BESCHLUSS 27 . Januar Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Czub Dr. Richterin Dr. beschlossen : Betroffenen wird beabsichtigte Rechtsbeschwerde Beschluss 1 . Zivilkammer Landgerichts bewilligt 30 November Verfahrenskostenhilfe benennender Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt beigeordnet . Antrag Beiordnung Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts wird zurückgewiesen . Gründe : Antrag Beiordnung Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwaltes ist unbegründet . kommt § nur dann Betracht Betroffenen Notanwalt bestellen ist . Voraussetzungen fehlt aber schon Betroffene dargelegt hat Vertretung bereiten Anwalt finden konnte Senat Beschluss 22 . Oktober juris . Czub Vorinstanzen : AG Öhringen Entscheidung Entscheidung Ri