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100 lines
830 B

BESCHLUSS
27
.
Januar
Abschiebungshaftsache
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Czub
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Betroffenen
wird
beabsichtigte
Rechtsbeschwerde
Beschluss
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
bewilligt
30
November
Verfahrenskostenhilfe
benennender
Bundesgerichtshof
zugelassener
Rechtsanwalt
beigeordnet
.
Antrag
Beiordnung
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalts
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Antrag
Beiordnung
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwaltes
ist
unbegründet
.
kommt
§
nur
dann
Betracht
Betroffenen
Notanwalt
bestellen
ist
.
Voraussetzungen
fehlt
aber
schon
Betroffene
dargelegt
hat
Vertretung
bereiten
Anwalt
finden
konnte
Senat
Beschluss
22
.
Oktober
juris
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Öhringen
Entscheidung
Entscheidung
Ri