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77 lines
637 B

BESCHLUSS
5
Juli
Rechtsstreit
ECLI
:
:
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
Juli
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Kläger
Senatsbeschluss
11
.
Mai
wird
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
§
321a
Abs.
statthafte
Anhörungsrüge
ist
unzulässig
verwerfen
vorgeschriebenen
Darlegung
321a
Abs.
Satz
eigenständigen
entscheidungserheblichen
Verletzung
Anspruchs
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
Senat
fehlt
.
Kläger
wenden
lediglich
Senat
vorgenommene
rechtliche
Würdigung
vorgetragenen
Senat
berücksichtigten
Tatsachen
.
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung