BESCHLUSS 16 . Februar Rechtsstreit ECLI : : V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 16 . Februar Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Richter Dr. Dr. Dr. beschlossen : Antrag Klägers Bewilligung Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen . Gründe : Kläger macht gewillkürter Prozessstandschaft Ansprüche insolventen GmbH Co Einsichtnahme Urkunden geltend . Landgericht hat Klage abgewiesen . Oberlandesgericht hat Berufung zurückgewiesen Revision zugelassen . gerichtete Anhörungsrüge Klägers hat unzulässig verworfen . Berufungsurteil Anhörungsrüge verwerfende Beschluss sind Kläger 22 November zugestellt worden . Schriftsatz früheren Prozessbevollmächtigten 14 . Dezember Bundesgerichtshof eingegangen ist hat Kläger Bewilligung Prozesskostenhilfe Durchführung Revisionsverfahrens Urteil Oberlandesgerichts Anhörungsrüge verwerfenden Beschluss beantragt . 21 . Dezember hat Erklärung persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht . war nur Kopie Kontoauszugs beigefügt . II . Antrag Klägers dahingehend auszulegen ist Bewilligung Prozesskostenhilfe Nichtzulassungsbeschwerde Berufungsurteil begehrt ist zurückzuweisen . 1 . Angaben Klägers ermöglichen Prüfung persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Lage ist Kosten Prozessführung aufzubringen § Satz . hat Erklärung persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nur unvollständig ausgefüllt Angaben Wesentlichen belegt . Kläger fremdes Recht eigenen Namen geltend macht bereits eigenen Vermögensverhältnisse hinreichend dargelegt nachgewiesen hat kommt erforderlichen Darlegung fehlt auch Rechtsinhaber außerstande ist Prozessführungskosten aufzubringen vgl. Urteil 24 . Oktober 153 ; Beschluss 9 . Juni . . 2 . Frist Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde konnte Kläger Unvollständigkeit Angaben Fehlen Belegen hingewiesen werden . Vordruck ist erst 21 . zember Bundesgerichtshof eingegangen ; Prüfung Vollständigkeit Angaben konnte normalen Geschäftsgang Ablauf Rechtsmittelfrist 22 . Dezember erfolgen . 3 . Hinweises jetzigen Zeitpunkt bedarf Kläger gedient wäre . Frist Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde ist verstrichen . Wiedereinsetzung vorigen Stand § kommt Betracht . Partei Lage ist Prozesskosten tragen muss vollständiges Gesuch Bewilligung Prozesskostenhilfe Rechtsmittelverfahren Verwendung vorgeschriebenen Vordrucke Beifügung erforderlichen Unterlagen Rechtsmittelfrist einreichen . Ist hier geschehen war Partei Verschulden verhindert Frist Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten . etwaiges Verschulden Anwalts wäre Kläger § Abs. zuzurechnen Senat Beschluss 10 November . . Weinland Göbel Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung