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312 lines
2.7 KiB

BESCHLUSS
4
.
Oktober
Strafsache
1
.
alias
:
2
.
3
.
4
.
Unterstützung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
ECLI
:
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
4
.
Oktober
einstimmig
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Oberlandesgerichts
6
.
Oktober
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Antragsschriften
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
§
Abs.
Satz
sind
Mangel
enthaltenden
Tatsachen
vorzutragen
.
ist
erforderlich
aber
auch
ausreichend
Verfahrenstatsachen
so
mitgeteilt
werden
Revisionsgericht
allein
Grund
Revisionsbegründungsschrift
prüfen
kann
Verfahrensfehler
vorliegt
tatsächliche
Vorbringen
Revision
zutrifft
allgemeine
Meinung
vgl.
Meyer-Goßner/Schmitt
60
.
Aufl
.
.
.
Erfordernis
auch
nur
zeitlichen
Zusammenhang
Rügevorbringen
stehenden
Verfahrensvorgänge
vorzutragen
ergibt
.
war
hier
Blick
Rüge
Verletzung
§
erforderlich
Angeklagten
betreffende
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vorzulegen
Erkrankung
bereits
vorher
bestehenden
auch
weiter
ernden
Erkrankung
Vorsitzenden
Hemmung
Unterbrechungsfrist
auswirken
konnte
.
kommt
Prüfung
Verfahrensmangels
auch
Vorlage
diverser
Aufenthaltsbestätigungen
Bescheinigungen
Krankenhäusern
Generalbundesanwalt
selbst
zutreffend
Antragsschrift
ausführt
Erkrankungen
Vorsitzenden
Angeklagten
S.
Dauer
Zweifel
stehen
.
Bedeutung
genauen
Inhalts
Urkunden
revisionsrechtliche
Überprüfung
Rügevorbringens
erschließt
hier
.
Angeklagten
S.
jeweils
erhobenen
sind
weiteren
Antragsschriften
Generalbundesanwalts
genannten
Gründen
unzulässig
Revisionsbegründungen
Angeklagten
S.
jedenfalls
unbegründet
Unterbrechungsfrist
Erkrankung
Vorsitzenden
unmittelbar
anschließende
Angeklagten
S.
durchgehend
20
.
Juni
einschließlich
19
Juli
gehemmt
war
Fortsetzung
Hauptverhandlung
9
.
August
gewahrt
wurde
.
Abfassung
Urteilsgründe
gibt
erneut
hinzuweisen
Beweiswürdigung
umfassende
Dokumentation
Beweisaufnahme
enthalten
lediglich
belegen
soll
bestimmte
bedeutsame
Umstände
so
festgestellt
worden
sind
.
ist
regelmäßig
verfehlt
Inhalt
überwachten
Kommunikation
Chats
E-Mails
Protokolle
Innenraumgesprächen
wörtlich
hier
S.
auch
nur
ausführlichen
Inhaltsangabe
wiederzugeben
.
.
;
vgl.
zuletzt
Beschluss
30
.
Juni
juris
.
;
s.
auch
Urteile
sachen
29
.
Aufl
.
.
.
ist
auch
nötig
einzelne
Feststellung
sei
Blick
Tatvorwurf
Ahndung
noch
so
unwesentlich
etwa
hier
Studienleistungen
Angeklagten
Datum
Aushändigung
Einbürgerungsurkunde
Angeklagten
Beleg
Urteilsgründen
erbringen
auch
stellt
lediglich
Beweisdokumentation
aber
Beweiswürdigung
.
.
Gericke