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6.2 KiB

BESCHLUSS
4
.
August
Strafverfahren
Rädelsführerschaft
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
;
hier
:
Beschwerde
Zeugen
Erzwingung
Zeugnisses
Anordnung
Haft
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
4
.
August
gemäß
Abs.
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Beschwerde
Zeugen
wird
schluss
Oberlandesgerichts
2
Juli
Anordnung
Beugehaft
aufgehoben
.
Beschwerdeführer
ist
unverzüglich
Haft
entlassen
.
2
.
Kosten
Rechtsmittels
Beschwerdeführer
entstandenen
notwendigen
Auslagen
hat
Staatskasse
tragen
.
Gründe
:
2
.
Strafsenat
Oberlandesgerichts
findet
zurzeit
Hauptverhandlung
Angeklagten
.
wird
Wesentlichen
vorgeworfen
Mitglied
Zentralkommitees
DHKP-C
gewesen
sein
Eigenschaft
Jahren
Begehung
Terroranschläge
mitgewirkt
haben
verantwortlich
sein
.
Sitzung
2
Juli
wurde
Beschwerdeführer
Zeuge
vernommen
.
Frage
Sitzungsvertreters
Generalbundesanwalts
Person
kenne
hat
Zeuge
zunächst
kunft
Berufung
§
verweigert
Frage
Feststellung
Strafsenats
berechtigt
ist
"
beantwortet
.
folgende
Frage
Sitzungsvertreters
Zusammenhang
kenne
hat
Beschwerdeführer
Berufung
erneut
Antwort
verweigert
Weigerung
festgehalten
Strafsenat
wiederum
fehlende
Berechtigung
Auskunftsverweigerung
festgestellt
hatte
.
hat
Oberlandesgericht
Zeugen
Auferlegung
Auskunftsverweigerung
verursachten
Kosten
Ordnungsgeld
ersatzweise
je
Tag
Ordnungshaft
angeordnet
Verhängung
Beugehaft
angedroht
.
Zeuge
Auskunft
weiterhin
verweigert
hatte
hat
Oberlandesgericht
Erzwingung
Zeugnisses
Haft
Dauer
Monaten
Beschwerdeführer
beschlossen
Inhaftnahme
Vorführung
nächsten
3
.
August
verfügt
.
Anordnung
Beugehaft
richtet
Beschwerde
Zeugen
Oberlandesgericht
abgeholfen
hat
.
II
.
Rechtsmittel
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
zulässig
hat
Erfolg
Beschwerdeführer
beantworteten
Frage
Auskunftsverweigerungsrecht
§
Abs.
zusteht
.
1
.
Gefahr
Strafverfolgung
Sinne
§
setzt
Zeuge
Tatsachen
bekunden
müsste
Beurteilung
Gericht
geeignet
sind
unmittelbar
mittelbar
Anfangsverdacht
selbst
Angehörigen
§
Abs.
begangenen
Straftat
begründen
bereits
bestehenden
Verdacht
bestärken
.
Bloße
Vermutungen
Tatsachengrundlage
rein
denktheoretische
Möglichkeiten
reichen
Annahme
Verfolgungsgefahr
vgl.
;
Meyer-Goßner
52
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Recht
Auskunftsverweigerung
begründende
Verfolgungsgefahr
Sinne
§
Abs.
besteht
grundsätzlich
dann
mehr
Zeugen
Tat
Begehung
wahrheitsgemäße
Beantwortung
Frage
verdächtig
machen
könnte
bereits
rechtskräftiges
Urteil
vorliegt
Strafklage
verbraucht
ist
Straftat
verjährt
wäre
zweifelsfrei
ausgeschlossen
ist
noch
verfolgt
werden
könnte
vgl.
Meyer-Goßner
.
w.
.
Strafklageverbrauchs
gelten
Bereich
Organisationsdelikte
grundlegende
Besonderheiten
:
werden
Vergleich
§
StGB
schwerere
Straftaten
mitgliedschaftlichen
Beteiligung
Vereinigung
Tateinheit
stehen
dann
Rechtskraft
allein
Beteiligung
ergangenen
Urteils
erfasst
früheren
Verfahren
tatsächlich
auch
mitgliedschaftlicher
Beteiligungsakt
Gegenstand
Anklage
Urteilsfindung
waren
BGHSt
.
ist
Organisationsdelikts
Verurteilter
Rechtskraft
früheren
Urteils
nur
weiterer
Strafverfolgung
Delikts
tateinheitlich
zusammentreffender
weiterer
schwerer
wiegender
Straftaten
geschützt
.
.
;
vgl.
NStZ
.
Verfolgungsgefahr
ist
Vorliegen
rechtskräftigen
Verurteilung
ferner
dann
auszuschließen
abgeurteilten
Tat
anderen
Straftaten
derentwegen
Zeuge
noch
verfolgt
werden
könnte
so
enger
Zusammenhang
besteht
Beantwortung
Fragen
abgeurteilten
Tat
Gefahr
Verfolgung
anderen
Taten
bringt
vgl.
NStZ-RR
239
;
NStZ
;
w.
entsprechender
Zusammenhang
kann
auch
insoweit
bereits
rechtkräftig
verurteilten
Mitglied
terroristischen
Vereinigung
gegeben
sein
so
Strukturen
Vereinigung
eingebunden
insbesondere
derart
herausgehobenen
Stellung
tätig
war
schon
allgemein
spezifischen
Sachzusammenhänge
weiterer
Straftaten
verdächtig
ist
Vereinigung
begangen
worden
sind
obigen
Grundsätzen
Person
Strafklageverbrauch
eingetreten
ist
.
terroristischen
Vereinigung
begangenen
Straftaten
sind
vielfach
gekennzeichnet
begrenzten
Kreis
Tätern
begangen
werden
kennen
zumindest
voneinander
wissen
untereinander
teils
Dritte
konspirativem
Kontakt
stehen
terroristischen
Aktivitäten
anderen
Mitglieder
zumindest
Treffen
internen
Mitteilungen
Gesprächen
Kenntnis
haben
.
kann
schon
Aufdeckung
Zusammenhänge
Sichkennens
Mitglieder
Vereinigung
selten
auch
Rückschlüsse
Beteiligung
weiteren
Mitgliedern
anderen
Taten
Vereinigung
zulassen
so
Erkenntnisse
Umständen
schon
bekannten
Tatsachen
"
Teilstücke
mosaikartig
zusammengesetzten
Beweisgebäude
"
werden
können
vgl.
BVerfG
w.
.
2
.
Maßstäben
kann
angefochtene
Entscheidung
bestehen
bleiben
.
Beschwerdeführer
ist
Beantwortung
Frage
Verfolgungsgefahr
ausgeschlossen
.
Zeuge
wurde
Urteil
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
5
.
Januar
rechtskräftig
Rädelsführerschaft
terroristischen
Vereinigung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Jahr
verbüßt
hat
.
Verurteilung
lag
Grunde
Beschwerdeführer
Einreise
Februar
führender
Funktionär
DHKP-C
zunächst
Anfang
ersten
Verhaftung
Mitte
erneut
spätestens
September
sogar
Europaverantwortlicher
Vereinigung
war
.
herausgehobenen
Führungsrolle
DHKP-C
ist
ausgeschlossen
Beschwerdeführer
Jahren
weiteren
bislang
abgeurteilten
Straftaten
etwa
Angeklagten
Last
liegen
beteiligt
war
Strafklageverbrauch
Verurteilung
Hanseatische
Oberlandesgericht
oben
dargestellten
Maßstäben
eingetreten
ist
auch
noch
verjährt
sind
.
wahrheitsgemäßer
Beantwortung
Frage
Zusammenhang
kenne
bestünde
Beschwerdeführer
Gefahr
Preisgabe
Hintergründe
Zusammenhangs
Beziehung
Person
zugleich
auch
Umstände
weiteren
eigenen
noch
Straftaten
offenbart
bestehender
Verdacht
verstärkt
wird
.
wird
insbesondere
Berücksichtigung
Umstandes
deutlich
nach
Dezember
gemäß
§
Abs.
Nr.
abgeschlossenen
Ermittlungen
früheren
Generalstaatsanwaltschaft
Bayerischen
Obersten
Landesgericht
Verdachts
schaft
inländischen
terroristischen
Vereinigung
Januar
zweiten
Festnahme
Beschwerdeführers
15
.
Oktober
Fahrer
Sekretär
gewesen
sein
soll
.
Sachlage
ist
zumindest
ausgeschlossen
begehrte
Auskunft
konkrete
Gefahr
Strafverfolgung
Beschwerdeführers
Oktober
begangene
Straftaten
ergibt
.
kommt
mehr
Beschwerdeführer
mutmaßt
Beantwortung
Frage
Verfolgung
Straftaten
droht
Haftentlassung
Jahre
begangen
haben
könnte
.
Pfister