BESCHLUSS 13 . Dezember Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . Dezember Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Antrag Betroffenen Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe Beiordnung Rechtanwältin Dr. bewilligen wird zurückgewiesen Rechtsverfolgung Erfolg hat . Rechtsbeschwerde Beschluss 2 . Zivilkammer Landgerichts 9 . August wird Kosten Betroffenen Maßgabe zurückgewiesen Kosten Beschwerdeverfahrens außergerichtlichen Kosten Betroffenen Freistaat Betroffene 2/3 tragen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : 1 . Begründung Zurückweisung Beschwerde wird Gründe Sache 12 . September ergangenen Senatsbeschlusses verwiesen . 2 . Entscheidung Kosten Beschwerdeverfahrens angefochtenen Beschluss ist ändern Kostenquote teilweisem Obsiegen Dauer Haftanordnung Verhältnis Gesamtdauer angeordneten Haft rechtswidrig war bemessen ist . hier angeordneten Haft Tage Beschwerdegericht rechtswidrig angesehenen Haftdauer Tagen ergibt Quote . 3 . Entscheidung Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens folgt § Abs. § Abs. § FamFG . Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung