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1255 lines
10 KiB

NAMEN
Verkündet
:
19
.
April
Weschenfelder
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
8
.
März
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
22
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
10
.
April
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Beklagten
Zahlung
Zinsen
verurteilt
worden
sind
.
Umfang
Aufhebung
wird
Berufung
Kläger
Urteil
13
.
Zivilkammer
Landgerichts
10
.
Dezember
zurückgewiesen
.
Kläger
tragen
Kosten
Rechtsmittelverfahren
.
Tatbestand
:
Beklagten
gehörte
je
½
Eigentumswohnung
nachfolgend
:
Wohnung
Nr.
Haus
Wohnungen
.
Eigentümer
Wohnung
Nr.
waren
Eheleute
B.
.
Wohnung
betreffenden
Grundbuch
war
Beklagten
ersten
Verkaufsfall
bestelltes
Vorkaufsrecht
eingetragen
.
Eheleute
B.
wiesen
Beklagten
August
Übertragung
Vorkaufsrechts
Dritte
unzulässig
hielten
.
notariellem
Vertrag
20
.
Mai
verkauften
Beklagten
Klägern
Wohnung
Nr.
übertrugen
Vorkaufsrecht
.
Feststellung
Vorkaufsrecht
Vertrag
übertragen
wurde
gerichtete
Klage
Eheleute
Kläger
Beklagten
war
erfolgreich
.
verlangten
Kläger
Beklagten
September
Schadensersatz
fehlgeschlagenen
Vorkaufsrechtsübertragung
.
Beklagten
boten
Zahlung
erklärten
bereit
Verkauf
Wohnung
Nr.
Vorkaufsrecht
auszuüben
sodann
Wohnung
Kläger
verkaufen
.
1
.
Februar
Klageerhebung
verkauften
Eheleute
Wohnung
.
teilten
Kläger
Beklagten
Anfang
März
18
.
März
Vorkaufsrechtsausübung
bereit
erklärten
.
kam
jedoch
Parteien
Einigung
Art
Weise
Ausübung
Rechts
Abwicklung
Kaufvertrags
erzielten
.
Kläger
haben
Beklagten
Zahlung
Minderung
Werts
Wohnung
Nr.
verlangt
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Oberlandesgericht
hat
Beklagten
Zahlung
Zinsen
Ersatz
vergebliche
Aufwendungen
verurteilt
.
beschränkt
zugelassenen
Revision
wollen
Beklagten
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
erreichen
.
Vorsorglich
haben
Nichtzulassungsbeschwerde
eingelegt
.
Kläger
beantragen
Zurückweisung
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
Ansicht
Berufungsgerichts
war
Wohnung
Nr.
unwirksamen
Übertragung
Vorkaufsrechts
Mangel
behaftet
.
Beklagten
seien
jedoch
Schadensersatz
verpflichtet
Verpflichtung
Übertragung
Vorkaufsrechts
schuldhaft
hätten
nachkommen
können
.
Kläger
Erwerb
Wohnung
Nr.
auch
verfolgte
Ziel
Vorkaufsrecht
Wohnung
Nr.
erhalten
Weise
später
Deckung
Wohnbedarfs
Wohnung
Nr.
erwerben
erreichen
könnten
seien
gezwungen
anderen
Wohnung
umzusehen
.
könnten
Beklagten
Schadensersatz
Leistung
Ersatz
Kosten
verlangen
Zusammenhang
Erwerb
Wohnung
Nr.
entstanden
seien
Umzug
erneut
anfallen
würden
nämlich
Maklerkosten
Grundbuchkosten
Grunderwerbsteuer
Umzugskosten
Renovierungskosten
.
Anspruch
sei
gemindert
;
könne
notwendigen
Sicherheit
festgestellt
werden
Kläger
Ausübung
Vorkaufsrechts
Beklagten
Übernahme
Wohnung
Nr.
vorwerfbar
vereitelt
hätten
.
II
.
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Revision
ist
insgesamt
statthaft
§
Abs.
Nr.
.
Zwar
hat
Berufungsgericht
Tenor
auch
Gründen
Ende
angefochtenen
Urteils
Revision
nur
beschränkt
zugelassen
nämlich
grundsätzlich
bedeutsam
gehaltenen
Frage
missglückte
Übertragung
subjektiv-persönlichen
Vorkaufsrechts
Mangel
gleichzeitig
verkauften
Eigentumswohnung
darstellt
wertmäßig
bemessen
ist
Fall
Schaden
gemachten
Aufwendungen
richtet
.
Beschränkung
Zulassung
Rechtsmittels
ist
aber
unzulässig
.
Zulassung
Revision
kann
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
nur
tatsächlich
rechtlich
selbständigen
Teil
Gesamtstreitstoffs
beschränkt
werden
Gegenstand
Teilurteils
sein
Revisionskläger
selbst
Revision
beschränken
könnte
;
unzulässig
ist
Zulassung
Anspruchsgrundlagen
bestimmte
Rechtsfragen
beschränken
siehe
nur
Urteil
20
.
Mai
XI
.
scheidet
hier
beschränkte
Revisionszulassung
.
Berufungsgericht
will
bestimmte
Rechtsfragen
geklärt
wissen
nur
abtrennbaren
Teil
Streitgegenstands
betreffen
.
Allerdings
kommt
Grund
Zulassung
bestimmte
Rechtsfrage
ist
Berufungsgericht
Nachteil
nur
Prozesspartei
entschieden
hat
Beschränkung
Zulassung
Revision
Prozessparteien
Betracht
;
Revisionszulassung
wirkt
Fall
gegnerischen
Partei
Urteil
anderen
Grund
angreift
Beschluss
8
.
Mai
XI
.
.
So
liegt
hier
jedoch
.
Berufungsgericht
Klage
Teil
stattgegeben
hat
gestützt
Antwort
gestellten
Fragen
kann
Zulassungsentscheidung
hinreichender
Deutlichkeit
entnommen
werden
nur
Klägern
Gelegenheit
Überprüfung
Urteils
geben
wollte
.
Unklarheit
hat
Folge
Revision
Beschränkung
zugelassen
ist
.
Ansicht
Kläger
hat
Berufungsgericht
Zulassung
Revision
auch
wirksam
Grund
Klageanspruchs
beschränkt
Folge
Entscheidung
Mitverschulden
Kläger
verhält
Überprüfung
Revisionsgericht
unterliegt
.
Zwar
kann
Revisionszulassung
wirksam
Mitverschuldenseinwand
beschränkt
werden
;
Voraussetzung
ist
aber
Berufungsgericht
befugt
gewesen
wäre
zunächst
Grundurteil
§
erlassen
Frage
Mitverschuldens
Betragsverfahren
vorzubehalten
Urteil
15
November
.
Möglichkeit
war
hier
gegeben
.
Frage
mitwirkenden
Verschuldens
Klägers
darf
nämlich
Betragsverfahren
vorbehalten
bleiben
Einwand
Mitverschuldens
Grund
Haftung
trennen
lässt
einheitlich
würdigenden
Schadensereignis
ableitet
Urteil
15
November
aaO
.
So
liegt
Fall
hier
.
Beklagten
werfen
Klägern
Freistellungserklärung
abgegeben
Fall
Ausübung
Vorkaufsrechts
fälligen
Kaufpreis
bereitgestellt
haben
.
Einwand
Mitverschuldens
erstreckt
somit
erster
Linie
Entstehung
Schadens
§
Abs.
berührt
auch
Grund
Anspruchs
nur
Höhe
.
hätte
Berufungsgericht
bereits
Erlass
Zwischenurteils
Anspruchsgrund
etwaiges
Mitverschulden
Kläger
berücksichtigen
müssen
.
Fehlt
somit
wirksamen
Beschränkung
Zulassung
Revision
ist
ausschließlich
Beschränkung
Zulassung
unwirksam
;
Revision
ist
unbeschränkt
zugelassen
.
Beklagten
vorsorglich
eingelegte
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
gegenstandslos
Beschluss
1
.
März
.
1
;
Beschluss
24
Juli
juris
.
2
.
Revision
ist
begründet
.
Kläger
haben
Minderungsrecht
;
auch
steht
Schadensersatz
Aufwendungsersatz
.
Zutreffend
nimmt
Berufungsgericht
Minderungsrecht
§
Abs.
§
Abs.
§
Nr.
Alt
.
§
ausgeschlossen
ist
verkaufte
Eigentumswohnung
Mangel
behaftet
war
.
hier
maßgeblichen
Rechtslage
1
.
Januar
ist
Sache
u.a.
dann
mangelhaft
Gefahrübergang
vereinbarte
Beschaffenheit
hat
§
Abs.
Satz
;
können
Eigenschaften
Sache
Beschaffenheit
Sinne
§
Abs.
Satz
sein
also
Faktoren
Sache
selbst
anhaften
auch
Beziehungen
Sache
Umwelt
Verkehrsauffassung
Wertschätzung
Sache
haben
vgl.
Senat
Urteil
5
November
.
.
Beziehung
Ursprung
selbst
haben
muss
subjektiv-persönlichen
Vorkaufsrecht
Nachbarwohnung
verkauften
Wohnung
fehlt
tatsächliche
Bezug
ausreicht
bedarf
hier
Entscheidung
.
lässt
feststellen
Parteien
Beschaffenheit
Wohnung
Nr.
dahingehend
vereinbart
haben
subjektivpersönliche
Vorkaufsrecht
gehören
sollte
.
Gegenrüge
ist
erhoben
worden
;
Revisionserwiderung
hält
Annahme
Nichtausübung
Vorkaufsrechts
könne
Sachmangel
verkauften
Eigentumswohnung
abgesehen
werden
vielmehr
rechtsfehlerhaft
.
ist
unterbliebene
Übertragung
Vorkaufsrechts
Mangel
anzusehen
so
Kläger
Minderungsrecht
haben
.
Anspruch
Schadensersatz
Leistung
§
Abs.
Abs.
§
§
§
Abs.
Satz
Alt
.
haben
Kläger
zwar
Grunde
Beklagten
Verpflichtung
Übertragung
Vorkaufsrechts
erfüllen
können
Pflichtverletzung
Abrede
stellen
vertreten
haben
.
Kläger
haben
Pflichtverletzung
entstandenen
Schaden
dargelegt
noch
Anhaltspunkte
Schadensschätzung
Berufungsgericht
vorgetragen
.
durchgängig
vertretenen
Ansicht
kommt
Schadensberechnung
Wert
Vorkaufsrecht
gehabt
hat
.
maßgeblichen
Zeitpunkt
letzten
mündlichen
Verhandlung
Berufungsgericht
war
ausschließlich
ersten
Verkaufsfall
bestellte
Recht
erloschen
Beklagten
ausgeübt
haben
.
Kläger
hätten
Schaden
Weise
berechnen
müssen
hypothetische
Vermögenslage
wirksamen
Übertragung
Vorkaufsrechts
Ausübung
Jahr
Vermögenslage
vergleichen
nunmehr
befinden
.
haben
getan
.
haben
Berufungsinstanz
geltend
gemacht
Schadenspositionen
Umzugskosten
-9-
Grunderwerbsteuer
Aufwendungen
Wohnungssuche
Fahrten
Wohnungsrenovierung
zusätzliche
Miete
Prozessführung
Eheleuten
B.
angesetzt
.
Höhe
kosten
haben
geschätzt
;
Höhe
übrigen
Aufwendungen
hätte
Ansicht
Berufungsgericht
schätzen
müssen
.
Vortrag
ist
Schadensberechnung
unerheblich
.
genannten
Schadenspositionen
wären
allenfalls
dann
berücksichtigen
Kläger
tatsächlich
andere
Wohnung
gezogen
wären
Wohnung
Eheleute
B.
hinzuerworben
hätten
.
jedoch
Wohnung
Nr.
behalten
haben
weiterhin
nutzen
ist
Hinblick
geltend
gemachten
Kosten
bisher
Schaden
entstanden
.
Somit
bleibt
Klägern
erhobene
Gegenrüge
Berufungsgericht
habe
Unrecht
Anhaltspunkte
Schätzung
Nichtübertragung
Vorkaufsrechts
entstandenen
gesehen
Erfolg
.
stützen
Rüge
ausschließlich
unterbliebene
Bewertung
Vorkaufsrechts
.
Kläger
haben
auch
Anspruch
Ersatz
vergeblicher
Aufwendungen
§
.
gibt
Anhaltspunkt
Kosten
Berufungsgericht
ersatzfähig
ansieht
ausschließlich
Hinblick
Erwerb
Vorkaufsrechts
aufgewendet
haben
Folge
Aufwand
fehlgeschlagenen
Rechtserwerbs
nutzlos
war
.
ist
jedoch
Voraussetzung
Bestehen
Anspruchs
.
vergebliche
Aufwendungen
Sinne
§
sind
freiwillige
Vermögensopfer
Gläubiger
Vertrauen
Erhalt
Leistung
erbracht
hat
aber
Nichtleistung
vertragsgerechten
Leistung
Schuldners
nutzlos
erweisen
;
Aufwendungen
Käufers
kaufte
Sache
später
mangelhaft
herausstellt
sind
Regel
vergeblich
Käufer
Kaufsache
Mangelhaftigkeit
zurückgibt
jedenfalls
bestimmungsgemäß
nutzen
kann
auch
Aufwendungen
nutzlos
sind
Urteil
20
Juli
.
So
liegt
hier
jedoch
.
Kläger
haben
Beklagten
erworbene
Wohnung
behalten
nutzen
.
3
.
Berufungsurteil
ist
somit
aufzuheben
§
Abs.
Berufung
Kläger
erfolgreich
gewesen
ist
.
Sache
ist
Endentscheidung
reif
so
Senat
selbst
entscheiden
hat
§
Abs.
.
Prozessbevollmächtigten
Kläger
mündlichen
Verhandlung
Senat
vertretenen
Ansicht
ist
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
Gelegenheit
geben
Schadenshöhe
ergänzend
vorzutragen
.
bestand
schon
bisher
ausreichende
Möglichkeit
.
Berufungsgericht
hat
Beschluss
13
.
September
Betracht
kommenden
Schadensersatzanspruch
hingewiesen
.
Beklagten
haben
bereits
Berufungserwiderung
hingewiesen
Kläger
Feststellungsklage
erheben
müssten
Schaden
beziffern
könnten
.
Weiter
haben
vorgetragen
Berechnung
Schadenshöhe
Vermögen
Kläger
hypothetischem
Vermögen
Fall
Wohnung
Nr.
Vorkaufsrecht
Wohnung
Nr.
erworben
hätten
vergleichen
sei
.
haben
Kläger
unbeachtet
gelassen
.
haben
Ergebnis
zutreffend
Schadensberechnung
Wege
Rechtsfortbildung
Weise
möglich
gehalten
doppelten
Wohnungskauf
Umzug
entstehenden
Kosten
aber
Kosten
ersetzen
sind
Erwerb
Wohnung
Nr.
Ausübung
Vorkaufsrechts
entstehen
.
haben
jedoch
vorgetragen
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
§
Abs.
.
Schmidt-Räntsch
Weinland
Vorinstanzen
:
Entscheidung
10.12.2009
OLG
Entscheidung