gesprochen Grundstück berechtigte verpflichtete Subjekt jeweilige Eigentümer nur Vertreter erscheint . " So liegen Dinge Anwendungsbereich § . Abs. Vorschrift müssen Einwirkungen gegebenenfalls Abs. abgewehrt werden können bestimmten Nutzung eigentumsbeeinträchtigenden Zustand Grundstücks beruhen Senat . 22 . September . Anders ist Einwirkungen Handlung beruhen tun hat . ist Beispiel Fall Stein Nachbargrundstück wirft Straßenmusikant Anlieger störende Geräusche erzeugt . Derartige Einwirkungen fallen § . Macht Rechtsnachfolger veräußernden Grundstückseigentümers Berechtigung Rechtsstreit übernehmen Gebrauch ist Antrags Prozessgegners auch Übernahme verpflichtet § Abs. führt Rechtsvorgänger Rechtsstreit § Abs. weiter aaO Rdn . . Somit änderte Übertragung Grundstückseigentums Sohn verfahrensrechtlichen Parteistellung Beklagten . 2 . Ebenfalls Erfolg rügt Revision Berufungsgericht Weiteres Eigentum Klägers auch früher Beklagten gehörenden Flurstück Nr. errichteten Räumen ausgegangen ist . Wurden nebeneinander liegende Grundstücke Weise einheitlichen Gebäude bebaut Grundstücksgrenze Gebäude durchschneidet lässt Frage Eigentum Gebäude unmittelbar Gesetz beantworten . bestimmt einheitliche Eigentum gesamten Gebäude stellt also Gebäudeeinheit Vordergrund ; § Abs. vorgeschriebene Bindung Eigentums Gebäude Grundstückseigentum führt vertikalen Aufspaltung Eigentums Gebäude . muss Lösung Sachlage ergebenden Widerspruchs gesucht werden widerstreitenden Gesetzesbestimmungen Interessen Beteiligten angemessen berücksichtigt ; ist Zweckgedanke Überbauvorschriften wirtschaftliche Werte erhalten Senat maßgebend vgl. Senat f. ; f. ; f. . . Fall sogenannten Eigengrenzüberbaus erhält Senatsrechtsprechung § geregelte Grundsatz einheitlichen Eigentums Sache Vorrang § Abs. vorgesehenen Bindung Eigentums Gebäude Grundstückseigentum ; überschreitet Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke Bau Grundstücke Grenze wird hinüber gebaute Gebäudeteil Bestandteil überbauten Grundstücks Gebäude bildet einheitliches Ganzes darstellt wesentlichen Bestandteil Grundstücks übergebaut wurde Senat 314 ; Urt . 12 . Oktober ; Urt . 10 . Oktober . -9- gilt Fall Teilung Grundstücks Weise aufstehendes Gebäude Grenze neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird . Gelangen Grundstücke Eigentum verschiedener Personen ist Eigentum Gebäude Ganzem Umfang Lage wirtschaftlicher Bedeutung eindeutig maßgebende Teil Grundstücke befindet Eigentum Grundstück verbunden Senat . 10 . Oktober aaO m.w . . Nur Grenzziehung Trennung Gebäudes wirtschaftlich selbständige Einheiten führt kann Gebäudeteil eigentumsrechtlich Grundstück zugeordnet werden steht Grundsatz vertikalen Teilung Gedanken § Abs. ; Senat . 10 . Oktober . Ragt jedoch Teil Gebäudes Nachbargrundstück findet Teil auch nur Geschossen handelt wiederum § Anwendung ; Ausdruck gekommenen Grundsatz wirtschaftliche Werte möglichst erhalten werden Räume Größe Lage baulichen Eigenart wirtschaftlichen Nutzung Gebäudeteil zugeordnet sind auch eigentumsrechtlich Gebäudeteil zugeordnet sind also Eigentum Grundstück verbunden maßgebende Teil Gebäudes befindet Senat . 10 . Oktober aaO . hier vorliegenden Fall wechselseitigen Überbaus einzelner Geschosse gilt vgl. Senat f. ; . Geschoss insgesamt Lage baulichen Gestaltung wirtschaftlichen Nutzung Einheit Gebäude bildet führt Vorrang § ebenfalls Ausdruck gekommenen Gesichtspunkts natürlich-wirtschaftlichen Einheit Gebäuden § Abs. bestimmten Zuordnung Grundstückseigentum . gentümer Räume übergebauten Geschossen ist somit Grundstück gehört Gebäude befindet Geschosse natürlicher wirtschaftlicher Betrachtung zuzuordnen sind . Kläger hat Schlafräume Teil Flurstück Nr. Teil Flurstück Nr. errichtet zwar teilweise Maschinenräumen Beklagten Teil damals gehörenden Flurstück Nr. Teil Flurstück Nr. Klägers errichtet wurden . Maschinenräume sind somit auch Überbau Flurstück Nr. befinden eigentumsrechtlich Flurstück Nr. zuzuordnen Räume liegenden Geschossen auch insoweit Eigentum Klägers stehen Flurstück Nr. errichtet wurden . vertikale Teilung Eigentums Gebäuden führt Einheiten Geschossen baulichen Gestaltung tatsächlichen Nutzung Grundstücksgrenze eigentumsrechtlich durchtrennt werden widerspricht natürlich-wirtschaftlichen Betrachtungsweise insbesondere Interessen Grundstückseigentümer . 3 . Rechtsfehlerhaft hat Berufungsgericht jedoch Beseitigungsanspruch Klägers § Abs. Satz bejaht . bisherigen Feststellungen tragen Annahme . Berufungsgericht durfte offen lassen verschachtelten Bauweise § Anwendung findet . fehlt Berufungsurteil Grundlage Feststellung Kühlaggregaten ausgehenden Geräusche Nutzung wesentlich beeinträchtigen . Inhalt Umfang Abwehranspruchs Abs. Einzelnen ergeben hier nämlich chen Regelung Nachbarrechts Senat . 12 November also § . Voraussetzung Anwendung Vorschrift ist allerdings Grundstücksgrenze überschreitende Einwirkung . Erfordernis erklärt grundstücksbezogenen Regelungszusammenhang Norm enge Bindung nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses voraussetzt vgl. Senat m.w . . fehlt Nutzung Teils Grundstücks Nutzung anderen Teils Grundstücks beeinträchtigt wird ; hat Senat Beeinträchtigungen angenommen Mietwohnung andere Mietwohnung Grundstücks ausgehen . Hier liegt jedoch anders . Zwar geht ebenfalls Einwirkungen anderen Stockwerk Grundstücks herrühren . Besonderheit besteht Gebäude benachbarten Grundstücken errichtet wurden vorstehend 2 . dargelegt Einwirkung betroffenen Stockwerke Wohnräumen anderen Grundstückseigentümer gehören Geschoss Einwirkung ausgeht . Umstand Eigentumslage Grundstücken vertikalen Teilung Eigentums aufstehenden Baulichkeiten fortsetzt verschachtelter Bauweise errichteten Gebäude eigentumsrechtlich gesamten Kellergeschoss Maschinenräumen Rechtnachfolger Beklagten Stockwerken Wohnund Schlafräumen insgesamt Kläger zuzuordnen ist führt rechtlich tatsächlich Fall vergleichbaren Situation Maschinenräume ausschließlich Flurstück Nr. ausschließlich Flurstück Nr. befinden . ist insoweit anwendbar Beeinträchtigung Nutzung Räumen Eigentümers Grundstück geht kungen beruhen Grundstück liegenden Räumen eigentumsrechtlich anderen Eigentümer zuzuordnen sind ausgehen . Nur so kann sachgerechte Nutzung Grundstücken unerlässliche Interessenausgleich benachbarten Grundstückseigentümern Senat herbeigeführt werden . Maßstab Beurteilung Anspruchs Klägers ist somit insgesamt § . Beurteilung muss Berufungsgericht nachholen . Feststellung wesentlichen Beeinträchtigung Eigentums Klägers Ergebnisse erster Instanz eingeholten gestützt hat reicht . Unbegründet ist allerdings Rüge Revision Berufungsgericht habe Anspruch Beklagten Gewährung rechtlichen Gehörs Art . Abs. GG verletzt lediglich Feststellungen Geräuschimmissionen tagsüber getroffen habe Lärmschutz Nachtzeit habe entscheiden müssen . Zwar hat Sachverständige Messungen nur Tag vorgenommen . durfte geschehen Messergebnisse Berechnung Nachtzeit maßgeblichen Beurteilungspegels zugrunde legen Abschnitt Anhangs " Ermittlung Geräuschimmissionen " TA-Lärm . Vorgehensweise Sachverständigen steht auch Einklang Regelung Abschnitt Abs. Anhangs " Ermittlung Geräuschimmissionen " TA-Lärm Beurteilungspegel Beurteilungszeiten tags nachts getrennt ermitteln ist . bedeutet Ansicht Beklagten tatsächliche Geräuscheinwirkung tags auch Nachtzeit gemessen werden muss . nächtliche Geräuschmessungen bestand Anlass . ist vorgetragen ersichtlich Kühlaggregate nachts anders arbeiten tagsüber . Revisionsrechtlich beanstanden ist auch Annahme Beklagte habe bewiesen Kläger Kühlaggregaten ausgehenden Geräusche Errichtung Wohnungen bekannt gewesen seien erwartenden Lärmbelastung Errichtung abgeraten worden sei . Feststellungen Revision hinnimmt ist Senat gebunden . hat Folge Gedanken Priorität überhaupt tragfähig ist vgl. Senat f. ; 261 . hier Bedeutung zukommt . Zwar waren Maschinenräume schon vorhanden Kläger Wohnungen errichtete ; objektiv waren besondere Vorkehrungen Schutz Geräuschimmissionen erforderlich . kommt jedoch Zusammenhang Kläger Kenntnis Kühlaggregate verursachten Geräusche treuwidrig " Lärm " gebaut hat . Rechtsfehlerhaft hat Berufungsgericht jedoch entscheidungserheblich angesehen Errichtung Wohnungen Vorschriften DIN beachtet worden sind . ist zwar zutreffend ausgegangen Geräuschimmission beeinträchtigte Grundstückseigentümer Eigentum so nutzen darf richtig erscheint seinerseits Schutzmaßnahmen ergreifen muss rechtswidrige Lärmbelästigung abzuwehren vermindern Senat m.w . . hier geht nachträgliche Schallschutzmaßnahmen Frage Sachverständigengutachtens fachgerecht installierten Kühlaggregaten nur richtwertüberschreitende Lärmeinwirkung Räume Klägers ausgeht Errichtung Vorschriften Mindestanforderungen Schallschutz Hochbau handelt . 14 . Juni unbeachtet blieben . ist klären Abwehranspruch beeinträchtigten Eigentümers auswirkt Gebäude Anfang erforderlichen Schallschutz aufweist . Senat hat Frage bisher offen gelassen Urt . 8 Juli . beantwortet nunmehr Anlehnung Rechtsprechung Reichsgerichts Fortführung Hammerschmiede-Entscheidung Anspruch besteht Geräuschimmission Fall Einhaltung Schallschutzvorschriften Grenzen zulässigen Richtwerte hielte Ergebnis ebenso . ; 4 . Aufl . § Rdn . ; Staudinger/Roth § Rdn . ; Staudinger/Gursky § Rdn . . ergibt § . Verbot widersprüchlichen § ist vereinbaren Grundstückseigentümer Geräuschimmissionen ordnungsgemäß installierter Anlagen nur zulässigen Richtwerte beeinträchtigt wird seinerseits Bebauung Grundstücks geltenden Mindestanforderungen Schallschutz eingehalten hat uneingeschränkten Abwehranspruch gewähren . Vielmehr ist Beeinträchtigung Fall unwesentlich anzusehen ; Grundstückseigentümer ist § Abs. Satz Duldung verpflichtet . gilt Ansicht Berufungsgerichts auch dann Geräuschimmissionen besonders anfälligen Zustand Eigentums schuldhaft herbeigeführt hat . Mitverantwortung beeinträchtigten Eigentümers eingetretene Störung setzt nämlich Schuldvorwurf m.w . . Somit muss Berufungsgericht aufklären Beklagte Tatsacheninstanzen berufen hat Kühlaggregate nur richtwertüberschreitende Geräuscheinwirkung Schlafräume Klägers zwar auch zweiten Obergeschoß liegenden Räume Sachverständige bisher Messungen vorgenommen hat verursachen Missachtung Schallschutzanforderungen errichtet wurden . Ist Fall scheidet Anspruch Klägers § Abs. . Überschreiten Geräuschimmissionen jedoch zulässigen Richtwert auch Fall Einhaltung Vorschriften ist § Abs. Satz Indiz wesentliche Beeinträchtigung Senat . 13 . Februar 1318 ; Urt . 8 . Oktober . Allerdings kann Grenze Einzelfall zumutbaren Geräuschbelästigung mathematisch exakt nur wertender Beurteilung festgesetzt werden Senat 261 265 ; Urt . 26 . September ; Urt . 27 . Oktober . wesentliche Beeinträchtigung vorliegt beurteilt Empfinden verständigen Durchschnittsmenschen Würdigung anderer öffentlicher privater Belange zuzumuten ist siehe nur Senat 43 ; Urt . 27 . Oktober . indiziellen Bedeutung Richtwertüberschreitung § Abs. Satz ist abzuweichen besondere Umstände Einzelfalls gebieten Senat . 8 . Oktober aaO . wird Berufungsgericht gegebenenfalls eigenen Eindruck Lästigkeit Geräuscheinwirkungen verschaffen müssen . Gelangt Ergebnis wesentliche Beeinträchtigung Eigentums Klägers vorliegt wird Nichteinhaltung Schallschutzvorschriften herrührende Mitverantwortung berücksichtigen haben . Möglich ist nämlich Beklagte gezwungen ist Einhaltung Richtwerte aufwendigere Maßnahmen ergreifen Einhaltung Schallschutzvorschriften Haus Klägers erforderlich wäre . Mehraufwand belasten wäre Mitverantwortung Klägers unbillig . Verurteilung müsste eingeschränkt werden geeignete Maßnahmen ergreifen verhindern Kühlaggregaten ausgehenden Geräusche zulässigen auch dann überschreiten Schalldämmung aufsteigenden Wände Trenndecken ausreichend wäre . 4 . ist Berufungsurteil aufzuheben Sache Berufungsgericht zurückzuverweisen Abs. notwendigen Feststellungen nachholen kann . Schmidt-Räntsch Czub Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 05.10.2006