BESCHLUSS 4 . Oktober Strafsache 1 . alias : 2 . 3 . 4 . Unterstützung ausländischen terroristischen Vereinigung ECLI : : 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 4 . Oktober einstimmig beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Oberlandesgerichts 6 . Oktober werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend Antragsschriften Generalbundesanwalts bemerkt Senat : § Abs. Satz sind Mangel enthaltenden Tatsachen vorzutragen . ist erforderlich aber auch ausreichend Verfahrenstatsachen so mitgeteilt werden Revisionsgericht allein Grund Revisionsbegründungsschrift prüfen kann Verfahrensfehler vorliegt tatsächliche Vorbringen Revision zutrifft allgemeine Meinung vgl. Meyer-Goßner/Schmitt 60 . Aufl . . . Erfordernis auch nur zeitlichen Zusammenhang Rügevorbringen stehenden Verfahrensvorgänge vorzutragen ergibt . war hier Blick Rüge Verletzung § erforderlich Angeklagten betreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen Erkrankung bereits vorher bestehenden auch weiter ernden Erkrankung Vorsitzenden Hemmung Unterbrechungsfrist auswirken konnte . kommt Prüfung Verfahrensmangels auch Vorlage diverser Aufenthaltsbestätigungen Bescheinigungen Krankenhäusern Generalbundesanwalt selbst zutreffend Antragsschrift ausführt Erkrankungen Vorsitzenden Angeklagten S. Dauer Zweifel stehen . Bedeutung genauen Inhalts Urkunden revisionsrechtliche Überprüfung Rügevorbringens erschließt hier . Angeklagten S. jeweils erhobenen sind weiteren Antragsschriften Generalbundesanwalts genannten Gründen unzulässig Revisionsbegründungen Angeklagten S. jedenfalls unbegründet Unterbrechungsfrist Erkrankung Vorsitzenden unmittelbar anschließende Angeklagten S. durchgehend 20 . Juni einschließlich 19 Juli gehemmt war Fortsetzung Hauptverhandlung 9 . August gewahrt wurde . Abfassung Urteilsgründe gibt erneut hinzuweisen Beweiswürdigung umfassende Dokumentation Beweisaufnahme enthalten lediglich belegen soll bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind . ist regelmäßig verfehlt Inhalt überwachten Kommunikation Chats E-Mails Protokolle Innenraumgesprächen wörtlich hier S. auch nur ausführlichen Inhaltsangabe wiederzugeben . . ; vgl. zuletzt Beschluss 30 . Juni juris . ; s. auch Urteile sachen 29 . Aufl . . . ist auch nötig einzelne Feststellung sei Blick Tatvorwurf Ahndung noch so unwesentlich etwa hier Studienleistungen Angeklagten Datum Aushändigung Einbürgerungsurkunde Angeklagten Beleg Urteilsgründen erbringen auch stellt lediglich Beweisdokumentation aber Beweiswürdigung . . Gericke