BESCHLUSS 5 Juli Rechtsstreit ECLI : : V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 5 Juli Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Dr. Weinland Richter Dr. Dr. beschlossen : Anhörungsrüge Kläger Senatsbeschluss 11 . Mai wird unzulässig verworfen . Gründe : § 321a Abs. statthafte Anhörungsrüge ist unzulässig verwerfen vorgeschriebenen Darlegung 321a Abs. Satz eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung Anspruchs Gewährung rechtlichen Gehörs Senat fehlt . Kläger wenden lediglich Senat vorgenommene rechtliche Würdigung vorgetragenen Senat berücksichtigten Tatsachen . Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung