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306 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
16
.
Februar
Rechtsstreit
ECLI
:
:
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
.
Februar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Kläger
macht
gewillkürter
Prozessstandschaft
Ansprüche
insolventen
GmbH
Co
Einsichtnahme
Urkunden
geltend
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
zurückgewiesen
Revision
zugelassen
.
gerichtete
Anhörungsrüge
Klägers
hat
unzulässig
verworfen
.
Berufungsurteil
Anhörungsrüge
verwerfende
Beschluss
sind
Kläger
22
November
zugestellt
worden
.
Schriftsatz
früheren
Prozessbevollmächtigten
14
.
Dezember
Bundesgerichtshof
eingegangen
ist
hat
Kläger
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Durchführung
Revisionsverfahrens
Urteil
Oberlandesgerichts
Anhörungsrüge
verwerfenden
Beschluss
beantragt
.
21
.
Dezember
hat
Erklärung
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
eingereicht
.
war
nur
Kopie
Kontoauszugs
beigefügt
.
II
.
Antrag
Klägers
dahingehend
auszulegen
ist
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufungsurteil
begehrt
ist
zurückzuweisen
.
1
.
Angaben
Klägers
ermöglichen
Prüfung
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnissen
Lage
ist
Kosten
Prozessführung
aufzubringen
§
Satz
.
hat
Erklärung
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
nur
unvollständig
ausgefüllt
Angaben
Wesentlichen
belegt
.
Kläger
fremdes
Recht
eigenen
Namen
geltend
macht
bereits
eigenen
Vermögensverhältnisse
hinreichend
dargelegt
nachgewiesen
hat
kommt
erforderlichen
Darlegung
fehlt
auch
Rechtsinhaber
außerstande
ist
Prozessführungskosten
aufzubringen
vgl.
Urteil
24
.
Oktober
153
;
Beschluss
9
.
Juni
.
.
2
.
Frist
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
konnte
Kläger
Unvollständigkeit
Angaben
Fehlen
Belegen
hingewiesen
werden
.
Vordruck
ist
erst
21
.
zember
Bundesgerichtshof
eingegangen
;
Prüfung
Vollständigkeit
Angaben
konnte
normalen
Geschäftsgang
Ablauf
Rechtsmittelfrist
22
.
Dezember
erfolgen
.
3
.
Hinweises
jetzigen
Zeitpunkt
bedarf
Kläger
gedient
wäre
.
Frist
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
verstrichen
.
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
§
kommt
Betracht
.
Partei
Lage
ist
Prozesskosten
tragen
muss
vollständiges
Gesuch
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Rechtsmittelverfahren
Verwendung
vorgeschriebenen
Vordrucke
Beifügung
erforderlichen
Unterlagen
Rechtsmittelfrist
einreichen
.
Ist
hier
geschehen
war
Partei
Verschulden
verhindert
Frist
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
einzuhalten
.
etwaiges
Verschulden
Anwalts
wäre
Kläger
§
Abs.
zuzurechnen
Senat
Beschluss
10
November
.
.
Weinland
Göbel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung