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840 lines
7.5 KiB

NAMEN
Verkündet
:
20
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Regelung
Teilungserklärung
teilende
Eigentümer
vorbehält
Flächen
Gemeinschaftseigentums
nachträglich
Sondernutzungsrechte
begründen
muss
sachenrechtlichen
Bestimmtheitsgrundsatz
genügen
.
Urteil
20
.
Januar
AG
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
20
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
3
.
Dezember
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
sind
Mitglieder
Wohnungseigentümergemeinschaft
Teilung
Grundstücks
Beklagten
entstanden
ist
.
gehören
Erdgeschoss
gelegenen
Wohnungsund
Teileigentumseinheiten
Nr.
2
11
20
34
.
Kläger
sind
Eigentümer
Wohnung
zweiten
Obergeschoss
.
24
Juli
geänderten
Teilungserklärung
ist
Beklagte
unwiderruflich
befugt
Erdgeschoss
gelegenen
Wohnungen
Teile
Gartenflächen
Terrassen
Sondernutzung
zuzuordnen
.
Befugnis
erlischt
jeweilige
Sondernutzungsrecht
Eintragung
Grundbuch
begünstigten
Teileigentums
.
notarieller
Urkunde
10
.
August
wies
Beklagte
Einheiten
Nr.
11
jeweils
Sondernutzungsrecht
näher
bezeichneten
Lageplan
eingezeichneten
Hofflächen
.
weitere
Zuweisung
Sondernutzungsflächen
ist
Einheiten
Nr.
geplant
.
Kläger
verlangen
Beklagten
unterlassen
künftig
Sonderrechtszuweisungen
Bezug
Gemeinschaftseigentum
stehenden
Freiflächen
vorzunehmen
.
Ferner
beantragen
Feststellung
vorgenommene
Zuweisung
Sondernutzungsrechten
Einheiten
unwirksam
ist
.
Amtsgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
ist
erfolglos
geblieben
.
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Kläger
beantragen
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hält
Feststellungsantrag
begründet
Beklagte
Zustimmung
übrigen
Miteigentümer
berechtigt
sei
Flächen
Gemeinschaftseigentums
Einheiten
Sondernutzungsrecht
zuzuordnen
.
Vorbehalt
Teilungserklärung
sei
Verstoßes
sachenrechtliche
Bestimmtheitsgebot
unwirksam
Festlegungen
Anzahl
Größe
Lage
begründenden
Sondernutzungsrechte
fehlten
.
II
.
Ausführungen
halten
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
Ergebnis
stand
.
1
.
Ausgangspunkt
zutreffend
nimmt
Berufungsgericht
teilende
Eigentümer
Teilungserklärung
ermächtigen
kann
Verkauf
Wohnungseigentumseinheiten
jeweiligen
Erwerber
Sondernutzungsrecht
bestimmten
Flächen
einzuräumen
Inhalt
näher
bestimmen
.
Gestaltung
ist
rechtlich
unbedenklich
Begünstigte
Eigentümer
Teileigentümereinheit
ist
vgl.
Senat
Urteil
2
.
Dezember
.
.
.
gilt
nur
Ermächtigung
bereits
bestehende
Sondernutzungsrechte
konkretisieren
ändern
auch
Vorbehalt
teilenden
Eigentümer
ermöglicht
Teile
Gemeinschaftseigentums
Mitgebrauch
übrigen
Wohnungseigentümer
ausgeschlossen
Sondernutzungsrechte
begründet
werden
sollen
späteren
Zeitpunkt
festzulegen
vgl.
KG
Sp
.
.
Richtig
ist
ferner
Vorbehalt
sachenrechtlichen
Bestimmtheitsgrundsatz
genügen
muss
.
Bestimmtheitserfordernis
Grundbuchrechts
gilt
auch
Inhalt
Sondereigentums
§
Abs.
WEG
Grundbuch
einzutragende
Sondernutzungsrecht
dinglichen
Wirkung
Rechts
:
Senat
Beschluss
24
November
.
Regelungen
Teilungserklärungen
Sondernutzungsrechte
verbindlich
festgelegt
werden
müssen
hinreichend
bestimmt
sein
Senat
Urteil
2
.
Dezember
.
.
verbindlichen
Festlegung
steht
gleich
Wohnungseigentümer
Teilungserklärung
Mitgebrauch
Gemeinschaftseigentum
stehenden
Fläche
sogleich
aufschiebend
bedingt
ausgeschlossen
werden
negative
Komponente
Sondernutzungsrechts
Folge
Mitwirkung
späteren
Zuweisung
Sondernutzungsrechts
Fläche
entbehrlich
ist
;
Rpfleger
;
DNotZ
;
OLG
;
OLG
.
Auch
Ermächtigung
teilende
Eigentümer
vorbehält
Sondernutzungsrechte
späteren
Zeitpunkt
begründen
muss
sachenrechtlichen
Bestimmtheitserfordernis
genügen
ebenso
:
;
Armbrüster
245
;
.
verlangt
Inhalt
dinglichen
Rechts
Eintragungen
Grundbuch
eindeutig
erkennen
kann
vgl.
Senat
Beschluss
28
.
April
.
10
;
Beschluss
26
.
Januar
.
;
gilt
Inhalt
Sondereigentums
entsprechend
.
Inhalt
gehören
Regelungen
Teilungserklärung
Vereinbarungscharakter
vgl.
§
Abs.
11
.
Aufl
.
.
Bauer/v
.
2
.
Aufl
.
.
.
auch
Ermächtigungen
Entscheidungen
Gesetz
Vereinbarung
Wohnungseigentümer
bedürfen
teilenden
Eigentümer
übertragen
werden
.
Sondernutzungsrechte
Entstehen
werdenden
Wohnungseigentümergemeinschaft
nur
Vereinbarung
Wohnungseigentümer
begründet
werden
können
Senat
Beschluss
20
.
September
hat
Regelung
Kompetenz
teilenden
Eigentümer
vorbehalten
bleibt
barungscharakter
gehört
Grundbuch
eingetragen
wird
Inhalt
Sondereigentums
.
Rechtsfehler
nimmt
Berufungsgericht
hier
beurteilende
Vorbehalt
sachenrechtlichen
Bestimmtheitsgrundsatz
genügt
.
Formulierung
Beklagte
sei
befugt
"
Teile
Gartenflächen
Terrassen
Sondernutzung
zuzuordnen
lässt
offen
Flächen
Gemeinschaftseigentums
Befugnis
bezieht
.
sind
Lageplan
ersichtlich
noch
anderer
Form
beschrieben
.
Begrenzung
"
Teile
"
Gartenflächen
kann
Vorbehalt
auch
Befugnis
verstanden
werden
Gartenflächen
Sondernutzungsrechte
begründen
weitgefassten
Änderungsvorbehalten
vgl.
OLG
f.
;
Bestimmtheitsgrundsatz
wäre
auch
dann
allerdings
nur
genügt
zweifelsfrei
feststünde
Teile
Gemeinschaftseigentums
Gartenflächen
anzusehen
sind
.
bestimmter
Inhalt
Ermächtigung
lässt
auch
Wege
Auslegung
feststellen
.
Berufungsgericht
hat
allerdings
versäumt
Feststellungen
treffen
24
Juli
vorgenommene
Änderung
Teilungserklärung
maßgeblichen
Änderungsvorbehalt
enthält
Grundbuch
eingetragen
worden
ist
.
Nur
dann
ist
Inhalt
Sondereigentums
geworden
muss
sachenrechtlichen
Bestimmtheitsgrundsatz
genügen
.
2
.
Rechtsfehler
hat
indes
ausgewirkt
§
.
Ist
Änderung
Teilungserklärung
Grundbuch
eingetragen
noch
schuldrechtlicher
Wirkung
Parteien
vereinbart
worden
fehlt
Verhältnis
Klägern
vornherein
Berechtigung
Beklagten
Sondernutzungsrechte
begründen
.
Wäre
Änderungsvorbehalt
nur
schuldrechtlich
vereinbart
worden
stünde
Wirksamkeit
sachenrechtlichen
Bestimmtheitsgebot
trennende
Grundsatz
Übertragung
Gesetz
Wohnungseigentümern
vorbehaltenen
Kompetenz
Wohnungseigentümer
Ermächtigung
bedarf
Ausmaß
Umfang
folgenden
Belastungen
Wohnungseigentümer
zweifelsfrei
erkennen
lässt
vgl.
Senat
Beschluss
20
.
September
;
kritisch
:
Sondernutzungsrechte
Begründung
Wohnungseigentumsrecht
S.
.
.
Vorbehalt
teilenden
Eigentümer
berechtigt
einzelnen
Wohnungen
nachträglich
Sondernutzungsrechte
zuzuordnen
ist
nur
wirksam
erkennen
lässt
Flächen
Begründung
Sondernutzungsrechten
herangezogen
werden
können
.
Festlegung
betroffenen
Gemeinschaftseigentums
kann
zwar
weit
gefasst
sein
also
große
Teile
Gemeinschaftseigentums
umfassen
.
Bestimmtheitsgrundsatz
soll
nur
gewährleisten
Inhalt
Umfang
Kompetenzübertragung
zweifelsfrei
feststehen
aber
gesonderten
Prüfung
vorbehaltenen
Inhaltskontrolle
Klausel
vgl.
:
Senat
Urteil
2
.
Dezember
.
.
ersetzen
.
Unerlässlich
ist
aber
Vorbehalt
unbefangenen
Betrachter
klare
Vorstellung
vermittelt
Teile
Gemeinschaftseigentums
einseitige
Erklärung
Berechtigten
Mitgebrauch
Eigentümer
§
Abs.
entzogen
werden
können
vgl.
298
;
Armbrüster
.
Anforderungen
genügt
hier
beurteilende
Vorbehalt
.
bereits
dargelegt
oben
II
.
1
.
lässt
Begründung
Sondernutzungsrechten
vorgesehenen
Flächen
erkennen
.
Auch
griff
"
Terrasse
vgl.
Urteil
8
Juli
.
eignet
Umfang
Ermächtigung
einzugrenzen
Terrassen
unterschiedlichster
Größen
gibt
.
Andere
Anhaltspunkte
bestimmen
ließe
Ausmaß
Gemeinschaftseigentum
stehenden
Gartenflächen
insgesamt
je
Wohnungseinheit
Ermächtigung
Sondernutzung
zugeführt
werden
können
enthält
Teilungserklärung
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Czub
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung