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140 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
13
.
Dezember
Abschiebungshaftsache
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
beschlossen
:
Antrag
Betroffenen
Rechtsbeschwerdeverfahren
Verfahrenskostenhilfe
Beiordnung
Rechtanwältin
Dr.
bewilligen
wird
zurückgewiesen
Rechtsverfolgung
Erfolg
hat
.
Rechtsbeschwerde
Beschluss
2
.
Zivilkammer
Landgerichts
9
.
August
wird
Kosten
Betroffenen
Maßgabe
zurückgewiesen
Kosten
Beschwerdeverfahrens
außergerichtlichen
Kosten
Betroffenen
Freistaat
Betroffene
2/3
tragen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
1
.
Begründung
Zurückweisung
Beschwerde
wird
Gründe
Sache
12
.
September
ergangenen
Senatsbeschlusses
verwiesen
.
2
.
Entscheidung
Kosten
Beschwerdeverfahrens
angefochtenen
Beschluss
ist
ändern
Kostenquote
teilweisem
Obsiegen
Dauer
Haftanordnung
Verhältnis
Gesamtdauer
angeordneten
Haft
rechtswidrig
war
bemessen
ist
.
hier
angeordneten
Haft
Tage
Beschwerdegericht
rechtswidrig
angesehenen
Haftdauer
Tagen
ergibt
Quote
.
3
.
Entscheidung
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
folgt
§
Abs.
§
Abs.
§
FamFG
.
Schmidt-Räntsch
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung